efox auf Packstation

hey,
ich möchte hier eine kurze Rückmeldung geben.

Habe bei efox vor ca. 3 Wochen ein Solar-Ladegerät gekauft. Es kam heute an. Es hat sich auch um den richtigen Artikel gehandelt. Somit bin ich recht zufrieden damit.
Das Paket habe ich (ganz dreist) sogar an meine Packstation schicken lassen. Da es aber beim Zoll liegen geblieben ist, habe ich dort nur die typische "Vorladung" rausziehen dürfen.

Desweiteren habe ich noch einen Card-Reader und einen Netz-Adapter dazu bekommen. Habe auch beim Kauf die Versicherung abgeschlossen, dass mir der Zoll erstattet wird. Da bin ich noch gespannt ob ich da was bekomme... Wäre ja ein super Geschäft: 5% auf den Kaufpreis kostet die "Versicherung" und 19% Zoll bezahlt... ;D

Negativ war:
-der direkt davor erhaltene Gutschein (5€ durch die Umfrage) hat nicht funktioniert. Auf Anfrage wurde mir ein neuer zugeschickt den ich nächstes Jahr verwenden könne.. (leider schon zu spät)
-Das Paket war, intelligenter Weise, als Handy deklariert, mit einem Wert von 15€ versehen und keine Rechung angebracht. Das hat wieder nach sich gezogen dass ich beim Zoll antreten durfte. Ich hatte jedoch Glück und dieses mal wurde nichts an die Bundesnetzagentur weiter geleitet.

:kiss:
 

dorschdns

ClonePhone Facharzt
Habe auch beim Kauf die Versicherung abgeschlossen, dass mir der Zoll erstattet wird.
Verwechsel bitte nicht Einfuhrzoll mit EuSteuer.
Du bekommst die evtl anfallenden Zollausgaben, nicht aber die EuSteuer erstattet !!!
Bei 15 € fällt eh noch keine Steuer an... hast Du also Versicherung umsonst bezahlt. Verbuch es als Lehrgeld! :)
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
hi,

das ist einfuhrsteuer.
die bekommst du nicht zurück erstattet.

hier die zoll abgaben im detail HIER


sry

ps: eine frage sei mir bitte erlaubt.
was bringt es auf einer packstation liefern zu lassen, außer wenn man nicht zuhause ist.
der sinn entzieht sich mir...sorry
 
Moderiert:

dorschdns

ClonePhone Facharzt
ps: eine frage sei mir bitte erlaubt.
was bringt es auf einer packstation liefern zu lassen, außer wenn man nicht zuhause ist.
der sinn entzieht sich mir...sorry
überleg mal bitte selbst!
vielleicht ist diese Packstation näher am Wohnort gelegen als das nächste Postamt oder die nächste Zolldienststelle.
Guten Rutsch :hi:
 

Loonix

Spokenkieker
Hat den Sinn das du die Annahme nicht verweigern/den zustand des Päckchens nicht von dem Auslieferer bezeugenlassen kannst
wenn du z.B. ein total zermatschtes Päckchen bekommst. ^^
Außerdem sparst du DHL Benzin und den Lohn für den Auslieferer.

Ich sehe es leider auch so, das wenn eFox sich in dieser sache querstellen will sie damit nichtmal moralisch ein Problem hätten,
denn wie schon von meinen vorrednern betont ist 'Einfuhr Umsatzsteuer' kein Zoll.
Drücke dir trotzdem die Daumen und hoffe das dein solarladegerät besser funktioniert als meines (andere quelle).
Guten Rutsch!
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
überleg mal bitte selbst!
vielleicht ist diese Packstation näher am Wohnort gelegen als das nächste Postamt oder die nächste Zolldienststelle.
von dem ging ich ja aus, dem ist ja auch nichts einzuwenden.
so sehe ich das teilweise ja auch.
der gang zur zollstelle ist unabwendbar...egal wie "wenn".

ich lese aus dem ersten post herraus das man sich gebüren sparen möchte...da entzieht sich mir die logik.
den eust kann nicht eingezogen werden ebenso andere gebüren wenn überhaupt, also als"trick" ist das total ungeeignet.
als solches habe ich es verstanden.

