guesa
Well-Known Member
Schaut ihr mal hier, DHL ist nicht der richtige Ansprechpartner!. Bitte das richtige Formular runterladen, dann mit allen Belegen an das Hauptzollamt, dass für Eure Sendung zuständig ist, bzw. für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Abgabenerhebung/Erlass-Erstattung/Verfahren/verfahren_node.html#doc103074bodyText2
Formular:
siehe unten:
Der Antrag kann auch formlos gestellt werden. Er muss aber alle Angaben enthalten, die im Formular 0223 vorgesehen sind (Art. 878 Abs. 2 ZK-DVO)
Kleinbeträge
Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben werden von Amts wegen nicht erlassen oder erstattet, wenn der zu erlassende oder zu erstattende Betrag 10,00 Euro nicht übersteigt, Art. 898 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO).
Bei kleineren Beträgen ist ein Antrag erforderlich.
Damit kann zusammenhängen, dass die Verzollung trotz zutreffender Zahlungsbelege mit einem anderen Zollwert nicht von Amts wegen korrigiert wurde.
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Abgabenerhebung/Erlass-Erstattung/Verfahren/verfahren_node.html#doc103074bodyText2
Formular:
siehe unten:
Der Antrag kann auch formlos gestellt werden. Er muss aber alle Angaben enthalten, die im Formular 0223 vorgesehen sind (Art. 878 Abs. 2 ZK-DVO)
Kleinbeträge
Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben werden von Amts wegen nicht erlassen oder erstattet, wenn der zu erlassende oder zu erstattende Betrag 10,00 Euro nicht übersteigt, Art. 898 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO).
Bei kleineren Beträgen ist ein Antrag erforderlich.
Damit kann zusammenhängen, dass die Verzollung trotz zutreffender Zahlungsbelege mit einem anderen Zollwert nicht von Amts wegen korrigiert wurde.
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