China Handy - Illegal?

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benni

New Member
Hallo!

Ich möchte mir nun das Desay M888 zulegen. Da dies offensichtlich eine Iphone Kopie ist und wahrscheinlich gegen Patentrechte verstößt, die in Deutschland gelten, wollte ich mal fragen, ob es illegal ist so ein Handy in Deutschland zu kaufen?

Danke!

Mit freundlichen Grüßen,
Benni
 

Ingens

New Member
Falls es dir hilft, es haben schon einige hier das M888, was jedoch nicht heisst, das es keine Geschmacksmusterverletzung gibt bei dem Handy. Ist der Apfel drauf? Das wäre schon schlecht.

Was genau ist dein Problem? Das es im Zoll hängen bleibt oder es dir später jemand wieder weg nimmt? Beides ist recht unwahrscheinlich.
 

Tanzgas

Geek
Designklau ist in der Branche normal, les mal auf xonio.com die Artikel darüber, und solang kein iphone draufsteht ist es kein iphone und fertig. Oder hier sitzt n haufen gauner xD
 

Schussi

Administrator
Teammitglied
Das M888 hat mit dem iPhone außer ein paar Äußerlichkeiten aber auch gar nichts zu tun. Übrigens gab es auch schon vor dem iPhone Touchscrennhandys, ist das iPhone nun auch "illegal"? Ich glaube wohl nicht.
Woher nimmst Du eigentlich Dein Wissen, das das M888 gegen Applepatentrechte verstößt?
 

Neusser-Styler

Aushilfsamöve
Design Klau Interessante Frage
So ich hatte mal das iphone als vergleich zu dem handy desay m888.
und es gleicht in keiner weise dem design meiner meinung nach.
das einzige was vom äuserlichem ähnelt ist die form aber ansonsten nicht.
alle die mein handy gesehen haben, haben gesagt öhh ist das das iphone
beim genauerem blick haben sie jedoch gemerkt das dies nicht der fall ist.
selbst das menu Ähnelt nur dem iphone menu ist aber von den buttons doch ein wenig anders.
 

benni

New Member
Danke für eure Antworten!

Ich dachte nur das es in Deutschland vieleicht als "Schwarzware" gehandhabt wird und daher illegal ist eines zu erwerben. Bedenken, das es mir einer wegnimmt aufgrund von Patentverstößen habe ich absolut nicht! Die GUI ist quasi kopiert und es wäre sicherlich nicht so berühmt geworden, wenn es sich nicht an das Design vom IPhone angepasst hätte.

Ich hatte vorher zahlreiche Palm Modelle (M100, M105, M500, T1,T3, TX) und wollte nun endlich mal auf ein Smartphone umsteigen, um nicht immer 2 Geräte dabeizuhaben. Ein extra Java Kalender ist dabei sowieso unumgänglich für mich :)
 
Zollprobleme

Es kann gut sein das vor allem das Modell M888 beim Zoll lange hängenbleibt, man das Gerät auch zu einer Prüfung gibt. Es kommt letztendlich aber immer an und ist daher denke ich doch OK.
 

cectuser097

New Member
siehe dazu:

http://www.cnet.de/digital-lifestyle/specials/0,39036877,39158687-3,00/das+billig_iphone+aus+china+erst+vibra_+dann+ring.htm

Zitat aus obigen Link:

Erlaubt oder verboten?
Es gibt also allerhand Gründe, um zu lästern und sich zu ärgern. Unglaublich frech erscheint es, dass immer wieder das Apple- sowie das Iphone-Logo auftauchen. Wir fragen nach bei Apple-Pressesprecher Georg Albrecht: "Wir prüfen mögliche Plagiatsfälle sehr genau".
Darf man denn so ein Gerät überhaupt importieren? Wir haben Rechtsanwalt Alexander von Walter befragt. "Kostenpflichtige und vor allem teure Abmahnungen von den Anwälten des Markeninhabers muss ein Verbraucher, der Produktplagiate einführt, nicht befürchten. Denn das Markenrecht, das die Markenkennzeichen vor unbefugtem Gebrauch durch Produktpiraten schützt, ist nur auf den geschäftlichen Verkehr anwendbar. Verbraucher, die einzelne Produkte für den Eigenbedarf ordern, handeln nicht im geschäftlichen Verkehr und unterfallen daher nicht dem strengen Markenrecht mit seinen scharfen Sanktionen. Allerdings können auch Verbraucher ganz schnell in den Bereich des "geschäftlichen Verkehrs" geraten, wenn sie Artikel gezielt zur Weiterveräußerung - auch im Freundes- oder Bekanntenkreis - einführen. Diese Absicht müsste der Markeninhaber allerdings erst einmal nachweisen. Kritisch wird es diesbezüglich, wenn zum Beispiel eine Vielzahl von gefälschten Iphones geordert wird, die dann erkennbar nicht mehr nur dem privaten Eigenbedarf dienen dürften. In diesem Fall greift das Markenrecht mit seinen Sanktionen: Unterlassung, empfindlicher Schadensersatz und Vernichtung der Ware.

In der Praxis macht allerdings der Zoll Ärger und beschlagnahmt Pakete mit gefälschter Ware, wobei hier auf die Rechtsgrundlage der Beschlagnahme geachtet werden sollte: Markenrecht ist bei rein privatem Warenverkehr nicht einschlägig und kann daher nicht den Rechtsgrund für eine Beschlagnahme bilden. Bei Lieferungen aus Ländern außerhalb der EU fallen zudem je nach Artikel in der Regel noch Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent und gegebenenfalls andere Abgaben an."


Den Gesetzestext zum Nachlesen kann man z.B. im nachfolgenden Internetauftritt finden: http://bundesrecht.juris.de/markeng/index.html#BJNR308210994BJNE000112301

In § 14 Abs. 2 MarkenG liest es sich: "Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr..."
 
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