Einspruch gegen GDSK-Gebühren - VERALTET

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highlander2010

New Member
An ckchriss

Weißt du, welche aktuelle Rechtsprechung die ansprechen?
Die denken doch wohl nicht an die beiden Urteile, die ein paar Seiten zuvor hier als Links in den Thread hinein gepostet worden sind. Denn da ging es ja nicht primär um die Abwicklungsgebühr.
 

barilla

New Member
Wer es unterschrieben hat muss es auch bezahlen, ich glaueb da boxt dich kein Anwalt raus.​
es ist allerdings nicht ersichtich, was man unterschreibt. Die Preise stehen nicht drin, obwohl sie bekannt sind. Warum wohl: Mn kann es mit arglistige Täuschung umschreiben. So, wie die Online Abzocke Verbrecher, die einem dann eine Rechnung für ein Abo schicken. Davon war auf aber der Homepage nie die Rede. So ähnlich ist das hier, bei gdsk. Die sagen - du muss wohl was bezahlen.
Man unterschreibt blanco Check, obwohl die genau wissen, was sie einem berechnen werden.

Meine Geschichte:
Ich kaufte bei e-bay eine kleine Buddha Skulptur aus Jade. Die Figur kostete 40,- $ der Versand 89,- $. Schon ziemlich heftig.

Jetzt musste die Figur plus Porto verzollt werden.
Dazu kamen die Gebühren von diesen Abzockern (gdsk).
Jetzt habe ich eine Frage: wenn ich die Figur nicht annehme, sie ist noch nicht da, entstehen mir noch weitere Gebühren?
Ich denke, dass ich diese Abzocker wohl bezahlen muss, aber welche Probleme könnten da wohl noch auftauchen?
Ich habe den Chinesen angeschrieben, ob er sich an den Kosten beteiligen wird, wo er das Porto schon vorher so hoch gesetzt hat. Eigentlich würde ich das Teil lieber zurückgehen lassen, ich habe keine Freude mehr daran.
Mal sehen, was er schreiben wird. Sonnst ist ihm ein saftiges "negativ" sicher.

Und was heißt hier Express Versand? Versendet wurde es am 4.2. heute ist der 16.2.
 
Zuletzt bearbeitet:

duffy-31

Well-Known Member
Wenn du Statue und Versand schon bezahlt hast wäre das ja Quatsch sie nicht anzunehmen.
89€ Versand ist ja heftig, da fallen die GDSK Gebühren ja kaum noch ins Gewicht.
Aber du kannst ja immer noch die Selbstverzollung vornehmen.
 

Punisher242

Vengeance is mine!!
ckchriss,

wer so etwas auch noch nachweislich behauptet (und in dem Tonfall) hat meiner Meinung nach keine Ahnung oder keine Lust sich genau mit der Realität auseinanderzusetzen.
Ich sags mal so: Für mich klingt diese Schreibse nur nach "Du kannst eh nix machen, also bezahle oder wir hetzen unsere Hunde auf Dich...".
Das spricht Bände.
Wo ist denn die "aktuelle Rechtsprechung" dazu? Hat sich der Herr Kuhlmann also nicht mal die Mühe gemacht und ist seiner Nachweispflicht für Behauptungen solcher Art nachgekommen?!

Tsz Tsz Tszzzzzzzzzzz.


so das kam heute per mail,

Offensichtlich haben Sie die aktuelle Rechtsprechung zu unserer Abwicklungsgebühr nicht aufmerksam verfolgt. Ansonsten wäre Ihnen nicht entgangen, dass sowohl die Sittenwidrigkeit, Wucher als auch die von Ihnen erwähnte Zwangslage verneint werden.

Wir erwarten, aufgrund der Beauftragung durch Sie, den kompletten Ausgleich unserer rechnung bis zum 24.02.11. Andernfalls werden wir den Vorgang an unseren Rechtsanwalt weiterleiten. Die dadurch entstehenden Kosten gehen ausschließlich zu Ihren Lasten.



Mit freundlichen Grüßen
Kind Regards

Jörg Kuhlmann
GdSK GmbH & Co KG
Dieselstr. 27
D - 49076 Osnabrück
Tel: 0049 (0) 541 91222 28
Fax: 0049 (0) 541 91222 12





H I L F E ?
 

krak

New Member
Versteh mich nicht falsch - ich finde diese Gebühren auch ein absolutes unding.

