Einspruch gegen GDSK-Gebühren - VERALTET

Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...

Punisher242

Vengeance is mine!!
Die Zollstrelle welche für den ganzen Aufriss zuständig ist (FFM) hält sich ja (wohl aus den uns bekannten Gründen) SEHR zurück, irgend welche Auskünfte zugeben, obwohl sie dazu in der Pflicht sind!
Nach dem Motto: Aus den Augen - aus dem Sinn....aber abkassieren über fragwürdige Handlanger. :ireful2:


Die Ware ist ein optisches Laufwerk, also Computerperipherie, welches auch nicht ohne Computer selbst benutzbar ist.

Mir ging es nicht um die 19% EUSt, das ist mir glasklar dass ich die zu zahlen habe.

Das mit €10 Handies wäre nicht mein Problem und wäre auch keine Rechtfertigung für diese Praxis.

Also, wieso muss ich für die gesamten Transportkosten bezahlen? In den aktuell gültigen Gesetzen dazu welche ich gefundenhabe steht doch eindeutig dass dieses nur bis Gefahrenübergang, also Grenze, und das wäre hier Zoll FFM, EUSt. berechnet werden darf.
Oder liege ich da falsch?
Gut, in meinem Fall ist das kein grosses Ding, aber bei höheren Summen doch schon.
Wenn das rechtens wäre würde mir also GLS kostenlos mein Paket von FFM nach Hause geliefert haben. Tja, Ostern war schon. :grin:

Wie ein Verein wie die GDSK immer noch ungestraft hier normale Leute zu Kriminellen abstufen darf, diese ungestraft Bedrohen und Nötigen darf - ich verstehe es nicht. :punish2:

Jetzt aber noch was womit man die GDSK wirklich "an den Eiern kriegen" könnte:
Haben die noch nie was von DATENSCHUTZ gehört?
Ich gebe EINE Sendungsnummer ein und kann dann anhand des Scans immer weiter alle möglichen anderen Paketscheine begutachten, kopieren, analysieren und benutzen wie ich will, ebenso die Daten darauf.
Adressen, Telefonnummern, Waren.... :download::comando:
 
Zuletzt bearbeitet:

Cp014

New Member
Vorsicht!!! Falsche Zollanmeldung von GDSK


Sehr geehrte GDSK


Eigentlich habe ich von Ihnen bereits eine mündliche Zusage das meine Ware mir unverzüglich zugesendet wird (kostenfrei), allerdings möchte ich Sie nochmals schriftlich über
Ihre Fehler aufmerksam machen und meinen Widerspruch einreichen.

Ich habe von Ihnen eine Rechnung von 33,96Euro erhalten:

Einfuhrumsatzsteuer 8,37Euro
Abwicklungs- und Alfa- Gebühr 25,59Euro


Es handelte sich bei meiner Sendung um ein Geschenk meiner Freundin. (habe ich Ihnen auch so schriftl. mitgeteilt) Diese hat Ihnen per email mitgeteilt das der Inhalt einen Warenwert von 3 Euro besitzt.
Sie haben Ihre Serviceleistung welche sie sich mit 25,59Euro bezahlen lassen schlecht ausgeführt. Bei der Atlas Zollanmeldung haben Sie anstatt EU-code: C07 die Nummer C0703 ausgefüllt.
Dadurch werden mir 8, 37Euro in Rechnung gestellt. Ich erwarte von Ihnen für die Kosten aufzukommen. Mit einen formlosen Widerspruch gegen Ihre falsche Zollanmeldung können Sie sich gegebenenfalls das
Geld vom Zollamt zurück erstatten lassen.

Desweiteren werde ich für Ihre in Rechnung gestellten 25,59Euro aus folgenden Gründen nicht aufkommen:

Widerspruch gegen Ihre Rechnung vom 03.09.10


Rechnungs-Nr. 9345421

GdSK-Nr.: 012688983

HAWB-Nr.: 012688983

POD-Nr: EE237341388CN

ATC-NR: 000004171092010


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch gegen die oben genannte Rechnung der GdSK.

Begründung:

Der in Rechnung gestellte Betrag in Höhe von 21,50 EUR für eine "Abfertigungsgebühr" ist nichtnachvollziehbar, sittenwidrig und damit rechtsunwirksam. In der offiziellen Zustellungsbestätigung der GDSK vom 20.08.2010, ist mir der Versuch aufgefallen, der GdSK einen Freibrief auszustellen mit der Formulierung „Hiermit verpflichten wir uns, alle auf der Sendung ruhenden Kosten zu bezahlen.“

Vor die drei Wahlmöglichkeiten gestellt:

- persönlich zum Zollamt nach Frankfurt zu fahren

oder

- eine "Kostenfreie" Rücksendung an den Absender zu beantragen

oder

- die GDsK gegen eine "Abfertigungsgebühr" von 21,50 EUR mit der Verzollung zu beauftragen,

haben Sie mir keine echte Wahl gelassen, denn Kosten und Zeitaufwand für eine Reise zum Zollamt in Frankfurt sind ebenso unzumutbar wie eine Rücksendung an den Absender. Diese Rücksendung wäre für den Absender keineswegs kostenlos, sondern sogar sehr teuer, und diese Kosten würde er mir sicherlich in Rechnung stellen. Außerdem wünschte ich natürlich, die bereits bezahlte Sendung zu erhalten!

