Ja, aber nach meinen Recherchen picken sie sich diejenigen raus, die viel bekommen und größere Mengen. Egal, ob sie offiziell Gewerbe treiben oder nicht. Dann gibt es die Möglichkeit des Einspruches. Wenn ich nachweise, dass ich die Dinge, die ich in der Vergangenheit bestellt habe, alle noch...