Einspruch gegen GDSK-Gebühren - VERALTET

Dieses Thema im Forum "Archiv" wurde erstellt von Kareem85, 29. Juli 2008.

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  1. oldphonelover
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    oldphonelover New Member

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    Eigenverzollung

    Guten Abend Kickback,

    meine Antwort kommt für Dich wahrscheinlich zu spät als das es was nützen würde aber vielleicht nicht für jemand anderen.

    Habe mein Mobiltelefon die Tage erhalten.
    Als es bei der GdSK im Tracking erschien habe ich dort angerufen und erfahren, dass Eigenverzollung möglich sei.

    Der Vorgang:
    Im Lager Zettel holen, ab zum Zollamt um zu verzollen, dann mit einem Wisch vom Zoll das Päckchen im Lager abholen.

    Das Lager wäre in meinem Fall gewesen bei:
    first class customs
    Fasanenweg 9 N
    65451 Kelsterbach

    Gruss
     
  2. chinainmv
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    chinainmv New Member

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    Habe auch dieBenachrichtigung und die Aufforderung der GdSK bekommen, einen Nachweis über den Inhalt und die Bezahlung zu erbringen und die Unterschrift für die Übernahme sämtlicher Kosten der GdSK zu erteilen.
    Nach Rücksprache mit dem Zollamt für mein Wohnort habe ich der GdSK ein Fax geschickt, dass sie das Handy an das Zollamt meines Wohnortes weiterleiten sollen. Ich bin dort Selbstverzoller.
    Das wurde nicht beachtet. Das Handy kam zwei Tage später mit GLS, die Rechnung noch einen Tag später mit der Post. Der Kaufpreis wurde von GdSK selbst festgelegt.
    Natürlich überweise ich nicht und warte was da kommt!
     
  3. MrBingo86
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    MrBingo86 Member

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    Hallo...


    Jetzt halts mich au mal erwischt, mein Päckchen liegt bei der GDSK und die warten nur bis ich die Unterlagen unterschrieben zurück sende.

    (Unterlagen habe ich noch keine bekommen, da das Päckchen erst heute dort angekommen ist)

    Könnte trotz allem evtl. jemand. einen Muster der Aktuellen Wiederspruch-Schreiben über die Gebühren und etc. übersenden, der auch schon selbst für Ihn gültig war...

    Wer einfach so nett wäre, bitte per PN anschreiben


    Danke im Vorraus..
     
  4. tasypemo
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    tasypemo New Member

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    Du musst natürlich erst mal die Unterlagen unterschrieben zurückschicken mit Kaufbeleg und wenn du dann eine Rechnung bekommst....

    siehe Anlage!
     

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  5. MrBingo86
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    MrBingo86 Member

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    Vielen Dank.


    Bei mir ist der status... erst auf

    10.09.2009 09:33 MET FLU Aufnahme
    10.09.2009 09:33 MET FLU In Zollbearbeitung
    10.09.2009 09:33 MET FLU Einlagerung Zoll-Lager
    27.09.2009 09:33 MET FLU Ablauf Zollanmeldefrist


    Wie lange dauert das ca. ungefähr, bis ich Post von dennen bekomme... ??
     
  6. tasypemo
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    tasypemo New Member

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    Solltest du eigentlich schon haben, ich würde bei der GDSK mal anrufen und fragen was los ist.
     
  7. Schussi
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    Dieser Thread nennt sich Einspruch gegen die GDSK-Gebühren. Das hier gehört zum Thema "Sendungsverfolgung": Klick!. Achtet beim posten darauf!
     
  8. submarine200240
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    submarine200240 New Member

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    GDSK ist ein Abzocke. Bitte nicht mehr an GDSK zahlen, egal was er sagt. Alles, was man aus Ausland kauft, kann man beim Zollamt im eigenen Wohnort verzollen.
    Hab auch ein Päckchen aus China bekommen. Leider wurde auch von GDSK aufgehalten. Am Telefon hat der Herr viele Ausrede gesagt. War auch ganz böse, und gefragt, ob er Zollamt ist, wenn nein, bitte mein Päckchen weiter an Zollamt geben. Und ich werde selber verzollen.
    Er wollte natürlich für mich verzollen, aber das habe ich nie gewünscht. Dann habe ich ihm eine E-mail geschickt und geschrieben, dass ich alles selber erledigen kann.Wenn er Fragen hat, sollte er das Zollamt anrufen.
    Heute ist mein Päckchen angekommen. wie erwartet sind sogar zwei gleiche Briefe von GDSK, die die meisten Leute here bekommen haben. Offensichtlich wurde der Brief automatisch erstellt und abgeschickt. Weil der Abzocke keine Lust hat, was für dich zu tun, sodern nur Geld zu kassieren.
    Viellecht kommt morgen die Abrechnung für die Abwicklung. Aber sie werde ich nie zahlen.
    Übrigens bin Chinese. hab mich bei EMS in China beschwert. Hoffentlich kann das Problem gelöst werden,und kommt nie wieder.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. September 2009
  9. justier
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    justier New Member

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    "Eigenverzollung" - davon höre ich zum ersten Mal!
    und dabei fallen dann keine GDSK-Gebühren an!?

