Es sind alle gestellungsplichtigen "Post"sendungen aus Drittländern zollamtlich zu behandeln.
Wobei anzumerken ist, das Handies zollfrei gestellt sind, es muss lediglich die Einfuhrumsatzsteuer (entspricht der USt) in Höhe von 19% gezahlt werden. Vorsicht bei MP3-Playern oder bei Bekleidung. Hier fällt immer auch Zoll an, wenn der Wert der Sendung 22,-- Euronen überschreitet.
Natürlich auch hier: Keine Regel ohne Ausnahmen. Diese Ausnahmen sind die "gestellungsbefreiten Sendungen".
siehe:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/a0_einfuhr/b0_gestbefrsend/index.html
Demzufolge sind z. B. geringwertige Sendungen bis 22,-- Euronen und private Sendungen bis 45,-- Euro Abgabenfrei.
Wie die "Zollabfertigung" durchgeführt wird ist dann letztlich eine Frage des Versandes und der beigefügten Papiere. In der Regel übernimmt hier der Expressversender die Verzollung anhand der beigefügten Versandpapiere und lässt sich die verauslagten Gebühren bei der Zustellung erstatten.
Dann gibt es noch die "Selbstverzollung"
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/a0_einfuhr/c0_gestellungspflichtig/b0_selbstverzoller/index.html
Hier muss der Empfänger sich zum nächstgelegenen Zollamt begeben oder halt diesen Dienstleister "GDSK" bemühen.
Wer aber sein Handy selbst mitbringt, geniesst eine Freigrenze von 175,-- Euronen für Reisemitbringsel. Leider gilt diese Freigrenze nicht im Postverkehr.
Oft werden Handies als "Gift" verschickt und entsprächen damit einer gestellungsbefreiten Sendung. Sehr oft sind aber die Versender bekannt, bzw ist eine "gewerbliche Absenderadresse" erkennbar. Diese Sendungen gelangen dann trotzdem zum Zollamt zwecks Nachprüfung. Hier empfhielt es sich dann, geeignete Nachweise über die Zahlung beizubringen. Sonst schätzt der Zoll die Geräte und die Schätzungen sind zumeist nicht günstig.
Expresssendungen habe ich immer sehr schnell erhalten. Zumeist 3-5 Kalendertage nach Zahlungseingang beim Versender, aber immer musste ich auch die verauslagte USt beim Zusteller entrichten.