Tja, er verkauft ein iPhone mit 8GB, nicht eine Kopie. Egal woher er es importiert hat. Sollte er das nicht machen, anzeige wegen Betruges. Allein damit wird er Probleme haben, das generiert ebay automatisch.
das könnte ne dicke meldung von i-jemand bei ebay geben oder auch von apple weil mit dem Namen von Apple geworben wird,aber sich da Produkt ja nicht dahinter verbirgt.
Der Käufer hat ja nun die Wohnanschrift der Verkäufers. Wenn der nun statt des iPhones ein anderes Gerät liefert, ab zur Polizei und Strafazeige wegen Betrugs stellen. Die geben das an die Staatsanwaltschaft weiter. Alternativ kann man auch zum Rechtsanwalt gehen. Der nimmt dann den Verkäufer klagweise auf Herausgabe des iPhones in Anspruch.
Er wird auf Unwissenheit pledieren! Er ist ja weder der englischen noch der Chinesischen Sprache mächtig!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ich denke schon das man ein iPhone von einem Clone unterscheiden kann. Schließlich hat auch ein im Ausland gekauftes Apple iPhone die gleichen Funktionen, wie ein deutsches.