Hallo erstmal, Kann sein das ich vllt falsch liege aber aber meiner wissens nach darf man diese BA nicht verkaufen oder? Schaut mal,es wird bei nicht bezahlung sogar angedroht. Liest euch das ganze mal an,ich lach mich jetzt schon tot http://cgi.ebay.de/DEUTSCHE-Bedienu...oryZ9374QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
Er hätte die mal mit einem Wasserzeichen versehen sollen, diagonal von links unten nach rechts oben... . Ich find so etwas ganz schön arm.
bushiklla. Eben nicht. Es geht ja auch garnicht darum. Es ist Copyrightverletzung, ich bezweifle dass er den "Player" gefragt hat, oder denkst du der hätte es erlaubt dass dieser Typ die Beschreibung verkauft ? Und Player sie bei uns in sonst auf anderen Seiten kostenlos zur Verfügung stellt. Wenn jeder alles tun und lassen könnte was er möchte, dann wären wir weit.
Da er noch 99 Stück im Angebot hat, handelt er gewerblich. Aber ws solls, wo kein Kläger da kein Richter...
Ich vertstehe nicht warum den noch keiner gemeldet hat! Wo sind denn die ganzen Melder hin? Immerhin gehört er wenigstens zu unserer Community dazu und hat ein Recht auf sein Copyright!
hehe...immer der selbe spruch von dir cooool Burhan abi, wo du dich hier so gut kennst mit den rechten sag mal bitte,wie es aussieht mit dem 1:1 Textklau bei ebay.Ist das erlaubt? in farbe,abholungsort obwohl garnicht stimmt???Danke z.B dieser person wohnt in münchen und normalerweise münchen auch abholort.Aber da er text klaut 1:1 ohne zu bearbeiten oder ändern steht auf einmal auch stuttgart genau wie da wo er kopiert hat? hoffe du hast das alles verstanden hehe Danke
Naja, er könnte behaupten, den chinesischen Text ins Deutsche übersetzt zu haben... Ich habe die PDF-Datei nicht gelesen. Wenn da z.B. Schreibfehler drin sind und er die zufällig auch so hat, ist der Klau offensichtlich. Aber er schreibt auch, er bietet nur eine Dienstleistung an die PDF zu verteilen. Er schreibt ausdrücklich, nicht der Urheber zu sein. Der Urheber, also derjenige der die Anleitung wirklich erstellt hat, kann den Ebayverkäufer klagweise auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Schadenersatz kann er wohl nicht fordern, wenn er keinen Schaden erlitten hat / nachweisen kann. Er wäre in der Beweispflicht, das es wirklich sein geistiges Eigentum ist.
Der Urheber, also derjenige der die Anleitung wirklich erstellt hat, kann den Ebayverkäufer klagweise auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Was heisst das genau wenn der text zu 1000% kopiert wurde mit allem?
Das eben muss der Urheber beweisen. Der Kläger ist in der Beweispflicht und trägt das Prozesskostenrisiko. Der Verkäufer bietet eine Dienstleistung an, gegen Entgeld eine PDF-Datei per Mail zu versenden. Er schreibt auch, dass er die Datei nicht selber erstellt hat. Also liegt es am Urheber, das Verteilen gegen Entgeld zu unterbinden. Er kann den Verkäufer dazu bitten, er kann Ebay anschreiben, er kann einen Anwalt einschalten, der den Verkäufer abmahnt, ihm eine Unterlassungserklärung unterschreiben lässt und für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zahlen lässt.