Ich befand mich also in einer Zwangslage, da mir das Eingehen dieses Geschäfts als das kleinere Übel erscheinen musste. Außerdem wurde das Erbringen der bereits bezahlten Versandleistung unzulässig mit dem Auftrag zur Verzollung verknüpft.

Weiterhin stehen Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander. Andere Postdienstleister erbringen diese Leistung kostenlos oder zu einem Bruchteil des von der GdSK verlangten Preises. Mithin sind Merkmale des Wuchers nach § 138 BGBhinreichend erfüllt. Es handelt sich also um ein sittenwidriges Rechtsgeschäft, das somit nichtig ist.

Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. Es sei der Hinweis erlaubt, dass Wucher nach § 291 StGB strafbar ist und in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird.

Ferner möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Ihr offizieller chinesischer Partner EMS über Ihre Praktiken anscheinend keine Kenntnis hat und auf meine diesbezügliche Mitteilung mit Staunen reagierte.


Mit freundlichen Grüßen

Christian ....


Diese Email an Sie wird veröffentlicht in sämtliche Internetseiten und wird übersetzt und zu EMS zugesandt von meiner Freundin (PR Managerin eines Unternehmens mit 4000 Beschäftigten)

PS: meine Angestellten können sich einen solch miserablen und abfälligen Umgang mit Kunden nicht erlauben
 
Zuletzt bearbeitet:

pythonimus

New Member
Hallo,

ich wollte bezüglich EMS nochmal nachfragen.

Ein Freund der viel von China/Japan bestellt sagte mir, dass Packete die von EMS bis Frankfurt gebracht werden von Frankfurt -> Wohnung mit DHL,UPS befördern.

Ist das ein Roulette nach Frankfurt -> DHL,UPS oder GDSK?

Weil dan hätte man ja auch die GDSK nicht damit beauftragt sondern ihnen wurde es zugeteilt/sie haben sich 's gekrallt.

Oder gehen EMS Sendungen immer durch die GDSK?

MfG
pythonimus
 
Zuletzt bearbeitet:

NiDa

New Member
Hi Leute,

auf der Suche nach Rat wegen der GDSK Gebühren bin ich auf Euch gestoßen.

Hab eben mit einem Anwalt telefoniert (Rechtschutzversicherung sein Dank :) ) und hab auf seinen Rat folgendes Schreiben aufgesetzt.

Evtl. ist es auch Hilfreich für den nächsten. Bin schon mal auf die Antworten von denen gespannt. Die Rechnung haben die auch schnell rausgeschickt, da müsste die Antwort doch bereits übermorgen in meinem Briefkasten sein *in einer perfekten Welt* :)

Sehr geehrte Damen und Herren,
heute erhielt ich Ihre Rechnung über die Zollgebühren von 9,59 € und Ihrer Abwicklungs- und ALFA-Gebühr von 21,50 €.
Nach Absprache mit meinem Anwalt lege ich gegen Ihre Gebühr Einspruch ein, da die Kostenpflicht für mich niemals ersichtlich war.
In Ihrem Formular, das ich unterschreiben sollte, damit meine Sendung zugestellt wird wurde nicht darauf hingewiesen, dass eine Gebühr in Höhe von 21,50 € anfallen würde. Daher ist diese Forderung von Ihnen hinfällig.
Die Zollgebühren jedoch werde ich Ihnen umgehend überweisen.

Mit freundlichen Grüßen
 

tasypemo

New Member
Hallo,

ich wollte bezüglich EMS nochmal nachfragen.

Ein Freund der viel von China/Japan bestellt sagte mir, dass Packete die von EMS bis Frankfurt gebracht werden von Frankfurt -> Wohnung mit DHL,UPS befördern.

Ist das ein Roulette nach Frankfurt -> DHL,UPS oder GDSK?

Weil dan hätte man ja auch die GDSK nicht damit beauftragt sondern ihnen wurde es zugeteilt/sie haben sich 's gekrallt.

Oder gehen EMS Sendungen immer durch die GDSK?

MfG
pythonimus
EMS ist immer GDSK.

