Wann fallen Abgaben beim Online-Einkauf in Drittländern an?
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, allenfalls auch Verbrauchsteuern auf Waren fallen für den Konsumenten als Endverbraucher dann an, wenn diese in Drittländern (das sind alle Nicht-EU-Länder) eingekauft und nach Österreich eingeführt werden. Innerhalb des EU-Raumes findet keine Verzollung statt.
Die Freigrenzen bzw. Freimengen für Waren aus Drittländern, zB für Zigaretten, Alkohol etc. gelten NUR für Reisende (Einfuhr im Gepäck des Reisenden) und in sehr eingeschränktem Maß für private Geschenksendungen. Sobald eine Ware bei einem Versandhändler bestellt wird, fallen die vollen Einfuhrabgaben an.
Waren, die zB in den USA, Asien oder Südafrika per Internet-Bestellung gekauft und importiert werden und einen Warenwert von über 22 Euro aufweisen sind einfuhrumsatzsteuerpflichtig. Zoll muss zusätzlich ab einem Warenwert von 150 Euro entrichtet werden. Die Höhe der Zollabgaben richtet sich nach der Ware selbst, dem Wert und nach dem Ursprungsland der Ware.