Käufer droht Verkäufer durch Rechtlichen bedingungen, trotz Privatkauf! Rechts?!

MrBingo86

Member
Hallo,

hab mal hier ein Trend geöffnet um Eure Meinung zu hören.

Also ich versuche es mal kurz zuhalten, hier geht es um ein CHINA HANDY (da ich es nicht mehr brauchte, ging es weiter)

Also (K) Käufer sieht eine Auktion bei Ebay, (V) Verkäufer einigt sich mit dem (K) auf einen Preis und schliesst den Kauf OHNE EBAY ab.

(V) Ist ehrlich und schickt dem (K) umgehend den gekauften ARTIKEL nach Zahlungs eingang mit voller Funktion zu.

(K) MELDET SICH nach fast ca. einen MONAT und behauptet das eine Funktion des Gerätes nicht funktioniert (Bluetooth), (V) Versucht von seiner SEITE aus HILFREICH zu kommen u. NACH dem Problem zu suchen.

Problem wurde leider nicht gelöst u. (K) fordert eine Rücknahme bzw eine Entschädigung zu. (V) sieht es nicht ein, da dies Gerät mit Voller Funktion weiter gegeben wurde.

Jetzt behauptet der (K) das er 100% auf den Rechtlichen Seite wäre u. eine Entschädigung verlangen bzw. dies Gerät zurück geben dürfte.

Jetzt zu mir, dass soll doch ein Witz sein..

Dies Artikel wurde ausdrücklich als erstes ohne Ebay erledigt bzw. voll funktionfähig weitergegeben.

Es ist doch ein Witz zu behaupten bei Privatkauf und dass noch nach fast ein Monat vergangen, dass er anspruch auf die gewissen dinge hätte u. sich erster zufrieden gibt sobald er eine Entschädigung bekommen hat oder ich dies Gerät zurück nehme (Sonst würde er auf den Rechtlichen wege gehn.)

Das ist doch schon ERPRESSUNG, oder ???!

Wie würdet Ihr vorgehen bzw. euch Verhalten ??

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:

motomaster

New Member
bei einem privaten tausch bzw handel verkauf hat man auf garnichts anspruch. Man hat ja schlieslich keinen AGB Vertrag unterschrieben. Also du bist aus rechtlicher sicht 100% safe.
mfg
 

Duke

Meizu M8 User
Nun gut, dann will ich mal was dazu schreiben.

Du schreibst:
Dies Artikel wurde ausdrücklich als erstes ohne Ebay erledigt bzw. voll funktionfähig weitergegeben.
Du solltest wissen das selbst bei eBay der Satz:
Ich verkaufe als privater Verkäufer & schliesse jeglicher Gewährleistung & Garantie aus... blablabla

....schon lange KEINE Gültigkeit mehr hat !
 

justmad

New Member
hat das handy zufällig auch wlan?
es kann dann nämlich sein dass wlan und bt den selben chip verwenden und nich gleichzeitig funktionieren (z.b. beim sciphone dream g2+)

ansonsten seh ich das recht eigentlich auch bei dir (wobei das eher ein gerechtigkeitssinn ist, als gesetze, die kenn ich da nämlich nicht ^^)
 

azureus

Member
Er hätte die gesetzlichen zwei wochen zum umtauschen nützen können hatte ja schliesslich genug zeit das handy zu testen jetzt hat er pech
 

ra44391

New Member
Hallo Leute

Meine frage:
Habe mir wie ihr alle denke ich von efox das v 709 bestellt,wir haben 2 jahre
garantie,was pasiert wenn efox sein laden schliess? warun auch immer
Ich habe keine adresse wo ich sonst das v 709 zur eine reparatur schicken könnte,ausseer efox in hamburg.

Gruss ra44391
 

MrBingo86

Member
Da solltest dich mal genauer informieren.
Das sieht nämlich völlig anders aus.

