[TUTORIAL] GDSK abwicklung ganz einfach erklärt für Dummies

Dieses Thema im Forum "Allgemeine Informationen/Fragen" wurde erstellt von Herr Doctor Phone, 31. Oktober 2011.

  1. Herr Doctor Phone
    Offline

    Herr Doctor Phone Guest

    Hallo,

    In diesem Leitfaden, bzw. kurze Zusammenfassung möchte ich Euch die einfache Vorgehensweise wie man auf dem Brief der GDSK reagiert, wie man es richtig macht könnte und erklären, worauf man achten sollte.

    Hinweis: Bitte nur Fragen zu GDSK und Zoll stellen, nur den Vorgang desselben. Bitte keine Diskussionen.
    Für andere Fragen, Spekulationen, defekte oder anderes, einen neuen thread aufmachen oder einen vorhandenen benutzen. Danke.


    A.: GDSK Brief erhalten

    So, Ihr habt einen Brief der GDSK erhalten das Sie euer Päckchen oder Paket beim Frankfurter Zoll in Empfang genommen, das der Inhalt/Preis unbekannt sei und das noch Papiere fehlen die nachgereicht werden müssen. Sonst ist keine Abwicklung möglich.
    Mann hat die Wahl entweder die Ware zurück zu schicken zu lassen oder gegen Bezahlung von ca. 25.- Euro (zuzüglich 19% Einfuhrumsatzsteuer + Zoll) die Abwicklung und Zoll Formalitäten die GDSK machen zu lassen.
    Mitten drin kann auch stehen das man eine Selbstverzollung machen lassen kann, dies ist allerdings auch mit Gebühren versehen in Höhe von ca. 4,50.- Euro nebst 19% Einfuhrumsatzsteuer + Zoll.

    Man braucht sich nicht einschüchtern lassen, es geht auch OHNE GDSK und OHNE KOSTEN.

    Im Klartext heißt das, jeder Empfänger, der Waren aus China importiert, bei denen der Warenverkäufer die Firma EMS in China beauftragt, muss aus zollrechtlicher Sicht NICHT die Firma GDKS zur Zollabwicklung beauftragen.

    Weiter bedeutet es, dass jeder Empfänger in Deutschland online eine Selbstverzollung / Internetzollanmeldung durchführen kann und nicht wahlweise die GDSK beauftragen oder die Sendung persönlich beim Zoll in Frankfurt verzollen muss.




    B.: Was tun?

    • Bestellen in China mit EMS
    • Abwarten, bis das Schreiben der GDSK im Briefkasten liegt. Dann möglichst umgehend mit den nötigen Schritten für die Selbstverzollung beginnen.
    • Auf keinen Fall das Schreiben der GDSK unterschreiben und zurück schicken.
    • Die GDSK und die EMS Nummer dem Brief entnehmen, da sie für die Selbstverzollung, die Internet-Zollanmeldung, benötigt werden.

    • Jetzt die Internetzollanmeldung (IZA) direkt online beim Zoll vornehmen, nicht bei der GDSK. Hier der Link: https://www.einfuhr.internetzollanmeldung.de
    • In der Internetzollanmeldung wird die GDSK-Nummer aus dem GDSK Brief als Bezugsnummer auf Seite 1 und nochmals auf Seite 3 unten als Art.-Nummer benötigt. Beim Eintragen in das Formular der IZA sind die Buchstaben GDSK der Nummer aber wegzulassen.
    • Hilfestellung für das Ausfüllen der Internetzollanmeldung (IZA) gibt es hier:
      http://www.blog.oscg.eu/tag/selbstverzollung/
    • Alles online ausfüllen, ist beim ersten Mal etwas nervig und verwirrend, aber machbar. Dann den Zollantrag 2x ausdrucken und jeweils auf Seite 2 unterschreiben!
    • Rechnung mit Inhalts und Mengenangaben und Nachweis der Zahlung (Paypal, Bankauszug, Kreditrartenabrechnung oder
      Auszug aus dem Produktkatalog des Herstellers mit UVP und Produktabbildung und einer aktuelle Internetpreisübersicht (z.B. Amazon, oder eBay ,oder sonstige Webshops) ebenfalls 2x ausdrucken
    • Seit dem 28.02.11 müssen nun auch 2 Kopien des EMS-Frachtbriefes mit eingereicht werden! Diese finden Sie in der Sendungsverfolgung der GDSK! Dort einfach seinen GDSK Nummer eingeben und den eingescannten Frachtbrief 2x ausdrucken. Hier der Link
    • https://www.gdsk.de/ger/index.html
    • Den ausreichend frankierten Umschlag – am besten per Einschreiben – dann mit der Bitte um Selbstverzollung direkt an den Zoll in Frankfurt schicken, NICHT an die GDSK. Postanschrift vom Zoll:

