Rückversand nach Defekt Zollerstattung

Marc-1980

New Member
Hallo

leider ist mein Faea F1 nach wenigen Tagen defekt. Was ist die Beste Möglichkeit es zurück zum Hersteller zu senden. Soll möglichst preisgünstig und sicher sein.

Wie ist das mit den Zoll Gebühren muss ich die noch mal zahlen wenn ich es wider bekomme?
Oder kann man da irgendwas machen?

Vielen Dank

Marcel
 

kubean

Well-Known Member
Versand nach China am besten als Brif mit Einschreiben. Kostet ca 8 € wenn ich mich nicht Irre. Das mit dem Zoll und Rückerstattung wurde hier schon mal irgendwo behandelt:read:. Da gibt es ein Formular zum ausfüllen. Erkundige dich einfach mal beim Zoll.
 

Hirsch

Active Member
Also generell per Einschreiben in einem dicken(!!) Luftpolsterumschlag.
Das Handy am besten auch nochmal dick einwickeln und von der Post oder so ein Aufkleber drauf machen lassen, "Zerbrechlich", da die Post recht unsanft damit umgehen kann ;-)

Mit dem Zoll, da blick ich selbst noch nicht so ganz durch.
Es gibt auf jedenfall das Formular CN22, welches Sendungen beigefügt werden sollen, dies dienst zur Ausfuhr von Waren.

Allerdings weiß ich nicht, wie das ist, wenn das Handy wieder zurückkommt etc....
 

Tobee

Born to buy from China
Versand war Maxibrief mit Einschreiben (nach CN ca. 9€). War am We auf der Post und hab mal gefragt. Der Maxibrief muss nicht unbedingt ein Umschlag sein. Umhüllung darf nur nicht aus Plastik sein (Papier oder Pappe). Gibt auch noch eine Einschränkung bei der maximalen Kantenlänge und Gewicht. Hr.Dr.Phone hat dazu einiges gepostet, einfach mal im Forum suchen. Wenn du noch im Paypal Bereich bist würd ich sehen ob ich das Geld anstatt des (reparierten) Phones zurückbekomme.
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
ja, einfach suchn.
hast du 19% gezahlt? wenn ja, zum zoll gehen/anrufen und dich um erstattung erkundigen.
bei wiedereinfuhr (repariertes) auch nochmal zoll fragen, da gibts ettliche formulare dazu.

hab dazu schon einiges geschrieben, jedoch wurde es kontrovers behandelt von einigen personen.
sufu benutzen.
ich glaub ich schreib mal ne TUT dazu....

.
 

Vantaa

Active Member
Du brauchst vor der Rücksendung eine Nämlichkeitsbescheinigung vom Zoll.
Suche hier mal danach . Ich glaube unser Herr Doctor kennt sich damit hervorragend aus.

Wenn Du allerdings persönlich mit Handys oder Messgeräten reist, brauchst du für den Zoll ein Carnet,
damit kannst du dann den Nachweis erbringen , dass du nicht zuviel ein - oder ausgeführt hast.

Edit: Sorry , war wohl etwas langsam. Habe deinen Beitrag und den davor noch nicht gesehen gehabt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hatte mal nen Fall wo ich nur eins statt der Bestellten zwei Handys erhalten habe und das erhaltene war defekt.
Somit habe ich für zwei Handys Zoll bezahlt und das defekte ging Natürlich direkt zurück.
Auf Nachfrage beim Zoll wurde ich immer wieder auf eine andere Nummer verwiesen wo man mir dann irgendwann eine E-Mail Adresse gab wo ich alle Dokumente hinschicken sollte um meine Bezahlten Zoll gebühren zurück zu bekommen. Zig Mails geschickt und Co. aber bis heute, 1 Jahr später, weder reakation noch Antwort von diesem drecks verein bekommen... Haupsache abkassieren danach Interesiert die garnicht mehr...
 

Tobee

Born to buy from China
Wichtig hierbei, dass die Rechnung fürs Phone in Ordnung sind, bzw. der Warenwert richtig deklariert ist. Sonst kannst du damit nicht zum Zoll!
 

Vantaa

Active Member
Wenn Du mit PayPal gezahlt hast, lass dir den Betrag erstatten.
Du kannst ja dann neu ordern.
So bist du auf der sicheren Seite.
 

Hirsch

Active Member
Muss mal wieder was für nen Kumpel zurück schicken... allerdings findet er die Belege von der Eust. nicht mehr...


Wie kann man jetzt am besten vorgehen ?
 

guesa

Well-Known Member
also nur nun nochmal . obwohl es alles hier schon geschrieben steht. Es sind gernerell 2 Fälle zu unterscheiden:

a) das Gerät ist defekt, Ihr habt ein Rückgaberecht und wollt es zurückschicken und GEld zurück
b). das Gerät soll zu Reperatur nach China und dann zurück zu Euch


zu a)

"Einfuhrabgaben bei Wahrnehmung des Rückgaberechts zurückverlangen

Die Geschäftsbedingungen des Versandhauses sehen ausdrücklich ein Rückgaberecht vor, welches Sie aus irgendeinem Grund wahrnehmen möchten.



