Aktuelle Lage beim Zoll??

Asian_K

New Member
Guten Abend,
ich habe mir das TPhone bei eFox bestellt und frage mich, was passiert wenn es im Zoll stecken bleiben sollte.
Muss ich die 19% Zahlen? Ich bin Diplomat und wurde eigl. von allen Steuern befreit.
2. Wird es vernichtet?
3. Muss ich sagen es ist ein fake? oder soll ich behaupten, dass es das original ist?
Greetz
 

Dahmer

Persona non Greta
1.normalerweise ja aber in deinem fall k.A.
2.kenne keinen bei dem das so war
3.weder noch,die wissen eh bescheid

(ich möchte auch von den Steuern befreit werden,kannst du da was drehen?:hihihi:)
 

Asian_K

New Member
Off topic:
@ Dahmer, müsstest papier kram für mich erledigen und halt den Botenjungen unter den kolegen spielen.
topic:
da ja bei dem Tphone ein Appfel Zeichen drauf ist ist das Risiko auf "plagiat" höher oder?
wie stehen die Chancen im Zoll zu landen? Ich bestelle für gewöhnlich über die Botschaft, aber da ich mir in den nächsten wochen frei nehmen wollte, habe ich es auf meine Adresse bestellt.
Greetz
 

Dahmer

Persona non Greta
im grunde ist das Appellogo egal,der zoll weiss ja eh bescheid und schau mal hier im forum,wieviele leute clones von den verschiedensten marken haben (mit orig. logo) und die sind auch durchgekommen,
deine chancen stehen 50/50,mach dir kein kopp das wird schon
 

Jan76

New Member
Hm... darf der Zoll Pakete nicht nur von der Deutschen Post öffnen lassen bei konkretem Verdacht (z.B. auf Drogen) ?

Ich habe letztes Jahr auch einen "Eipott" aus Honkong bekommen und den netten Brief das ich mein Paket beim Zoll abholen kann.

Also einfach die Rechnung, bzw Bildschirm von der Bucht ausgedruckt, hingefahren, gezeigt, Zoll hat Warenwertangaben verglichen und gut.

Dann kam natürlich die Frage ob ich nicht gucken möchte ob das Paket alles beinhaltet... und es wurde mir auch direkt ein Cutter gereicht um es zu öffnen.

Jedoch musste ich dem netten Zollbeamten dann sagen, das ich vollstes Vertrauen in den Lieferanten habe... und ihn letzendlich nicht angeht wie das Gerät im inneren aussieht. Er konnte ja auf der Rechnung lesen um was es sich handelt... Angegebener Wert und Wert der Rechnung stimmen ja überein!

Etwas mürrisch und leicht erbost wünschte er mir dann noch einen schönen Tag und ich ging von dannen!

Also... Rechnung ausdrucken... hinfahren... und abholen. Wenn Ihr eine Rechnung habt, sollte auch der Betrag den das Sendungsgut gekostet hat auf dem Paket stehen... ab einem gewissen wert (22 Euro... ???) zahlt man halt 19 % MwSt.

Sollte der Zoll obwohl alles "stimmt" darauf bestehen, das Ihr es vor Ort auspackt einfach mal nach dem § fragen wo es drin steht und ggf. zeigen lassen.
 

haksch

New Member
Also habe da eine Kiphone 4 für einen Kumpel bestellt beim Drachen.
Es kam ohne Zoll durch, es wurde zwar geöffnet aber nichts festgestellt. Also die Chinesen werden schlauer, dort wo das Applezeichen ist, wurde ein Aufkleber vom Drachen drauf geklebt und dann die Schutzfolie. Der Karton wurde so bearbeitet, das nirgends das Applezeichen oder die Bezeichnung Ihpone zu sehen ist. Es wurde einfach rausgeschnitten (rechteckig abgerissen). Aufkleber konnte einfach entfernt werden und schon war das Applezeichen da!
Das war meine Erfahrung!

Gruss
 

Cyberdog

User
@Jan76,

das geht dem Zoll sehr wohl was an und er hat das vollste recht das Paket aufmachen zu lassen (was ja auch im Normfall IMMER gemacht wird)! Wenn es wirklich so passiert ist wie du schreibst, hast du sehr großes Glück gehabt. Der Zöllner hätte dir dein Plagiat auch einziehen können, ist bestimmt viel Arbeit für ein kleinen "Eipod", jedoch wenn er sich von dir beleidigt fühlt, was nach deiner REaktion ihm gegenüber nicht von der Hand zu weisen gewesen wäre, hätte er sich die Arbeit machen können und du hättest Null dagegen tun können.
 

Hawkeye

Handyzöllner
Sollte der Zoll obwohl alles "stimmt" darauf bestehen, das Ihr es vor Ort auspackt einfach mal nach dem § fragen wo es drin steht und ggf. zeigen lassen.
So, und schon bestehen die netten Beamten auf IHREM RECHT, DU führst ja schließlich was nach Deutschland ein.
Das Paket wird nach verbotenen Sachen durchsucht, das Recht hat der Zoll, schupps ist da dei Feststellung das es möglicherweise ein Plagiat ist.
Du gehst mit leeren Händen und mit der Sicherheit das du das nächste mal einfach das Paket öffnest und ruhig bleibst. :)
 

Handy_Tom

Member
Die Post, bzw. der Paketdienst ist im Falle der Abwesenheit des Empfängers als sogenannter Gestellungsgehilfe verpflichtet im Zweifel eine Sendung zu öffnen. Das nennt dann zollamtliche Beschau und diese kann der Zollbeamte im Rahmen des Ermessens anordnen. Das kann auch erst geschehen, wenn der Empfänger eine Benachrichtigung bekommt, um sich eine Sendung beim entsprechenden Postzollamt abzuholen, wodurch dieser dann Gestellungspflichtiger ist. Alleine durch die Überprüfung der Rechnungswerte findet schon eine zollamtliche Beschau im Rahmen der Abfertigung statt, die auch eine Öffnung der Sendung beinhalten kann, aber nicht muss. Kann man quasi mit der Aufforderung "Öffnen Sie bitte den Kofferraum" vergleichen.
In Deinem Fall hast Du Glück gehabt, dass der Beamte, vermutlich kein grosses Interesse an Deinem Paket hatte.
Entsprechende Paragraphen findest Du im Allgemeinen Zollrecht, der Einfuhrabgabenfreiheitsverordnung, der Kleinsendungsverordnung.....
Kannst ja mal ganz grob anlesen : http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/b0_erfassung_warenverkehr/index.html
 

Mitglieder

Keine Mitglieder online.

Statistik des Forums

Themen
54,361
Beiträge
837,160
Mitglieder
66,935
Neuestes Mitglied
sawfish
Oben Unten