      Hauptzollamt
      Frankfurt am Main Flughafen
      Hahnstr. 68-70

      60528 Frankfurt am Main

    Telefon: 069 2578290
    Fax: 069 257829-4000
    E-Mail: poststelle@hzaf-fhf.bfinv.de

    Schlüsselnr.: 3300

    Checkliste, diese Unterlagen werden benötigt:
    1. Zollantrag 2 -fach, beide im Original unterschrieben
    2. a) Rechnung mit Inhalts und Mengenangaben und Nachweis der Zahlung (Paypal, Bankauszug, Kreditrartenabrechnung
    oder
    b) Auszug aus dem Produktkatalog des Herstellers mit UVP und Produktabbildung und einer aktuelle Internetpreisübersicht (z.B. Amazon, oder eBay ,oder sonstige Webshops)
    ebenfalls 2x ausdruckenRechnung / Inhalts und Mengenangaben /Nachweis Kaufpreis etc. 2-fach
    3. Der Frachtbrief ist ebenfalls vorzulegen, je nach Warenart und Einzelfall der Einfuhr können weitere Unterlagen wie z.B. Einfuhrgenehmigungen, Ursprungszeugnisse oder sonstige Unterlagen erforderlich sein.
    • Wenn möglich zur Sicherheit in den nächsten Tagen den Bearbeitungsstand des Paketes über die Website der GDSK mit Hilfe der EMS Nummer überwachen. Hier der Link:

      https://www.gdsk.de/ger/index.html
    • Sollte die GDSK sich in irgendeiner Weise kritisch melden, diese an kostenfreie Zustellung durch Zahlung der Versandkosten bei EMS erinnern, mit eventueller Fristsetzung.
    Auf alle Fälle sollte man die GDSK zeitnah informieren das man selbst verzollen möchte. Email "service.dus@gdsk" oder das Schreiben per Email zurückschicken da ab diesem Zeitpunkt keine Lagerkosten mehr anfallen .
    Die GDSK verlangt ab dem 7 Tag Lagergebühren von 7.50,- EUR/Tag .
    Beim Selbstverzollen entfällt das.



    C.: Warum nur?

    Die GDSK ist ein Dienstleister, das heißt sie ist der Deutsche Partner von EMS China und evtl. anderer und wickelt deren Versand in Deutschland ab.
    Ausgeliefert wird in der Regel mit GLS.

    Nicht alle Waren die über EMS verschickt werden durchlaufen die GDSK, maßgebend sind die ersten Ziffern der Sendungsnummer. So kann es passieren das einige Waren direkt an dem Empfänger zugestellt werden.

    Wen man der Regel mit DHL in China bestellt, wickelt DHL den Zoll ab und kassiert die Gebühren an der Haustür oder man holt sich seine Ware am hiesigen Zollamt ab. Dies ist auch bei anderen Versendern der Fall, jedoch nicht bei der GDSK.

    Dies ist bei GDSK nicht der Fall. Warum?
    Die GDSk ist nicht berechtigt nicht Zoll abgefertigte Waren zum Empfängerort zu transportieren, d.h bis an die Haustüre oder Zollamt. Dies ist anscheinend eine zollrechtliche Bestimmung, wonach die Verzollungsvollmacht genau dann vorliegen muss, wenn die Zollanmeldung vorgenommen wird. Fehlt die Vollmacht, wird die Spedition Abgabenschuldner und muss anstelle des Empfängers den Zoll bezahlen.
    Außer man Beauftragt sie.

