Tja Fliegentöter, da es sich um einen rechtsgültigen Vertrag nach BGB handelt ( beide Vertragspartner unterliegen deutschem Recht ), ist es unerheblich ob das Gerät ein Chinaimport ist, Was ich durchzusetzen versuche ist mein Gutes Recht auf die ordentliche Erfüllung eines Kaufvertrages, bzw. die Rechte die sich aus der Nichterfüllung ergeben.
Nicht umsonst, wünsche ich keine direkte Ersatzlieferung aus China, da damit die Rechte die einem Vertragspartner lt. BGB zustehen ausgehebelt werden und dann internationales bzw. chinesisches Recht zur Anwendung kommt.
Für jemanden der seinen Krempel direkt aus China bestellt, wäre dein Einwand stichhaltig gewesen, hier hast du aber nicht Recht.....