Seit einigen Tagen flattern Händlern und Anbietern der Handys CECT I9 und CECT KA08 Abmahnungen der Kanzlei Bird & Bird ins Haus. Zunächst als Email und/oder Fax, etwas später dann per Post!
Hier findet ihr die neuesten Berichte dazu:
http://www.haftungsrecht.com/index.php/Abmahnung-der-Rechtsanwalte-Bird-Bird-fur-Apple-Inc.html
Da ich selbst auch betroffen bin, habe ich mich natürlich sofort anwaltlich beraten lassen.
Fakt ist bisher, das es sich bei den Handys nicht um Plagiate handelt, da eine vollkommen andere Software verwendet wird! Allerdings muss geprüft werden, ob gegen das Geschmacksmuster (Design), welches von Apple geschützt wurde, verstossen wird.
Sollte dies tatsächlich so sein, werden die Handys auf Ebay und im Internet nicht mehr lange zu finden sein, denn auch Ebay darf das Anbieten und den Verkauf bei Verstoss gegen das Marken- und Geschmachsmusterrecht nicht zulassen.
Ob allerdings wirklich ein verstoss gegen das Geschmacksmuster vorliegt, wird die zunächst zu klärende Frage sein.
Vergleicht man z.B.: das neue Meizu M8 mit dem Apple Iphone, so dürfte doch auch dort eine Ähnlichkeit von Design und Größe nicht abzustreiten sein.
Allen die bisher eine Abmahnung erhalten haben kann ich nur dazu raten auf keinen Fall die vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, dies könnte äußerst unangenehme Folgen haben. Sucht euch einen RA eures Vertrauens und klärt die weitere Vorgehensweise ab, bevor ihr unbedacht handelt und nehmt es nicht auf die leichte Schulter!
Hier findet ihr die neuesten Berichte dazu:
http://www.haftungsrecht.com/index.php/Abmahnung-der-Rechtsanwalte-Bird-Bird-fur-Apple-Inc.html
Da ich selbst auch betroffen bin, habe ich mich natürlich sofort anwaltlich beraten lassen.
Fakt ist bisher, das es sich bei den Handys nicht um Plagiate handelt, da eine vollkommen andere Software verwendet wird! Allerdings muss geprüft werden, ob gegen das Geschmacksmuster (Design), welches von Apple geschützt wurde, verstossen wird.
Sollte dies tatsächlich so sein, werden die Handys auf Ebay und im Internet nicht mehr lange zu finden sein, denn auch Ebay darf das Anbieten und den Verkauf bei Verstoss gegen das Marken- und Geschmachsmusterrecht nicht zulassen.
Ob allerdings wirklich ein verstoss gegen das Geschmacksmuster vorliegt, wird die zunächst zu klärende Frage sein.
Vergleicht man z.B.: das neue Meizu M8 mit dem Apple Iphone, so dürfte doch auch dort eine Ähnlichkeit von Design und Größe nicht abzustreiten sein.
Allen die bisher eine Abmahnung erhalten haben kann ich nur dazu raten auf keinen Fall die vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, dies könnte äußerst unangenehme Folgen haben. Sucht euch einen RA eures Vertrauens und klärt die weitere Vorgehensweise ab, bevor ihr unbedacht handelt und nehmt es nicht auf die leichte Schulter!