    Die Unterschrift beinhaltet eine Beauftragung der GDSK, obwohl es in manchen Augen anders aussehen könnte. Durch die Unterschrift erkennt man rechtlich an, dass die GDSK mit der Verzollung der Ware in Deutschland eine Dienstleistung erbringt, für die sie Gebühren einfordern kann.


    D.: Was tun bei keiner Auftragserteilung.

    Für Waren die hier von privaten Speditionsunternehmen zugestellt werden, müssen die Empfänger nur dann Zoll bezahlen, wenn sie das Unternehmen vorher ausdrücklich mit der Verzollung beauftragt haben. "Verbraucher, die keine Vollmacht erteilt und dennoch Zollabgaben gezahlt haben, sollten diese zurückfordern".
    Einige Unternehmen stellen den Empfängern nicht nur die tatsächlich angefallen Zollabgaben, sondern auch ein Bearbeitungsentgelt in Rechnung. Auch dieses Entgelt müssen Verbraucher nicht bezahlen.
    Verbraucher, die vor Aushändigung des Paketes an der Haustür etwas unterschreiben sollen, können ihre Erklärung widerrufen und gezahltes Bearbeitungsentgelt von der Spedition zurückverlangen.
    Verbraucher, die zuviel gezahlte Zollabgaben zurückverlangen wollen, können sich je nach Wohnsitz mit einem formlosen Antrag an die Hauptzollämter wenden. In diesem Antrag sollte stehen, wann und in welchem Umfang Zollabgaben entrichtet wurden und dass keine Verzollungsvollmacht erteilt wurde.
    Nach Überprüfung dieser Angaben erhalten die Verbraucher den zuviel gezahlten Zoll zurück. Die Zollämter fordern die Abgaben dann von der Spedition ein.

    Die Firma GDSK hat dafür zu sorgen, dass die Warensendung nach erfolgter Selbstverzollung und der Freigabe durch den Zoll kostenlos dem Empfänger zugestellt wird.
    Die Versandkosten bis zur Haustüre sind ja vom Käufer bereits beim Kaufvorgang bezahlt worden.
    Hier ist es natürlich angeraten, die Selbstverzollung umgehend nach Eingang des Briefes der GDSK durchzuführen, um Diskussionen mit der GDSK gar nicht erst aufkommen zu lassen.



    E: Muß ich Zoll und Umsatzsteuer zahlen?

    Bei Warenwert unter 22,00 € für Privateinfuhren müssen weder Einfuhrumsatzsteuer noch Zollgebühren bezahlt werden.

    Erst bei Waren, deren Wert über 22,00 € liegt, fällt Einfuhrumsatzsteuer an. Zollgebühren fallen erst bei einem Warenwert ab 150,00 € an.
    Hiermit ist genauestens vom Warenempfänger zu unterscheiden, zwischen 19% Einfuhrumsatzsteuer, die unserer deutschen Mehrwertsteuer gleich ist, und Importzöllen, die erhoben werden auf unterschiedliche Waren, um die Warenproduktion in Deutschland zu schützen. Die Zollgebühren können von 1% bis … % variieren.
    Die bei der Selbstverzollung evtl. anfallenden Einfuhrumsatzsteuerbeträge bzw. Zollbeträge sind selbstverständlich nach Aufforderung durch den Zoll an den Zoll selbst zu entrichten.


    F.: GDSK Abzocker?

    NEIN. Sind sie nicht!
    Auch wenn sie jede Ware, egal welchen Warenwert sie hat einbehält, machen sie nur Ihren Job als Partner der die Waren einführt für den Weiterversand.
    Sie sind Dienstleister, da hilft kein schimpfen und drohen, sie wurden im Zweifelsfall beauftragt laut eurer Vollmacht/Unterschrift und somit rechtens, da ist der Ruf nach einem Anwalt und Prozess unnötig. Wer eine Verzollungsvollmach ausstellt/unterschreibt muss zahlen.
    Wer kein Vollmacht ausgestellt hat, kann sich wehren und widerrufen und das Geld zurückverlangen.