Aber das as Problem an der Sache ist das ihr das Schreiben unterschrieben ist und in dem schreiben steht ganz klar drin das es 25,59€ kostet! Das mit einer Abofalle zu vergleichen ist doch sehr weit hergeholt.
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
Das mit einer Abofalle zu vergleichen ist doch sehr weit hergeholt.
quatsch....

so weit hergeholt ist das nicht, auch wenn ich das nicht behaupte !

ein dienstleister der sich ungefragt dazwischen mischt, forderungen stellt die du nicht beantragt hast und auch nicht eine wahl möglichkeit (selbstverzollung) anbietet, was ist das dann?

ein guter dienstleister frägt vorher oder schreibt DIR ob du seine dienste in anspruch nehmen möchtest (betonung auf möchte) um dir wege ab zu nehmen...was allerdiings kostet.




kleines beispiel...

du bist eine alte oma und gehst einkaufen.
an der kasse schnappt sich ein zivi deine einkaufs tasche und verlangt 10.- euro um es dir nach hause zu schleppen.

du hast die wahl. entweder 10.- euro zahlen oder du schleppst es nach hause. richtig?
der zivi macht dich aber nicht darauf aufmerksam das du das kannst, er verweist darauf das er die tasche schon trägt.

was macht die oma? sie zahlt und daheim fällt ihr ein das sie auch selbe hätte tragen können.

und nun? wer ist der dumme????

fakt: alleine der umstand das der saufreche zivi die tasche schon gekrallt hat, berechtigt ihm nicht geld zu verlangen, er sollte schon darauf hinweise das es der oma frei steht ihr klumps selber kostenlos zu schleppen.

zivi= böser mensch=dienstleister


du siehst also, egal wie man es dreht und wendet, man hat die wahl. wer sowas unterschreibt geht einen rechtsgültigen vertrag ein, auch wenn juristisch verworren und moralisch verwerflich, letztendlich mußt du zahlen (ausnahmen gibt es)

es steht dir frei selber zu verzollen, ABER das muß er dir anbieten ! (aber er hat die sache schon in händen, das macht ihn verwerflich auch weil er dir keine alternative anbietet)

grüße
 
Moderiert:

cgeiger

New Member
@karak:

Ja, das sehe ich genauso. Auch finde ich das mit der Abofalle ebenfalls weit hergeholt, allerdings besteht durchaus die Parallele, dass hier erst auf der Rückseite des Schreibens im "Kleingedruckten" von diesen Gebühren zu lesen ist.


@ckchriss

Eventuell kannst du mal versuchen zur Rechtsberatung einer Verbraucherzentrale zu gehen. Das kostet im Normalfall nur ein paar EUR und du hast dann zumindest das Urteil eines Fachmanns. Denn alle unsere Ratschläge können im Zweifelsfall eben die Kenntnisse eines Anwalts nicht ersetzten. Ich kann nur nochmals für die Zukunft sagen: Den Brief auf keinen Fall unterschreiben und einfach Selbstverzollung wählen. Denn dann haben Sie einfach nichts in der Hand.

@Herr:

Jein - laut meinen Telefonaten beim Zoll hast du nur teilweise Recht. Denn das Paket muss in Deutschland erst einmal von jemandem aus dem Flieger ausgeladen werden. Das macht nicht der Zoll sondern eben das Versandunternehmen. Eben genau dieses Versandunternehmen arbeitet in Deutschland mit der GDSK zusammen - was also bedeutet, dass die GDSK eben im Auftrag des Transportunternehmens die Pakete aus dem Flieger auslädt und dann weiterbearbeitet. Daher ist dann für die "zollamtliche Behandlung" automatisch auch die GDSK zuständig. Daher hinkt dein Vergleich mit dem Zivi natürlich ein wenig - denn ohne die GDSK würde niemand das Paket auf dem Flieger holen!
Dass die GDSK dann mit diversen "Verschleierungsmechanismen" versucht noch ein wenig mehr Geld zu verdienen steht auf einem anderen Blatt ....
 
Zuletzt bearbeitet:
H

Herr Doctor Phone

Guest
hmm...
nunja, das wußte ich nicht.

ich kenne einige leute am stgt flughafen, die arbeiten aber für den flughafen die die flieger auslädt und in das hauptgebäude transportiert. dort wird es aufs band gelegt und sortiert (fluggäste -koffer usw- und waren).
das geht dann in ner logistig abteilung wo dann die versand unternehmen und der zoll sitzt.

ich finde der vergleicht hinkt nicht so sehr mit dem zivi, es können ja 10 personen drumrum stehen, wie in manchen afrikanischen oder asiatischen 6reiseziele, da reißen sie sich um kunden...da wird auch nicht vorher gefragt ob du das willst....

gruß
 

sunnyd

New Member
Hallo,
ich habe wegen des Verdachtes des Betrug, Nötigung und Erpressung Strafantrag gegen die GDSK gestellt, da das Formualar keinen Hinweis auf Selbstverzollung enthält, die GDSK die Ware zurückbehält und Lagergebühren von 5,00 € täglich verlangt.

