Hallo...
Wenn auf der Rechnung steht "...Zahlbar sofort/unverzglich nach Erhalt (ohne Abzug)...", dann bedeutet das rechtlich, dass Du die Bezahlung in diesem Moment durchzufhren hast. Eigentlich, jedoch....
Der Begnstigte wird dich jedoch nicht in Verzug setzen wenn das Geld nicht binnen 3...