    Die Unterschrift beinhaltet eine Beauftragung der GDSK.
    Durch die Unterschrift erkennt man rechtlich an, dass die GDSK mit der Verzollung der Ware in Deutschland eine Dienstleistung erbringt, für die sie Gebühren einfordern kann.

    Wer also in Zukunft keine Gebühren mehr an die GDSK bezahlen möchte, weder die 25,00 € noch die 4,50 €, unterlässt es dringendst, das Anschreiben der GDSK zu unterschreiben.

    NIX Unterschreiben und NIX zurückschicken !!!




    ...wird weiterhin fortgesetzt :dirol:





    Anhang:
    PDF zum Download

    Den Anhang SelbstverzollungBlog.pdf betrachten
    Den Anhang keine zollabgaben.pdf betrachten
    Den Anhang (PresseVoice_ Hat der Griff der GDSK ein Ende_.pdf betrachten



    Mit Freundlicher Genehmigung und Unterstützung:
    Copyright: http://pressevoice.blogspot.com/2011/10/hat-der-griff-der-gdsk-in-die-taschen.html und http://www.blog.oscg.eu/tag/selbstverzollung/
    Pressemitteilung: 58/2003 Verbraucher-Zentrale Hessen


    Rechtlicher Hinweis:
    Dies ist keine Rechtsberatung und soll auch keine sein. Ich Distanziere mich auch von jedweder Rechtsberatung. Der Leitfaden dient lediglich der Information und spiegelt nicht den derzeitigen Stand der deutschen Rechtsprechung wider.

    Aufgrund standesrechtlicher Bestimmungen darf und will ich keine beratenden Auskünfte geben. Für juristische Fragen im Einzelfall kontaktieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Im konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt oder fragen Sie Ihre Standes- oder Berufsvertretung.

    Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird nicht übernommen.


    Community.jpg "Gefällt mir" klicken sagen ist nicht schwer ;)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. Dezember 2013
    renkrem, Fuerstenwalder, moho235 und 10 andere sagen Danke für diesen hilfreichen Beitrag.
  2. witzdesatges
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    witzdesatges New Member

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    Leider lese ich das erst jetzt.
    Habe zwar auf dem brief der GdSK von Selbstverzollung gelesen, aber die haben das total kompliziert in diesem "Merkblatt Selbstverzollung" erklärt.

    Gilt da nicht trotzdem §138 BGB ?

    Ich meine es ist ja immer noch Wucher und die nutzen immer noch meine Unwissenheit.
    Ich weiß ja weder wo ich diesen Zollantrag herbekomme noch wie ich an die EMS Frachtbriefe kommen soll.
    Die habe rein gar nichts erklärt.
     
  3. Herr Doctor Phone
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    Herr Doctor Phone Guest

    hallole,

    tja, und deswegen stehen sie immer wieder im rampenlicht von akte 2012, vielleicht mal wieder in 2013?

    nichts desto trotz, die anleitung der selbstverzollung wird im post #1

    grüße
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23. Januar 2013
  4. roastbeef
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    roastbeef New Member

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    Hallo,

    Erster Beitrag und gleich mal eine Frage: :)

    Befinde mich gerade in einer ähnlichen Situation mit TNT und Ware aus Singapur. Es handelt sich um einen Privatimport, nichts gewerbliches etc.
    Greift der hier beschriebene Vorgang dort auch? Habe von TNT noch keine Rechnung (habe natürlich auch keinen Auftrag erteilt irgendetwas für mich zu verzollen), sondern nur ein sehr unfreundliches Telefonat erhalten (im Stil von "Geld her oder es knallt ;) ) Auch wurde mir (wie erwartet) verschwiegen, das ich eine Selbstverzollung durchführen kann, meine "Wahl" bestand also aus bezahlung oder Ware zurückschicken. Auf Nachfrage wurde ausgewichen.

    Habe die IZA ausgefüllt und die Papiere (alle 2x) ausgefüllt und als Einschreiben an das Zollamt in FaM geschickt. Zu früh oder hätte ich erst auf die Rechnung warten sollen? Laut tracking soll das Paket am Freitag zugestellt werden, deshalb habe ich mich da etwas beeilt.