    Was für ein Lager meinst du mit "Im Lager Zettel holen", gibt´s diese Lager in jeder Stadt? Wie bekomme ich das raus?

    Ein Zollamt gibt es in Essen.
    Muss ich das hier machen, wird dann mein Päckchen womöglich gar nicht erst der GDSK übergeben?:
    https://www.einfuhr.internetzollanmeldung.de/iza/content.do
     
  10. MrBingo86
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    MrBingo86 Member

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    "Eigenverzollung" - davon höre ich zum ersten Mal! :exclamation::exclamation:

    Also wenn das wirklich der fall wäre, dann hätte mich GDSK angelogen, habe dort ebenfalls angefragt auf ne "eigenverzollung" da wir hier in der Stadt einen eig. Zollamt haben...

    Folgendes wurde mir auf der Frage von der GDSK beantwortet:

     
    Zuletzt bearbeitet: 18. September 2009
  11. Schussi
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    Schussi Administrator Mitarbeiter

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    Nur weil ihr davon noch nichts gehört habt kann es diese Möglichkeit aber doch trotzdem geben ;). Noch nie eine der Zolldokus usw. gedehen wo Leute ihre im Ausland gekauften waren verzollt und abgeholt haben? Hier ist mal was zum Lesen zu diesem Thema: Klick!
     
  12. justier
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    justier New Member

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    Nein, noch nie gesehen.
    Danke für den link!:hi:

    Nun allerdings bleibt die Frage, an wen und wann ich mich im Shippingprozess wenden muss, bevor die Eigenverzollung von statten geht?
    Kann ich mich erst bei "Zollavisierung Empfaenger" bei der GDSK melden, dass ich selbst verzollen möchte, oder könnte ich das vielleicht schon vorher bei der EMS machen?:dntknw:
     
  13. tasypemo
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    tasypemo New Member

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    Irgend wie habe ich das Gefühl, dass es einfacher ist, die GDSK die Einfuhrumsatzsteuer vorlegen zu lassen, sich die Pakete nach Hause liefern zu lassen und dann die Rechnung ohne die GDSK-Gebühren aber mit dem entsprechendem Brief, zu überweisen.
     
  14. jerryme76
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    jerryme76 New Member

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    i68
    Anwalt

    Habe mich jetzt lange durch diesen Thread durchgewühlt.
    Interessant fand ich den Beitrag von submarine200240.

    Ich habe nun das zweite Mal mit der GDSK zu tun. Diesmal hat es aber einen Monat und eine Konfiktmeldung beoi PayPal gedauert bis ich Antwort bekommen habe und zeitgleich kam auch der GDSK Brief.

    Jetzt habe ich mir aber Folgendes überlegt: Wenn ich als Käufer beim Verkäufer Versandgebühren bezahle, damit das Paket persönlich bei mir ankommt, wie kann es dann bei einem Drittunternehmen aufschlagen? Ich lese ja hier oft, dass die EMS immer die GDSK zur Folge hat, was bedeuten würde, dass die es mit Vorsatz zu denen liefern, anstatt zum Endverbraucher. Und das kann einfach nicht rechtens sein. Denn ich habe bereits Gebühren für den kompletten Versandweg bezahlt und rechtlich darf es nur der Zoll direkt abfangen und kein Zwischenlager eines fragwürdigen Versanddienstleisters.

    Ich werde die Angelegenheit mit Schreiben der GDSK am Monatg meinem Anwalt übergeben. Wozu hat man schließlich eine Rechtschutzversicherung.

    Ich habe auch schon von anderen Ebayverkäufern aus China bestellt und da hat alles reibungslos geklappt. Die DGSK hat meiner Meinung nach keine Daseinsberechtigung und ich wundere mich dass noch keiner Klage gegen dieses (aus meiner Sicht) illegale "Abfangen" von Sendungen eingereicht hat. Was sagt denn der Verbraucherschutz dazu?

    Ich hoffe der Anwalt kann mir helfen. Ich werde jedenfalls die Gebühren nicht bezahlen und verlange die Weitersendung des Paketes und bin allerhöchstens zu8r Zahlung von fehlenden Steuern bereit.
     
