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Wenn ich bei in einem Radioladen ein Radio kaufe und dieses geht kaputt, wende ich mich doch an den Laden, wo ich es gekauft habe. Die sind doch die Verkäufer und haben Werbung für das Gerät gemacht. Da muß ich doch nicht zum Werk hin.
Wenn auf einem Artikel Herstellergarantie ist die über die 6 Monate Pflichtgarantie hinausgehen ist im Ernstfall der Kunde selbst verantwortlich. Die alermeisten Fachhändler kümmern sich aber persönlich um die Regelung der Angelegnheit.
Also muß er das Handy reparieren, und darf mir die Rechnung nicht aufbrummen, gelle ? Hab ich das richtig verstanden ? Bei mir dauert es manchmal etwas länger....
Wie das für neue Waren dort geregelt wird weiß ich nicht.
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