    Nur mal so nebenbei: die Gebühren von TNT wären um einiges mehr als die normalen Zollgebühren....nächstesmal kaufe ich lieber wieder in Japan, das steht fest.
    Moderne Wegelagerei.

    mfg
     
  5. Herr Doctor Phone
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    Herr Doctor Phone Guest

    hmm...
    auf rechnung warten? wenn du schon alle unterlagen hast, dann müßte das auch so gehen.
    bei TNT kenne ich mich nicht aus, sollte aber das paket dennoch eintreffen und eine gebür wird erhoben, paket annehmen und wiederspruch einlegen.
    ich weiß gar nicht ob TNT selber die verzollung veranlasst, aber das hast du ja jetzt gemacht, was sie noch machen können ist eine kleine bearbeitungs gebühr verlangen. das mach UPS jedenfalls so zusätzlich zu den 19% eust.
    aber bei TNT kenne ich mich nicht aus, sorry.
     
  6. roastbeef
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    roastbeef New Member

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    Also wenn es bei einer "kleiner" Gebühr bleibt wäre es ja noch okay, der Zollbetrag + TNT Gebühr wäre mir persönlich einfach zuviel.
    Über die normalen Zollgebühren ware ich natürlich informiert, bin praktisch Stammkunde beim Zoll ;) Vielleicht sollte man mal solche kleiner Heftchen mit Stempeln oder Treuepunkte einführen, beim elften mal gibts die Gebühr geschenkt ;)
    Naja, einfach mal abwarten was kommt.

    Danke schonmal!
     
  7. Herr Doctor Phone
    Offline

    Herr Doctor Phone Guest

    ja, abwarten.....
    wenn sie die zoll abwicklung selber machen, kann sein das sie es mit einer gebühr machen wie UPS..
    GDSK verlangt auch eine saftige gebühr
    DHL verlangt keine gebühr für die zoll abwicklung....
     
  8. Seelenernter
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    Seelenernter New Member

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    Habe hierzu auch mal eine Frage:

    Habe bei FCT ein Handy bestellt. Nach gründlicher Recherche habe ich als Versandart DHL gewählt.
    FCT versendet es aber einfach mit EMS und somit habe ich jetzt auch das Problem mit der GDSK. Auch wenn die Gebühr der GDSK saftig ist, habe ich mir überlegt die mit der Abwicklung zu beauftragen.

    Mein Problem: Auf dem Lieferschein von EMS hat der gute Mitarbeiter von FCT geschrieben, dass es sich um einen E-BOOK Reader handelt der 45$ kostet. Eigentlich ja nett von ihm :pleasantry:!
    Meine Paypal Rechnung sagt allerdings einen Betrag von 248$ !

    Wenn ich jetzt den Paypal Auszug mit zur GDSK schicke müssen die (bzw. der Zoll) doch stutzig werden?

    Danke schonmal für eure Hilfe.
     
  9. Herr Doctor Phone
    Offline

    Herr Doctor Phone Guest

    ...dann wird auf basis von 248$ + versand= ?? abgerechnet.
    dazu die 25.- Bearbeitungsgebühr der GDSK.
     
  10. rindswurscht
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    rindswurscht New Member

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    Hey,

    anstatt mit DHL zu versenden hat fastcardtech mit EMS liefern lassen...
    Was auch sonst mein Paket liegt beim Zoll u GDSK will Kohle :/

    Da ich in der Nähe vom Flughafen wohne, könnte ich dort auch persönlich erscheinen und das alles abwickeln?
    Würde dieses Prozedere dann lange dauern und reicht es dort wenn ich den Zahlungsbeleg von Paypal mitbringe?

    Danke für eure Hilfe
     
  11. Herr Doctor Phone
    Offline

    Herr Doctor Phone Guest

    prinzipiel ja.
    wenn du viel zeit mitbringst :)
    erstens zoll, dort abwickeln, dann muß ein mittarbeiter von gdsk durchs ganze rollfeld marschieren, dort aufmachen/prüfen in deinem beisein, darn schlurpt er wieder zurück, wickelt seine papiere ab, dann wieder zum zoll...

    nimm vesper und was zum trinken mit, das kann lange dauern.
     
