@Schussi: Das ist ja wohl selbstverständlich.
Aber dann dürfte es mit Herr Dr.MD´s Methode mit dem Nachweis, dass das richtige zurückgeschickt wurde schwer werden oder? Ich habe das Handy, welches ich von mixeshop erhalten habe, wieder zurückgeschickt. Ich will ja nur nicht, dass mein Käuferschutz von Paypal nicht mehr greift, bloß weil in China die ganze Woche Feiertage sind und die deshalb keine Post ausliefern.
Sollte ich jetzt kommende Woche über Paypal Käuferschutz beantragen, greift den dieser auch über den 05.10.13 hinaus, wenn z.B. das Handy erst nach den Feiertagen bei mixeshop ankommt?
btw. der Skype-Service von mixeshop hat meinen Kommentar, dass ich am Mittwoch Käuferschutz beantragen werden und mein Geld wieder haben möchte mit LOL reagiert. Und noch hinzugefügt, ich soll warten bis Sie das Handy haben. Kann ich grds. auch verstehen, würde hier in Deutschland doch genauso laufen oder? Ist mir auch eingentlich Wurscht, ob ich das Geld nächste Woche oder in 2 Wochen kriege. Hauptsache ich kriege es überhaupt wieder.