Wer unterschreibt muß lt. GDSK die Dienstleistungspauschale bezahlen, wird nicht unterschrieben und mit der GDSK um die Herausgabe der Ware gestritten, fallen Lagergebühren von mindestens 25,00 € an. Die Leistung der GDSK wird einem geradezu aufgezwungen und man ist immer der Dumme. Dieses Ergebnis kann nicht richtig sein. Mein Strafantrag wurde zwischenzeitlich von der örtlichen Staatsanwaltschaft an die Staatsanwaltschaft Osnabrück weitergeleitet.

Von einer sicheren Rechtsprechung ist mir nichts bekannt. Soweit ich weiß, hat die GDSK bislang nur die beiden Urteile erstritten.
gruß
 

cgeiger

New Member
Hi sunnyd.

Finde ich erst einmal klasse, dass du diesen Schritt gegangen bist! Werde ich mir auch noch überlegen, denn ich denke je mehr solcher Anzeigen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingehen umso besser.
Allerdings ist der Erfolg der Aktion wohl eher zweifelhaft, denn die GDSK hat auch hier reagiert und in der letzten (mit bekannten) Version des Schreibens auch den folgenden Satz aufgenommen: "Alternativ haben Sie die Option zur Selbstverzollung, eine Anleitung finden Sie unter: www.gdsk.de / Information".
Ich denke die Wurzel des Problems liegt auf der Seite des ausländischen Transportunternehmens. Diese wissen wahrscheinlich von den Gebühren hier in D, möchten diese bzw. müssen(?) diese nicht ausweisen, da sich sonst ja deren Versand verteuern würde. Hier stehen wir glaube ich auf einem ähnlichen Stand wie vor 2 Jahren, als Fluggesellschaften Tickets für 1 EUR anbieten durften, auf die dann noch 30-70 EUR "versteckte" Kosten draufkamen.
Denn solange sich der ausländische Versender nicht offensichtlich auf den Versand nach D spezialisiert hat - bspw. durch eine deutsche Webseite .... - muss er sich auch nur nach dem Rechtsvorgaben in seinem Land richten. Und bei diesen Vorgaben sind wir Verbraucher in Deutschland einfach "verwöhnt".

Gruß

Chris
 

ckchriss

New Member
Hier mal 2 Beispiele die HERR KUHLMANN mir per PDF geschickt hat, dummerweise kopiert pdf nichtso dolle



27 C 198t10
AmtsgerichWt esel
IMN AMEND ESV OLKES
Urteil
In dem Rechtsstreit
derG DSKGesellschadfet SchnellkurieGrem bH& Co.K G,g es.v ertrd. . d.
KomplementäGrd SKG es.d . SchnellkurieVree nirrG. mbH,d . ges.v ertr.d . d. GF EdwardH
u mberstoneD, ieselstr2.7 , 49076 Osnabrück,
Klägerin,
Prozessbevollmächtigte: RechtsanwälDter .S trautmanunn dK ollegen,
Münsterstraß2e,4 9186B adl burg,
g e g e n
Prozessbevollmächtigte:
Beklagte,
Rechtsanwält Binritta HeiermannO, stwal2l ,
46282 Dorsten,
hatd asA mtsgerichWt esel
im schriftlicheVne rfahreng em.g 495a ZPO am08J2.2010
durchd en Richtear mA mtsgerichHt irt
für Recht erkannt:
1 )
DieB eklagtew irdv erurteilta, n die Klägerin2 5,59€ zzgl.5 ProzentpunkZtein sen
überd emB asiszinssadtazr ausf eitd em0 5.09.201z0u z ahlen.
/-Tär**--
- 2 -
z l
DieB ekragte { wirdd arübehri nausgehevnedr urteirt, died erK rägerienn tstandenenJ vorgerichtichAenn wartskostie. Hn . v. 3g,00€ zzgr5. prozentpunktZeinn sen demB asiszinssatz über darausf eitd em2 0.10.201u0n terd em Gesichtspundkets Vezugsschadeznuse rstatten.
s)
Die Kostend es Rechtsstreittsr ägt die Beklagte.
4)
Das Urteili st vorläufigv ollstreckbar ohne Sicherheitsleistung.
Streitwer2t:5 ,59E uro.
E n t s c h e i d u n q s q r ü n d e :
Zur Begründunwg irda ufd enk lägerischen Schriftsatz
nommen$, 4g5a Zpo.
'v" r.qvs'rourr'e>rcr nrlnsavtoz m0 8.'10.2010 Bezugg e-
Hauptforderunagu s Dienstb_a [. Geschäftsbesorgungsvergteramgä ß Ansatzpunktfeü r S 611B GB. eines ittenwidrigkeniat chg 13gB GB sind nicht ersichflich.
l:j-"to"T"S"n
ume inenn ormateEnin fuhur_n dB esteuerungsfal.
rns'esonderere gtd ie Bekragte auchk einek onkretenb itigerenA ngebote schäftsbesorgung für die Ge_ vor.
Nebenforderungwene genV ezug gem. SS 2g0,2g6, 2Bg BGB.
KostenS:9 1Z pO.
Vollstreckbarkgegit7 0gN r.
Hirt
 

