Einspruch gegen GDSK-Gebühren - VERALTET

Dieses Thema im Forum "Archiv" wurde erstellt von Kareem85, 29. Juli 2008.

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  1. Kareem85
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    EDIT: NICHT MEHR AKTUELL

    Bei der Verzollung von Paketen die über EMS nach Deutschland kommen schaltet sich die GDSK ein und verlangt eine Bearbeitungsgebühr von 25,59€ (inkl. MwSt.). Im Beispiel dazu Verlangt UPS 1,9% vom Zollbetrag (minimum 10€)

    Da diese aber nie ausdrücklich erwünscht ist kann man Einspruch einlegen.
    Auf http://www.angebote-aus-china.de/index.php?option=com_content&task=view&id=19&Itemid=35 findet man folgendes Schreiben:

    Ob das Erfolg hat kann ich nicht sagen aber man muss es versucht haben!

    :search:

    Erfolge, Erfahrungen und Antworten der GDSK sind hier im Thread erwünscht. Bitte kein Spam! Den lösche ich gleich!

    Da der Brief etwas älter ist sind noch so manche alte Bezeichnung mit enthalten. Ich bitte darum um Aufmerksamkeit!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. Dezember 2011
  2. Numynos
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    Numynos New Member

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    Was ist die "MAwb-Nr" ?
     
  3. Kareem85
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    Kareem85 Ingeniör mit Auszeichnung

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    Zwischenzeitlich gab es glaube ich bei der GDSK eine uUmstruckturierung, kann sein, dass es die Nummer nicht mehr gibt. Habe den Brief etwas editiert!

    Falls noch Fehler drin sind bitte melden!
     
  4. ColonelZap
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    Mithin sind Merkmale des Wuchers nach § 138 hinreichend erfüllt.


    Da fehlt ein BGB nach der 138 ;-)

     
  5. siijii
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    AWB = Airway Bill = ist die Frachtbriefnummer der Sendung (steht beim scannbaren Barcode, ist bei EMS 10-stellig)
     
  6. Kareem85
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    Kareem85 Ingeniör mit Auszeichnung

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    Hallo Community,

    so ich habe das was oben steht gemacht und siehe an! Und siehe da: die GDSK hat mir 25,59€ auf mein Konto überwiesen mit dem Verwendungszweck "Kulanz"! Hat zwar ewig gedauert aber ich hatte Erfolg!


    Also! Wer GDSK-Gebühren bezahlt hat einfach mal hinschreiben!
     
  7. Nordgard
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    Nordgard New Member

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    Also ich muss mich auch hier gegen diese GdSK durchsetzen.
    Ich habe, um an mein Paket zukommen, die verlangten UNterlangen eingesendet, und werde sobald ich das Paket erhalten habe, und von denen die Rechnung Rechnung ins Haus flattert, ein wie dort oben vorliegendes Formular verfassen.
    Mein Rechtsdeutsch ist recht gut!
    :smoke:
    :victory:
    UNd wenn die mich dann weiterhin so dermaßen polemisch angreifen dann:
    :punish2:
     
  8. Nordgard
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    Nordgard New Member

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    also wäre es rechtens wenn ich nur, um mal das obige zu klären, den betrag ver verzollung, in meinem fall, 20 euro, zahle?

    denn gdsk meint es wären wohl 34 euro zoll, dabei hab cih mir meine zollge ühren vom zoll vorechnen lassen,
    und die 21,50 euro gebühren von gdsk sehe ich auch net ein


    währe das ganze rechtens?
     
  9. POWERCOM S.O.D.M.G.
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    POWERCOM S.O.D.M.G. New Member

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    Nein, musst du bezahlen. Oder du schreibt denen einen Brief das du das nicht einsiehst.
     
  10. buwuve
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    buwuve Well-Known Member

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    Hast Du schon was formuliert?

    Ich muss mich wahrscheinlich auch mit der GdSK auseinandersetzten und würde mich über Inspirationen freuen.

    Ich muss zugeben, es kribbelt mich ein wenig in den Fingern, wenn ich ein Schreiben der GdSK erhalte, nach Frankfurt zu fahren (ist 100km entfernt) und meine bestellten Waren (es ist kein Handy, aber einiges an Zubehör für mein Cect und meine Wii) selbst abzuholen.

