Iphone Clone bei Ebay. Darf man dass?

Phone0231

New Member
Nun habe ich wiedermal gesehn das ein Iphone 4 Clone bei ebay für 386 Euro über denn Tisch ging.

Seht her:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=270752754876&ssPageName=STRK:MEWAX:IT

Darf man so verkaufen?
Es ist unter dem bereich Appel hinzugefügt worden.
Und auch unter dem Begriff Apple Iphone 4
Dahinter steht nur noch 32 Gb und ähnlich.

Erst in der Beschreibung steht das es sich um ein Phone 4G handelt.
Das hat sicherlich auch keine 32 Gb Speicherplatz.

Nun ist das Rechtens?

 

Loonix

Spokenkieker
Also erstmal muss man schon ganz schön die schnäppchen-klappen aufhaben um bei diesem Gebot mitzubieten.
Für 90€ hätte das teil meiner ansicht nach nicht weggehen dürfen selbst wenn es nagel neu mit deutscher Garantie verkauft worden wäre :p

Dann würde ich sagen, nein. Das angebot ist nicht rechtens.
Unter den Artikelmerkmalen wird mit 'Marke: Apple', 'Kamera: 5MP', 'Netze: UMTS' geworben, das sind schonmal 3 eigenschaften die das Gerät zu 90% nicht hat.
Dann glaube ich auch das man selbst bei einem eBay verkauf die Rückname nicht ausschließen kann wenn man auch keine Garantie geben muss.

Der rest der Beschreibung ist OK, aber eBay löscht sehr oft solche angebote um klagen von apple zu vermeiden, erstaunlich das diese drinnen geblieben ist.
 

bonkel84

New Member
Also ich hatte damals, nachdem sich zunächst niemand hier im Forum für mein pinphone gemeldet hatte, das Phone bei der Bucht reingesetzt.
Das Angebot wurde dann von ebay rausgeschmissen...

[FONT=Arial, Verdana]"eBay-Angebot gelöscht: Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzender Artikel"

[/FONT]
[FONT=Arial, Verdana]Fazit:
Man darf das nicht!:declare:
[/FONT][FONT=Arial, Verdana][/FONT]
 

Rumpelstilzchen

Well-Known Member
[FONT=Arial, Verdana]"eBay-Angebot gelöscht: Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzender Artikel"

[/FONT]
Selbiges bei mir (AirPhone Verschnitt), obwohl ganz klar als "keine IPhone" gekennzeichnet.
7 tägige Verkäufersperre, danach musste ich nen Fragenkatalog zum Thema Markenschutz durchackern :hihihi:
Jetzt darf ich wieder...

Sind im Moment recht scharf. Hab aber auch schon ein I9 problemlos verkauft.
Mal entdecken die es, mal nicht. Aber defintiv nicht erlaubt.
Und mit falschen Angaben gleich zwei mal nicht.
 

MJD

Member
die buchstabenkombination i-p-h-o-n-e darf nicht vorkommen. das aussehen des gerätes scheint nicht so wichtig zu sein. wenn man ein ciphone oder sciphone als solches einstellt, oder dies oder direkt den bezug zum iphone in der beschreibung erwähnt, wird es mit hoher wahrscheinlichkeit gelöscht werden.

schreibt man aber was von dualsim handy oder so, sollte es durchgehen...
 

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