  12. FuXxMiTdOpPeLX
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    FuXxMiTdOpPeLX New Member

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    Würdet ihr eher von EMS abraten?
    Android-Sale hat mir empfohlen mit EMS statt DHL zu senden, damit die den Preis für mich geringer deklarieren können.
     
  13. Herr Doctor Phone
    Offline

    Herr Doctor Phone Guest

    ja, den die landet bei der GDSK und du hast die rennerei.
     
  14. Sep_michi
    Offline

    Sep_michi Member

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    Tag ;)

    Wollte mal fragen wenn ich auf Rücksendung bestehe ... ob da noch irgendwelche Gebühren Seitens GDSK auf mich zukommen könnten?

    Da ich halt ein Iphone clone bestellt habe und ich mir ehrlich gesagt nicht sicher bin ob der Zoll das Ding durchlässt...

    Gruß Sep
     
  15. Herr Doctor Phone
    Offline

    Herr Doctor Phone Guest

    hmm...
    die frage kann ich dir nicht beantworten, den ich weiß es nicht.
    ich denke/glaube aber das es so ist wie bei allen dienstleistern, das du die ware verweigern kannst, normal entstehen da keine gebühren.
    aber glauben ist nicht wissen.

    da mußt du dich mit der gdsk in verbindung setzen.
    bitte informiere mich darüber, dann kann ich ees oben in der einleitung noch einbauen.
     
  16. Sep_michi
    Offline

    Sep_michi Member

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    Nach 10 min in der Warteschleife ...
    Ging ein netter Herr der GDSK ans Telefon und antwortete auf meine Frage "Fallen gebühren an" mit "Für sie fallen keine weiteren Gebühren an das ganze ist Kostenlos" ...
    Ob aber nocheinmal Versandkosten (für den Verkäufer) für den Rücktransport in anspruch genommen werden ... konnte mir der nette Mann nicht beantworten.

    Nun nocheinmal gefragt ... Versuch mit selbstverzollung bei einem Iphone 5 clone oder doch einfach zurück und gut?
     
  17. Herr Doctor Phone
    Offline

    Herr Doctor Phone Guest

    hhmm...gute frage...
    ich würde die selbstverzollung machen und einfach ein handy, so wie es im kauf drinsteht angeben 8allerdings klone und iphone nicht hinschreiben).

    für rückversand fallen in der regel keine gebühren an.
     
  18. rindswurscht
    Offline

    rindswurscht New Member

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    Oh man.. Dann mach ich das doch lieber alles online :thumb_up:

    @Sep_michi

    stehe genau vor der gleichen Entscheidung... Werde es aber nicht zurücksenden lassen sondern die Selbstverzollung durchführen..
    Wenn eine Beschauung veranlasst wird und weder ich noch ich jemaden von der GDSK ordere wird das Paket ja (hoffe ich zumindest :p) auch wieder Retoure gehen...

    Naja bin gerade bei der Onlineverzollung bei der Bezeichnung des Artikels angelangt u bin nun schwer am überlegen was ich da angebe :noo:

    weil wie du schon sagst herr... Goophone, Iphone, Clone u.s.w. möchte ich eher weniger erwähnen ^^

    Was könnt man denn nun reinschreiben? Einfach nur "Handy"?
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. März 2013
  19. Herr Doctor Phone
    Offline

    Herr Doctor Phone Guest

    am besten das was auf der rechnung steht...den die mußt du beifügen.
    phone, goophone etc
     
  20. rindswurscht
    Offline

    rindswurscht New Member

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    hmm ich selbst habe ja noch keine Rechnung bekommen.. Meinst du die, welche dem Paket beigefügt ist?
    Will gar nicht wissen was da drauf steht, auf dem Paketschein steht ja schon "E-Book Reader" mit einem Wert von knapp 30 € :/

    Reicht denn auch der Paypal Ausdruck als Beleg aus?