Du redest so, als ob der Verkäufer IMMER an allem Schuld wäre.

Fakt ist: Der Käufer hat es bewusst gekauft u. er wusste dass ich keine Garantie sowie Gewärleistung drauf geben kann, da ich Privatnutzer bin.Sowie habe ich fast ca. einen Monat nichts von Ihm gehört und Plötzlich aus dem nichts, kam ein Problem des Gerätes. Nach seiner Aussage, konnte er sich nicht Melden da er im Urlaub gewessen wäre.(so gehts erst recht gar nicht :nono:)

Fakt No²: Auch falls was Wahr an der Geschichte sein sollte, dass er sich nciht Früher Melden konnte, da er im URLAUB gewessen wäre, spielt es keine ROLLE, da er es nicht Bewessein kann, ob der Fehler bereits existierte oder nicht, es hätte "ja" weiss Gott im Urlaub mit dem Handy passieren können, davon weiss ich nichts sowie kann er es mich auch nicht beweissen...

hat das handy zufällig auch wlan?
es kann dann nämlich sein dass wlan und bt den selben chip verwenden und nich gleichzeitig funktionieren (z.b. beim sciphone dream g2+)

ansonsten seh ich das recht eigentlich auch bei dir (wobei das eher ein gerechtigkeitssinn ist, als gesetze, die kenn ich da nämlich nicht ^^)
JAA!, dies Gerät besitzt WLAN, sowie handelt sich es auch um den Gennaten Gerät
 

urmensch

New Member
also steht eigtl alles im bgb

wenn du nicht einen vertrag mit umtausch oder agb festgelegt hat hat er keinen anspruch auf tausch, habe leider kein bgb hier erst nächste woche da kann ich dir den paragraphen auch zeigen
 

SuperSpeMo

Active Member
Du redest so, als ob der Verkäufer IMMER an allem Schuld wäre.

Fakt ist: Der Käufer hat es bewusst gekauft u. er wusste dass ich keine Garantie sowie Gewärleistung drauf geben kann, da ich Privatnutzer bin.Sowie habe ich fast ca. einen Monat nichts von Ihm gehört und Plötzlich aus dem nichts, kam ein Problem des Gerätes. Nach seiner Aussage, konnte er sich nicht Melden da er im Urlaub gewessen wäre.(so gehts erst recht gar nicht :nono:)

Fakt No²: Auch falls was Wahr an der Geschichte sein sollte, dass er sich nciht Früher Melden konnte, da er im URLAUB gewessen wäre, spielt es keine ROLLE, da er es nicht Bewessein kann, ob der Fehler bereits existierte oder nicht, es hätte "ja" weiss Gott im Urlaub mit dem Handy passieren können, davon weiss ich nichts sowie kann er es mich auch nicht beweissen...



JAA!, dies Gerät besitzt WLAN, sowie handelt sich es auch um den Gennaten Gerät
sag ihm:wlan aus=bluetooth an!anders gehts bekanntlich bei dem phone nicht.
 

uniqe

Gesperrt
ich glaub das er da gar nichts machen kann.und das er das erst nach 1 monat mekt das wlan und bluetooth nicht zusammen harmonieren das ist dann sein problem
 

MrBingo86

Member
sag ihm:wlan aus=bluetooth an!anders gehts bekanntlich bei dem phone nicht.
angeblich hat der schon alles versucht, geht nicht..!!!

