1 Handy bestellt 2 bekommen

pythonimus

New Member
Hi,

ich habe bei einem Shop in China 1 Handy bestellt und auch bezahlt - es kam nach 1 Woche.
Nach ca. 2-3 Woche kam das selbe nochmal.

Weis jemand wie da die Rechtslage ist? Kann ich das behalten oder sollte ich es zurück schicken?

MfG
Pythonimus

PS: beim ersten Handy kostete der Zoll 27 beim 2. 22€ xD
 

Cyberdog

User
Du hast was bekommen, was du nicht bestellt hast.
Somit sollte der fairnes halber der Händler benachrichtigt werden. Da du aber Kosten hattest und auch evtl. das Rückporto zahlen musst, würde ich den Händler vor die Wahl stellen, ob du das investierte Geld (22€ Einfuhrsteuer + Rückversand) zurück überwiesen bekommst, oder das Handy behalten kannst.
Einfach behalten würde ich es nicht.

Gruß
Cyberdog
 

ColonelZap

Administrator
Teammitglied
Glaubst Du im Ernst, Dich würde ein Shop aus China (erfolgreich) verklagen wegen eines Handys? ;)

Um welchen Shop geht es denn eigentlich?
 

fler55

New Member
ich glaub rechtlich darfst du es behallten weil wenn du einfach so wein nach hause geschickt bekommst und eine rechnung drin liegt die du nciht bestellt hast darfst du sie behalten wie das mit dem handy is weiß ich net was war das für ein china handy und wie teuer war es ?
 

ColonelZap

Administrator
Teammitglied
An Deiner Stelle würde ich dem Shop einfach mal anbieten, daß wenn sie Dir ALLE Deine Auslagen erstatten (Steuer plus Rückversand), daß Du ihnen gerne das falschgelieferte Phone zurückschickst, denn draufzahlen sollst Du ja sicher nicht. Ich gehe mal davon aus, daß die Rechnung für den Shop nicht aufgehen wird und sie es Dich lieber behalten lassen :)
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
rechtlich gesehen darf unaufgeforderte und nicht bestellte ware behalten werden.

hallo erst mal,
da die rücksendung der ware den produktionswert eh überschreiten wird, kanns du ruhigen gewissens das handy behalten

gruß
 

pilgrims

New Member
Weis jemand wie da die Rechtslage ist? Kann ich das behalten oder sollte ich es zurück schicken?
Welches Recht meinst du?
Deutsches Recht, chinesisches Recht, schweizer oder englisches Recht?

Wenn der Online-Shop so etwas wie AGB's hat, dann solltest du reinschauen, ob da irgendwas drin steht, nach welchem Recht gesprochen wird.

Nur mal ein Erfahrungswert:
Rechtsstreitigkeiten im internationalen Bereich (also z.B. zwischen EU- und nicht-EU-Land) sollten mindestens 20.000 EUR überschreiten, damit sich die Wahrnehmung der Rechte rechnet.

Empfehlung für professionelles Verhalten:
Wenn du das Teil zurückschickst, dann verdienen die Logistiker an dir und am Händler. Bezahle dem Händler den Preis für das Handy. Dann hat er sein Geld für das Gerät bekommen und damit ein weiteres Gerät verkauft.
Du kannst das Handy auf eBay oder sonstwo gewinnbringend verkaufen.
Für viele Leute ist es ein Kaufargument, wenn sie von jemanden kaufen, der es bereits in Deutschland hat, als wenn sie das Risiko und die Unwägbarkeit des Imports auf sich nehmen.

Merke: Man läuft sich immer mindestens 2x im Leben über den Weg. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

pythonimus

New Member
hm, ok, danke

Ich werde den Shop mal anfragen was sie dazu sagen.
Ich meine es lag auch keine Rechnung bei - ich habe auch keine auf anderem Wege erhalten und es steht ja "Gift" auf dem Päckchen xD

EDIT: tops a1- preis: ca. 180$ (inkl. express DHL)
 
Zuletzt bearbeitet:

derai

M8 User
okay, ich frage mich nur welcher shop gleich 2 mal verschickt...
oder hast du vlt. versehentlich 2 bei der Stück Anzahl angegeben?
 

pythonimus

New Member
nope und ich hab auch nur 1 bezahlt und der preis wurde automatisch "berechnet" (paypal) ich denke sonst hätten die ja 2 mit einer sendung geschickt und nicht 2-3 wochen gewartet
 

pilgrims

New Member
Ich meine es lag auch keine Rechnung bei - ich habe auch keine auf anderem Wege erhalten und es steht ja "Gift" auf dem Päckchen xD
In der Regel nehmen die es nicht so genau mit der Rechnungsstellung.

Die Bezeichnung "Gift" und die Wertangabe eines symbolischen Betrages mit 25 oder 50 US-Dollar/EUR dient dazu den Zoll unkompliziert und die Einfuhrumsatzsteuer gering zu halten. Klappt zwar nicht immer, aber bei manchen geht es gut durch.
 

Petteri

Well-Known Member
Im übrigen kannst Du den Shop ruhig namentlich nennen! Es wird jedem hier klar sein, das dies eine Ausnahme war und selbst wenn die User dann meinen"OK, ich versuch auch mal dort zu bestellen!" kann es den Shop letztendlich nur freuen! :)
 

Loonix

Spokenkieker
keine Antwort heißt wohl fürs erste das er entweder erstmal nachfragen muss (eventuell auch nachforschen was ihn teurer kommt)
oder das es ihm egal ist.
 

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