Cyberdog
User
nun geht doch nicht OT!
Problem ist und bleibt das du für dem Zoll versucht hast 10 Plagiate in die BRD einzuführen und dir dafür sicherlich der Vorwurf eines gewerblichen Verkaufs gestellt wird.
Natürlich wirst du das Recht der Schriftlichen Stellungnahme bekommen. Da kannst du dann reinschreiben das du nur eines für den Eigenbedarf bestellt hast, die Rechnung und original Bestellung beilegen, usw.
Fakt bleibt das du dem Staat beweisen musst, dass du keinen Handel damit treiben wolltest und nicht der Staat dir (Beweispflicht).
Problem ist und bleibt das du für dem Zoll versucht hast 10 Plagiate in die BRD einzuführen und dir dafür sicherlich der Vorwurf eines gewerblichen Verkaufs gestellt wird.
Natürlich wirst du das Recht der Schriftlichen Stellungnahme bekommen. Da kannst du dann reinschreiben das du nur eines für den Eigenbedarf bestellt hast, die Rechnung und original Bestellung beilegen, usw.
Fakt bleibt das du dem Staat beweisen musst, dass du keinen Handel damit treiben wolltest und nicht der Staat dir (Beweispflicht).