vieleicht hat sich der themenstarter falsch ausgedrückt? ich weiß es nicht.

grüße und ebensolchen guten rutsch :grin:
 
Naja, zum einen hat mich mal grundsätzlich interessiert ob es funktioniert dort hin liefern zu lassen (aus dem Ausland) und da habe ich mich halt geopfert... ;)

Des Weiteren gibt es übrigends ein Punktesystem durch das man sich Prämien und Gutscheine sichern kann.. :)
Naja, ich schau einfach mal, vielleicht bekomme ich ja etwas von efox erstattet... mal sehen.

@ krissi, genau wegen solcher Leute wie dir habe ich auch unbedingt dort mal bestellen müssen. Im moment sind meine Erfahrungen mit efox hundert mal besser als mit fct. Zwar stellt das (bei einer Person) noch keinen repräsentativen Schnitt dar bei mir sieht man ja dass China-Shops wie Lotto spielen sind... ;)

Das wars dann eigentlich schon wieder :grin:
 

dorschdns

ClonePhone Facharzt
ich lese aus dem ersten post herraus das man sich gebüren sparen möchte...da entzieht sich mir die logik.
den eust kann nicht eingezogen werden ebenso andere gebüren wenn überhaupt, also als"trick" ist das total ungeeignet.
als solches habe ich es verstanden.

vieleicht hat sich der themenstarter falsch ausgedrückt? ich weiß es nicht.
ja sogesehen hast Du natürlich Recht. Entschuldige bitte, ich wollte nichts böses..... :)

Ich wünsch ebenso allen hier einen guten Rutsch ins Jahr 2012!
Vielen Dank an die Admins und Moderatoren für .... naja Ihr wisst schon ! :) :) :)



 
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H

Herr Doctor Phone

Guest
Packstationen, da unterschreibt keiner für das Paket.
da mal ne frage dazu:
ist das nicht latte?
ist doch zugestellt wie eine ein posteinwurf, oder? in dem fall ist die unterschrift nicht nötig da am adressaten förmlich pers. zugestellt.
es gibt ja wie bei der post einschreiben und einwurf, wobei beide iprinzipiel dentisch sind , nur letzteres billiger.

ist das gleich?
 

dorschdns

ClonePhone Facharzt
die Packstation ist in dem Fall einem Empfänger mit Vollmacht gleichzustellen. So wurde es mir von DHL auf eine Anfrage zu diesem Problem geschrieben. Der Packetzusteller erhällt von der Packstation einen verbindlichen Nachweis, dass die Sendung zugestellt wurde.
 
Ich habe grade mal DHL gemailed und den Sachverhalt eines beschädigten Pakets geschildert. Ich sag dann mal bescheid sobald ich eine Antwort bekommen habe..
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
Bitte beachten Sie, dass eine Zustellung an eine PACKSTATION grundsätzlich nur möglich ist, wenn die Lieferung mit Deutsche Post DHL transportiert wird. Sendungen per Einschreiben oder Einwurfeinschreiben sind nicht zulässig.
Das sagt DHL dazu.
aaah...ok
merci vielmoals :)
bin jetzt im bilde, bringt bei paket stationen also nichts

grüezi und guats neues :)
 
Sehr geehrter Herr Mayr,

vielen Dank für Ihre eMail.

Für die Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns bei Ihnen.

Die Deutsche Post AG haftet bei Verlust oder beschädigten Paketen grundsätzlich gegenüber ihrem Vertragspartner, also dem Versender. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Paket/Express National der Deutschen Post.

Damit der Versender seine Ansprüche geltend machen kann, bitten wir Sie um Ihre Unterstützung. Bitte bringen Sie die beschädigte Sendung innerhalb von sieben Werktagen in eine Postfiliale, die Kollegen vor Ort werden alle erforderlichen Daten für den Schadenersatzfall aufnehmen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise.

Bei weiteren Fragen freuen wir uns auf Ihre eMail.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr PACKSTATION Team
Carla Mischke
 
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