    Hat das schon mal einer gemacht - wenn ja, welche Dokumente benötige ich außer meiner PayPal Rechnung und meiner Bestellliste vom Händler?
    Fallen dabei irgend welche Gebühren an (Zoll und MwSt. muss ich klarerweise bezahlen - aber fallen noch Gebühren für die GdSK an, wenn sie meine Ware nicht länger als sieben Tage lagern mussten (sieben Tage ist es kostenlos laut aktueller offizieller PDF Datei der GdSK).

    MfG Buwuve
     
  11. track12
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    track12 New Member

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    ja die 21.5 € GDSK gebüren noch und eventuell die einfuhrsteuer von 19%
     
  12. kleenercectfan2
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    kleenercectfan2 Entsperrt

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    @fuller919 bitte erst den thread lesen und dann antworten ;) oben steht dass man die GdSK gebühren mit dem schreiben nicht mehr bezahlen braucht.

    d.H. du brauchst nur die 19% Einfuhrumsatzsteuer bezahlen
     
  13. buwuve
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    buwuve Well-Known Member

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    Wow, das ging ja schnell mit Antworten.

    Haben schon einige erfolgreich probiert, ihre GdSK Gebühren mit oben genannten Formular zurück zu fordern? Der Link ist down.

    Funktioniert es nicht auch, wenn man das Schreiben direkt mit der Rechnung an die GdSK übermittelt oder muss man es auf jeden Fall zu erst bezahlen und dann später zurückfordern?
     
  14. kleenercectfan2
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    kleenercectfan2 Entsperrt

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    naja kareem hat doch geschrieben dass er die gdsk gebühren zurück bekommen hat.
     
  15. Loewe
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    Loewe New Member

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    ich habe bei einem händler was bei ebay sachen verkauft mal gelesen das er käufer aus deutschland darauf hinweist nicht an GDSK zusätzliche gebühren zu bezahlen da sie in dem preis enthalten sind oder so ähnliches stand da.

    den ebay link wo ich das gelesen habe, hab ich leider nicht mehr aber ich bin mir 100% sicher das es so stand.


    gruss loewe
     
  16. Schussi
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    Schussi Administrator Mitarbeiter

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    Die Gebühr für die Regelung beim Zoll wird von mehreren Dienstleistern erhoben. Zum Beispiel UPS oder Fedex. Nur DHL berechnet dafür nichts. Die Zollabwicklung hat auch nichts mit den Versandkosten zu tun und kann nur vom Einführenden bezahlt werden. Allerdings sind die Kosten bei der GDSK (die wohl der Partner z.B. von EMS ist) am höchsten... .
     
  17. schuessel11
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    schuessel11 New Member

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    Hallo,
    hatte auch eine Abwicklung mit GDSK.
    Rechnung vom 05.01. über 13,38 € Einfuhrumsatzsteuer und 25,59 € Abwicklungs- und ALFA-Gebühren.

    Habe am 14.01. die Einfuhrumsatzsteuer von 13, 38 € an GDSK mit einem Hinweis auf der Überweisung bezahlt (Hinweis: Pos. 3 wird noch geklärt).

    Am 16.01. eine Mahnung erhalten mit zusätzlich 5,11 € an Mahngebühren.

    Am 16.01. dort angerufen: Man sagte mir, dass das Konto ausgeglichen und dass nichts mehr zu überweisen sei. (Mahnung und meine Überweisung hatten sich überschnitten)

    Resultat: Habe also nur die Einfuhrsteuer bezahlt. Sobald man sich gegen die enorme Gebühr wehrt, wie bei mir mit Nichtbezahlung, ist das Ganze erledigt. Ich glaube die wissen auch warum...
    Am Telefon sagte man mir übrigens nicht warum ich die Gebühr nun nicht mehr bezahlen brauche.
     
  18. ybh
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    ybh Member

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    Ich hatte zwar die Rechnung samt Abfertigungsgebühr bezahlt aber als ich diesen Thread gelesen habe, habe ich denen eine Email geschrieben nach obiger Vorlage. Wenn die auf die Email nicht reagieren werde ich es noch mal faxen. Mal schauen was daraus wird.
     
  19. Bronko
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    Bronko New Member

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    Na dann mal viel Erfolg! Wäre echt sehr Interessant wenn das hinhauen sollte und es uns anschließend mitteilen würdest :good3:
     
  20. ybh
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    ybh Member

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    ich werde aufjedenfall rückmeldung geben
     
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