gdsk rechnung

Dieses Thema im Forum "Archiv" wurde erstellt von AznPride, 25. November 2007.

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  1. AznPride
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    AznPride New Member

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    hallo! kann mir jemand sagen wielange ich zeit habe die rechnung von gdsk zu zahlen? , weil im brief steht drinne sofort nach erhalt , also ich denke dann sofort nach erhalt zu zahlen ( hab ich aber noch nicht) , was wrde passieren wenn ich erst 1 1/2 wochen nach erhalt des briefes das geld berweise?
    msste ich etwas drauf zahlen ???,weil bin gerade im totalen stress wegen schularbeiten in den nchsten tagen und so !
     
  2. aaronbsc
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    Also auf Rechnung hast du normalerweise 14 Tage zeit zu bezahlen! Aber soviel Stress kann man doch nicht haben das man mal eben schnell ne Rechnung nicht zahlen kann, oder ;)
     
  3. ReKii
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    ReKii New Member

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    hab meine rechnung shcon seit 1 woche nicht bezahlt :grin: wird morgen erledigt
     
  4. Taddy
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    Taddy New Member

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    Hallo...
    Wenn auf der Rechnung steht "...Zahlbar sofort/unverzglich nach Erhalt (ohne Abzug)...", dann bedeutet das rechtlich, dass Du die Bezahlung in diesem Moment durchzufhren hast. Eigentlich, jedoch....

    Der Begnstigte wird dich jedoch nicht in Verzug setzen wenn das Geld nicht binnen 3 Werktage auf seinem Konto per Saldo vorliegt.

    Allgemein blich sind 14 Tage, jedoch ist das kein Rechtsverbindliche Aussage.

    MFG
     
  5. AznPride
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    AznPride New Member

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    ja ich gehe mal morgen nach der schule zur bank ,
    die sollen auch mal ihr geld da haben ...fr diese wucher verzollung...
     
  6. ReKii
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    ReKii New Member

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    xD hab gestern eine mahnung gekriegr 5 mehr xDDDDD
     
  7. Settler
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    Settler New Member

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    Muss man eine GDSK gebhr bzw rechnung trozdem Zahlen obwohl der Zoll das paket hat durchgehen lassen?
    GDSK haben ja dann keinen Papierkam zu erledigen gehabt ?
     
  8. Schussi
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    [quote='ReKii',index.php?page=Thread&postID=10408#post10408]xD hab gestern eine mahnung gekriegr 5 mehr xDDDDD[/quote]

    Das passt zu dieser schmierigen Firma. Hab mal gegoogelt. Wenn kein Zahlungsziehl angegeben wird gilt das: "Nach 286 Abs. 3 BGB kommt man erst nach 30 Tagen in Verzug." Und Mahngebhren sind zwar mglich , aber diese Fantasiegebhren bestimmt nicht.
     
  9. AznPride
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    AznPride New Member

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    also ich kann mich noch aus dem unterricht erinnern , das
    Man um die 30 Tage hat eine fllige "Lieferrechnung" zu zahlen ansonsten halt innerhalb von 10 Tagen + Skonto (was aber GDsk ja natrlich nicht anbietet) , aber kann auch sein das dies mit den 30 tagen nur bei "Waren"-Rechnungen gilt !ich hoffe morgen kommt kein Brief mit den 5 EUR :( ... ich gehe ja wiegesagt morgen direkt nach der Schule zur Bank , und lasse dann den schein abstempeln , falls die mir so einen brief schicken sollten .-..
     
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