@NiDa

Da hast du aber ein altes Formular gehabt oder es ist schon länger her, denn seit einiger Zeit steht die Alfa-Gebühr bei GDSK drin

http://www.gdsk.de/download/AVISWEB.PDF
 
Zuletzt bearbeitet:

Shawty

New Member
hallo leute
ich habe ebenfalls ein gdsk problem... laut sendestatus werde ich einen brief bekommen dass unterlagen zur verzollung fehlen ... meine frage :
ist das direkt vom zoll frankfurt angefordert oder macht hier die gdsk kasse? wenn ich nach erhalten des briefes alle fehlenden unterlagen hingeschickt habe und postverzollung beantrage, kann es dann sein dass ich nochmal post vom zoll bekomme (normalerweise bekomme ich diese schreiben nämlich vom zollamt hannover allerdings kommen die pakete dann nicht mit ems) oder wird mir das paket dann zugeschickt?
 

tasypemo

New Member
EMS Pakete gehen über GDSK und Postverzollung zu beantragen, bringt gar nichts.
Wenn du alle Unterlagen an GDSK geschickt hast, bekommst du dein Paket und danach eine Rechnung.
 

Schussi

Administrator
Teammitglied
hallo leute
ich habe ebenfalls ein gdsk problem... laut sendestatus werde ich einen brief bekommen dass unterlagen zur verzollung fehlen ... meine frage :
ist das direkt vom zoll frankfurt angefordert oder macht hier die gdsk kasse? wenn ich nach erhalten des briefes alle fehlenden unterlagen hingeschickt habe und postverzollung beantrage, kann es dann sein dass ich nochmal post vom zoll bekomme (normalerweise bekomme ich diese schreiben nämlich vom zollamt hannover allerdings kommen die pakete dann nicht mit ems) oder wird mir das paket dann zugeschickt?
Hier hat sich Kareem mal viel Mühe gemacht, eigentlich Schade das man so was zum Informieren nicht nutzt: http://chinamobiles.org/showthread.php?t=7171
 

pythonimus

New Member
Im Vertrag der GDSK reden diese über "Wertgrenze".
Nur der Inhalt des Packetes ist ja Wert.
Der Versand steigert ja nicht den Wert eines Packetes oder irre ich mich da?
 

tasypemo

New Member
Egal bei wem, GDSK oder direkt beim Zoll, der Wert zur Berechnung des Zolles bzw. der Einfuhrumsatzsteuer wird immer vom Gesamt betrag inkl. Versand berechnet.
Das ist kein Alleingang der GDSK.
 

Chromwell

New Member
Es wurde zwar angesprochen aber es gab wohl keine Antwort darauf...

Ich habe jetzt auch eine Rechnung der GDSK bekommen, Einfuhrumsatzsteuer + Abwicklungs- und ALFA-Gebühr.

Ich habe jedoch das Formblatt ohne Unterschrift zur GDSK gesandt. Ich habe nur angegeben dass es sich um ein "Internetkaufgeschäft" handelt, sonst gar nichts. Kein Datum keine Unterschrift mit der Bitte dass sie es an meine örtliche Zollstelle weiterleiten zur Selbstverzollung (geschrieben in der eMail mit den Kaufnachweisen). Das Paket kam jedoch per GLS gestern direkt an.

Meint ihr ich soll es drauf ankommen lassen und nur die Einfuhrumsatzsteuer überweisen oder komplett inkl. GDSK Gebühren?
 

Cyber Pirat

New Member
Es wurde zwar angesprochen aber es gab wohl keine Antwort darauf...

Ich habe jetzt auch eine Rechnung der GDSK bekommen, Einfuhrumsatzsteuer + Abwicklungs- und ALFA-Gebühr.

Ich habe jedoch das Formblatt ohne Unterschrift zur GDSK gesandt. Ich habe nur angegeben dass es sich um ein "Internetkaufgeschäft" handelt, sonst gar nichts. Kein Datum keine Unterschrift mit der Bitte dass sie es an meine örtliche Zollstelle weiterleiten zur Selbstverzollung (geschrieben in der eMail mit den Kaufnachweisen). Das Paket kam jedoch per GLS gestern direkt an.

Meint ihr ich soll es drauf ankommen lassen und nur die Einfuhrumsatzsteuer überweisen oder komplett inkl. GDSK Gebühren?
Keine Unterschrift, kein Auftrag. Wahrscheinlich haben die nur gesehen " Oh alles dabei und weiter geht es ". Ob es unterschrieben war haben die warscheinlich gar nicht gesehen, denn da müsste ja man runter scrollen :dance2:.

Ich würde es in dem Fall drauf ankommen lassen:bb2:.
 

GDSK-Alarm!

New Member
Anwalt Strautmann

Hat irgend Jemand, der auch einen Brief vom Anwalt Strautmann und Co. bekommen hat, trotzdem nicht bezahlt, was ist passiert? Kam es zur Anklage?
 

pythonimus

New Member
Was ist aus Cp014 geworden?

Und noch eine Frage: Habt ihr alle den Wisch unterschrieben und danach Einspruch eingelegt?

Und noch etwas: hat sich jemand schon mal ein durch die GDSK inhaftiertes Packet in Frankfurt abgeholt? Was ist da genau zu tun?

MfG
pythonimus
 
Zuletzt bearbeitet:
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...
Oben Unten