Ist zwar von meinem letzten EBAY Streit, sagt aber alles aus über den Blödsinn:
Es ist auf eBay verboten, Artikel anzubieten, welche die Urheber-,
Marken-, Geschmacksmuster-, oder andere Rechte Dritter verletzen. Ein
Geschmacksmuster schützt die ästhetische Gestaltung eines Produktes
allgemein.
Außerdem ist die Verwendung von artikelfremden Markennamen laut unseren
Grundsätzen unzulässig. Dies gilt auch für die Nennung unwesentlich
abgewandelter Markennamen, da dies die Schutzrechte der Marke im
allgemeinen umfasst.
Folgende Angebote stellen in der Regel ebenfalls eine Verletzung von
Rechten der entsprechenden Rechteinhaber dar:
- Artikel die den Schriftzug oder das Logo eines Markeninhabers tragen
obwohl sie nicht von diesem in den Verkehr gebracht wurden
- Artikel, deren Schriftzug oder Logo dem eines Markeninhabers gleicht
oder ähnlich sieht, von diesem jedoch nicht hergestellt oder zugelassen
wurden
- Artikel, die von der Form und der Aufmachung her dem Originalprodukt
eines Markeninhabers gleichen oder ähneln, von diesem jedoch nicht
hergestellt oder zugelassen wurden. Es ist dabei nicht entscheidend, ob
der Markenname oder das Logo verwendet wurden.
Solche Angebote dürfen nicht auf eBay angeboten werden.
Durch den von Ihnen angebotenen Artikel oder in Ihrem Angebot
enthaltenes Material wurden die Rechte eines Rechteinhabers verletzt.
Bedenken Sie bitte, dass das Anbieten von Fälschungen und rechtswidrigen
Repliken auf eBay generell nicht gestattet ist.
Aus einem oder mehreren der oben genannten Gründe war Ihr Angebot
unzulässig und wurde von uns beendet.