vielen Dank fuer Ihre Nachricht.
Sie haben uns geschrieben, dass die eBay-Mitglieder xxx, xxxxx, xxxxxx und xxxxx Ihre Artikelbeschreibung bzw. Inhalte Ihrer Beschreibung fuer ihre eigenen Angebote verwenden.
In diesem Zusammenhang haben Sie uns um Loeschung der Angebote gebeten.
Ich kann Ihre Veraergerung darueber gut verstehen und gebe Ihnen einige Tipps fuer die weitere Vorgehensweise.
Was koennen Sie jetzt tun?
Wie ich Ihrer E-Mail entnehme, haben Sie die anderen Mitglieder noch nicht kontaktiert. Es ist sicherlich hilfreich, wenn Sie die Person zunaechst darauf hinweisen, dass sie/er unberechtigt Ihre Texte oder Bilder verwendet hat.
Warum greift eBay nicht ein?
Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer, dass wir als Marktplatzbetreiber die zugrunde liegenden Rechte nicht beurteilen oder ueberpruefen koennen. Fuer uns ist nicht feststellbar, von wem das Bild oder die Texte urspruenglich stammen und an wen Nutzungsrechte moeglicherweise uebertragen wurden.
Grundsaetzlich ist davon auszugehen, dass an einer Artikelbeschreibung kein Urheberrechtsschutz besteht, da es sich hier in aller Regel nicht um eine geistige Schoepfung im Sinne des Urheberrechts handelt. Texte in Prospekten und auf Webseiten erreichen regelmaessig nicht die Schoepfungshoehe, um Werkcharakter im Sinne des Urheberrechtsgesetzes zu erhalten. Somit liegt in diesen Faellen regelmaessig keine Urheberrechtsverletzung vor.
Bitte teilen Sie uns mit, wenn noch andere Rechtsverstoesse vorliegen.
Vielen Dank fuer Ihr Verstaendnis.