  15. tasypemo
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    tasypemo New Member

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    Mit dem Schreiben was die GDSK von dir unterschrieben erhält, wird sie ja praktisch beauftragt die Verzollung durchzuführen und dafür nimmt sie halt Gebühren.
     
  16. inzel
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    inzel New Member

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    Hallo zusammen,

    habe mich leider viel zu spät informiert, denn ich habe heute ebenfalls das Schreiben von der GdSK erhalten und es auch schon per Email mit allen nötigen Unterlagen übersendet. Ich habe mich jetzt hier im Thema ein wenig eingelesen, weiß aber trotzdem nicht so genau, was ich jetzt tun soll.

    Der Warenwert meiner Bestellung liegt bei 116,- Euro. Kann ich nun die nun von mir erteilte Zusage wiederrufen und diese dazu bringen, mein Paket in irgendeiner Art und Weise aus Frankfurt in meine Richtung weiterzuleiten, so wie es ja eigentlich auch sein sollte?

    Zudem frage ich mich, da ja auf der Rückseite des GdSK-Briefs steht, dass Sendungen bis 22 Euro Wert von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer befreit sind, wie es denn nun mit einer Bestellung unter 150 Euro aussieht, die ja angeblich auch von Zöllen befreit sein sollen. Zumindest geht das aus der Rückseite hervor. Muss ich also nun nur die Einfuhrumsatzsteuer von 19% (keine Büchersendung) und, je nachdem wie ich mich entscheide, die 21,50 Euro zzgl Mwst.? Ich habe Klageruf von anderen dt. Internetusern gefunden, bei denen die GdSK bei einem Warenwert von 90 Euro fast 88 Euro insgesamt haben wollte. Sind das Einzelfälle?

    Grüße,

    inzel
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. September 2009
  17. tasypemo
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    tasypemo New Member

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    vorher Meizu M8
    Für Handys ist nur die 19% Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen und keinen Zoll.
    Die GDSK berechnet als Bearbeitungsgebühr 21,50 plus Mwst. also 25,59 Euro.
    Wenn du die Rechnung bekommst überweist du die Einfuhrumsatzsteuer minus die 25,59 Euro und schickst denen den beiliegenden Brief - fertig!
    Die Gdsk wird sich nicht mehr bei dir melden.
     

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  18. jerryme76
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    jerryme76 New Member

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    Handy:
    i68
    Das Handy ist da ...

    Nachtrag: Mein Anwalt hat mir geraten, erstmal abzuwarten bis die GdSK eine Forderung stellt. Ich habe also das Schreiben wo die GdSK mir mitteilt, dass sie mein Paket hat und die Abwicklung übernimmt NICHT unterschrieben, aber mitsamt den gewünschten PayPal Ausdrucken und einem netten Anschreiben (in etwa: "Ich verlange die umgehende Überführung des Paketes an mich") zurück geschickt.
    4 Tage später kam das Päckchen an.

    Jetzt bin ich gespannt ob eine Forderung gestellt wird. Ich habe ja nichts unterschrieben.

    Allerdings muss ich noch folgende Unverschämtheit mitteilen und überlege noch wie ich damit umgehen soll. Zum Zeitpunkt der Lieferung war ich gar nicht zu Hause und mein 8-jähriger Sohn hat das Päckchen gegen Unterschrift empfangen. Der Bote hat tatsächlich einen 8-jährigen auf seinem Pad unterzeichnen lassen. Unfassbar!
     
  19. steveo282
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    steveo282 New Member

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    Sciphone
    So melde mich auch mal zu Wort. Das übliche Problem. SciPhone im Wert von 45 € bestellt, Post von der GDSK bekommen, dass PayPal Kopien geschickt werden sollen etc.
    Soll ich soweit alles ausfüllen, (auch die Verpflichtung, alle auf der Sendung ruhenden Kosten zu bezahlen und unterschreiben)und dann per Mail schicken. Und wenn eine Rechnung kommt, diese Rechnung dann selber nach der weiter oben genannten Formel berichtigen und überweisen?
     
  20. Sander
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    Sander New Member

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    Samkung IPAQ A128
    eFox H502 (i68+)
    I9+++ 2009er vers.
    i9+++ 2010er vers.

    1. Wenns ein Päckchen war braucht der Bote keine Unterschrift. Päckchen werden nur abgegeben.
    2. Wenn ein Paket war: Laut AGB der DeutschenPost/DHL darf jeder Unterschreiben der seinen Nachnamen schreiben kann. Also auch 8 Jährige.
    Päckchen = unversichert, nur abgabe
    Paket = Versichert bis 500€, nur gegen Unterschirft
     
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