Aktueller Inhalt von ohmygod

  1. O

    Einspruch gegen GDSK-Gebühren - VERALTET

    ein widerspruch ist immer gültig, egal ob per post oder mail. die gdsk labert und labert...die gdsk gebühren fordern sie jedoch nicht ein. also einfach zollgebühren überweisen und gut ist.
  2. O

    Einspruch gegen GDSK-Gebühren - VERALTET

    hat schon jemand ne mahnung bekommen?
  3. O

    Einspruch gegen GDSK-Gebühren - VERALTET

    hallo, paket ist angekommen. kosten 13,18 + 25,59 gdsk. nachdem ich nun den gdsk menschen mitgeilt habe, dass ich "lediglich" die einfuhrumsatzsteuer überwiesen habe, bekriege mich nun schon den halben tag via email mit nem gdsk mitarbeiter. "Guten Tag, diesen Auszug aus dem Internet...
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