Zollgebühren! ;)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Waren, die Sie in einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat entgeltlich erwerben und sich zusenden lassen, sind lediglich von den
Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit, wenn der Gesamtwert der Waren 22 Euro nicht übersteigt. Wenn der...