ckchriss

New Member
Ups stimmt aber nur beim ersten, mein 2tes Beispiel ist datiert auf den 11.02.2011, hab die überlesen, witzig finde ich nur, dass ich bei dem Scan (den ich bekommen habe) die kompletten Adressen der "Opfer" lesen kann ! DATENSCHUTZ ?
Habe nochmal nachgesehen und in meinem unterschriebenen Wisch steht NIX von Selbstverzollungs Angebot drin der Brief hat den Stand von VERSION : 18.11.2010


Nächste Frage, was machen die denn ,wenn die keine Adresse von mir haben ? Ich habe mir die Sachen in ein Hotel schicken lassen,weil ich zu der Zeit da grad war ? Also Anwaltsbriefe und sowas muss man doch per Einschreiben bekommen? Und meinen Namen gibt es ja öfters in Deutschland
 
Zuletzt bearbeitet:

doc brown

New Member
Ja hallo erstmal...

Ich hab gestern auch den Brief von GDSK bekommen. Da mir angeboten wurde die Sache auch per Mail zu erledigen hab ich das natürlich auch so gemacht. Geht ja schneller gelle? Und wartet auf schon gern auf sein Pinphone....naja. Was ich nun wissen möchte..., ich hab den Brief ja nun nicht unterschrieben und vor genau dieser Unterschrift wird hier ja immer gewarnt. Hab ich nun trotzdem einen Vertrag mit GDSK obwohl ich alles per Mail, also ohne Unterschrift, abgewickelt habe? grübel
 

DementedMan

New Member
Gdsk

Hallo zusammen,

Ich habe vor einigen Tagen etwas aus China bestellt.
Als Versand wurde auch EMS Express gewählt.

Nun habe ich durch zufall im Netz mit erschrecken über die Zusammenarbeit von EMS mit GDSK und deren Geschäftspraktiken gelesen.
So bin ich auch auf eure Seite aufmerksam geworden.

Ich habe schon einiges aus dem Ausland bestellt. Musste dann zum Zoll, hab alles Bezahlt und fertig.
Diese "merkwürdige" Methode der Abwicklung war mir bis dato nicht bekannt.

Im grunde genommen bin ich ja der Ansicht, das man mit der Zahlung der Versandkosten (bei mir fast 79$) den kompletten Versand inkl. Service bis zur Haustür oder halt meinem zuständigen Zollamt bezahlt hat.
GDSK sieht das wohl anders.

Ich habe mein Paket noch nicht und auch keine Post von der GDSK.

Ich frage mich vorallem, ist mein Paket überhaupt mit EMS verschickt worden?
Kann man das anhand der Tracking Nummer rausfinden?
Diese wäre: EC300XXXXXXSG (die X habe ich anstelle der Zahlen gesetzt)

Ich kann mein Paket nähmlich nicht bei EMS tracken.
Stattdessen lässt sich das Paket nur bei Speedpost by Singapore Post tracken.
Allerdings gibts da ja auch wieder Speedpost EMS. Verwirrend

Die letzte Meldung beim tracken wäre: In Transit to Destination
Müsste ja heißen das es gerad nach Deutschland transportiert wird!?

Kleiner Nachtrag: nun ist es "Received at Destination Transit Centre"
Also in D angekommen!?

Dafür das es Express sein soll und schon 5 Tage unterwegs ist dauert das ganz schön lange. Wenn dann noch GDSK dazwichen funkt na gute Nacht.

Auf jeden fall werde ich dann auch selbst verzollen.
Vielen dank schon mal an cgeiger für die tolle Anleitung.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:

doc brown

New Member
hab eben erfahren das kein Zoll anfällt wenn der Absender "Gift for a Friend" drauf geschrieben hat. Willkommen im Tal der Spekulationen...;)
 

Loonix

Spokenkieker
Jau, und der Zoll glaubt auch an den Osterhasen ;)
Das 'gift' drauf schreiben funktioniert fast nie,
selbst wenn es tatsächlich ein Geschenk ist. =(
 
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