    • Für alle Waren, die Sie von einem ausländischen Versandhandel erhalten, bietet Ihnen das Zollrecht die Möglichkeit, Einfuhrsteuern und Zollabgaben zurückzuverlangen.1
    • Das Zurückverlangen von Einfuhrumsatzsteuer geht mit einer Ungültigkeitserklärung einer zutreffenden Zollanmeldung einher.2
    • Ihre Zollanmeldung kann selbst nach der Freigabe der Waren unter Wahrung bestimmter Fristen für ungültig erklärt werden.3
    • So einfach geht das allerdings nur beim Versandhandel. Bei anderen Handelsgeschäften gibt es diese Möglichkeit nur eingeschränkt oder gar nicht.4
    • Wenn Sie bezahlte Einfuhrumsatzsteuer zurückverlangen wollen, müssen Sie einen entsprechenden schriftlichen Antrag innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Hauptzollamt stellen.5
    • Die Adresse Ihres Zollamtes lesen Sie auf dem Abgabenbescheid beziehungsweise der Abgabenberechnung.6
    • Damit Sie mit einer zügigen Bearbeitung rechnen können, sollten Sie dem Antragsschreiben alle Unterlagen beifügen, wodurch Sie die Warenrücksendung an das Versandhaus beweisen. 7
    • Als Nachweis können Sie den Beleg des Post-/Kurierdienstes und/oder die Empfangsbestätigung des Händlers in Verbindung mit der Gutschrift über den Kaufpreis verwenden. 8
Das gilt im selben Maße, wenn Sie nur Teile der ursprünglichen Sendung zurückgeschickt haben. Vergessen Sie bei aller Aufregung nicht, Ihre Bankverbindung für Steuerrückerstattung anzugeben!"

Zu b)

Eine Nämlichkeitsbescheinigung ist dafür da, wenn du wertvolle Waren vorübergehend mit in das Ausland nehmen willst und dann bei der Wiedereinreise ( der Ware zB. auch bei einer Reparatur) nicht (nochmal) verzollen willst und musst. In dem Fall musst du vor Ausreise der Ware beim Zoll vorstellig werden, Belege und das Gerät mitnehmen und die Nämlichkeitsbescheinigung ausfüllen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Tobee

Born to buy from China
Wenn ich mit nem Phone ohne CE und/oder mit ner Rechnung über 80 Dollar zum Zoll gehe, kann ichs auch gleich lassen. Damit ist Warranty wohl gestorben, bzw. Ich bezahl halt nochmal.
 

Profirudi

Well-Known Member
Paypal erstattet bei Garantieansprüchen kein Geld zurück. Dafür ist die Garantie da. Das musst du mit dem Shop selbst klären. Halte ich auch für moralisch nicht richtig das Geld Per Paypal zurück zu fordern in diesen Fall.

Wegen dem Zoll sieht es so aus:
Bei einer Einfuhr in die EU ist nur einmal EUST zu bezahlen. Zoll fällt ja bei Handys nicht an. Du müsstest dem Zoll oder besser dem Versanddienstleister die Bestätigung das du schon für das Gerät einmal die EUST bezahlt hast senden. Vielleicht gibt es da ein eigenes Formular dafür. Dann dürfte dir die EUST kein zweites mal verrechnet werden wenn das Handy wieder zurück kommt.
Wie das beim senden nach China ist Kann dir egal sein. Das ist das Problem des Shops. Am besten per Einschreiben oder Verfolgbar senden, dann hast auch eine Versicherung w.enn das Handy verloren geht. Außerdem musst du einen Begleitschein bei Sendungen nach China ausfüllen. Den bekommst bei der Post. Das ganze kostet ca. 20 Euro (zumindest habe das ich mal bezahlt). Auf diesen Kosten bleibst du sitzen. Das erstattet dir kein Shop zurück. Aber ist schon mal gut wenn du von dem Shop eine Gratis Reparatur bekommst. Das ist bei Chinashops auch nicht selbstverständlich.
 

guesa

Well-Known Member
jungs, hier gehts um das unsatzsteurrecht, da gehts nicht um ce oder sonst was..
 
Zuletzt bearbeitet:
O

Ora

Guest
Die Rücksendung mit der Deutschen Post als Einschreiben mit Wertbrief und Rückschein kostet etwa 7,40€ und ist trackbar. Es ist eine CN22 hinzuzufügen.
 

Mitglieder

Who Has Visited

Statistik des Forums

Themen
54,364
Beiträge
837,433
Mitglieder
66,932
Neuestes Mitglied
arensmeier.marcel@googlem
Oben Unten