Mir wird das ganze auch zu dumm.. :read: sooo gehts nicht weiter :nono::nono:

ich glaub das er da gar nichts machen kann.und das er das erst nach 1 monat mekt das wlan und bluetooth nicht zusammen harmonieren das ist dann sein problem
so sehe ich das auch... ;)

also steht eigtl alles im bgb

wenn du nicht einen vertrag mit umtausch oder agb festgelegt hat hat er keinen anspruch auf tausch, habe leider kein bgb hier erst nächste woche da kann ich dir den paragraphen auch zeigen
Das sagt ja schon alles :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ignoriere den Typen einfach :derisive: .
Spätestens wenn er wirklich zum Anwalt läuft, wird er merken, das er Dir nichts kann :spiteful: .
Gruß Nobbie
 

MrBingo86

Member
So Käufer versucht mich unter druck zu setzen und mir aufzubinden dass ich Ihn ein bzw. Defektes Gerät verkauft hätte obwohl das nicht so ist und jetzt aufeinmal ein Plaigat verkauft hätte.

Hier der folgende Text von dem Käufer !!

Hallo,

da Sie sich absolut inkooperativ zeigen, werde ich Ihnen nun andere Gründe
aufzeigen, um meine Ansprüche geltend zumachen.
Sie haben mit einem Plagiat gehandelt, ohne es kenntlich zumachen und da ist
es vollkommen gleich, ob Sie Gewerblich oder Privat verkaufen! Hierzu möchte
ich Ihnen gern ein Gerichtsurteil eines eBay-Verkaufs zeigen:


Der Anbieter (egal ob PRIVAT oder Gewerblich) haftet uneingeschränkt dafür,
dass der Verkauf des angebotenen Gegenstandes nicht unzulässig ist. In einem
Fall des Angebots von gefälschter Markenware hat das Landgericht Berlin,
Az.: 103 O 149/01, zu Lasten des Anbieters entschieden: Dieser hatte über
eBay ein teures Marken-Shirt ersteigert. Später verkaufte er das Shirt
wieder, ohne zu wissen, dass es sich dabei um eine Fälschung handelte. Das
Angebot eines Artikels bei eBay in einer Rubrik über Markenwaren beinhaltet
die Zusicherung des Verkäufers, dass es sich um ein echtes Markenprodukt
handelt.

Bei Lieferung einer Fälschung hat der Käufer ein Rücktrittsrecht und einen
Schadensersatzanspruch

AG Neu-Ulm Urteil vom 17.3.2004 - 1 C 0943/03; rechtskräftig

Eine markenrechtliche Fälschung liegt immer dann vor, wenn ein Produkt den
Namen oder das Logo einer Firma trägt jedoch von dieser Firma weder
hergestellt noch die Verwendung des Logos zugelassen wurde. Gemäß § 7 Nr. 1
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay ist das Angebot derartiger
Artikel verboten.

Folge ist, dass der Markenrechtsinhaber gegenüber dem Verkäufer umfangreiche
Ansprüche durchsetzen kann. Neben Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen
hat der Markenrechtsinhaber Schadenersatz sowie Auskunftsansprüche. Ferner
hat der Verkäufer die Kosten einer anwaltlichen Abmahnung zu tragen, die bis
zu 1.500,00 Euro kosten kann. Reagiert der Verkäufer auf die Abmahnung
nicht, kann ihm ein Gerichtsverfahren mit erheblich höheren Kosten drohen,
sowie in Ausnahmefälle sogar Gefängnisstrafen von mind. 2 Jahren bei
gewerblichen Massenfälschungen.
(Quelle:http://testberichte.ebay.de/Faelschungen-Plagiat-bei-eBay-gekauft-oder-verkauft_W0QQugidZ10000000009264892)


Dies sind schon einmal die rechlichen Grundlagen und hier ist der Beweis,
dass eBay es als Markenrechtsverletzung ansieht:
MC019 eBay-Angebot gelöscht: Verstoß gegen Markenrecht:
markenrechtsverletzender Artikel (324825274)

Ich fordere Sie nun noch ein letzes Mal auf das Handy zurückzunehmen, bevor
ich die Polizei einschalten muss!
 
Zuletzt bearbeitet:

NoName

Member
Das Angebot eines Artikels bei ebay in einer Rubrik über Markenwaren beinhaltet die Zusicherung des Verkäufers, dass es sich um ein echtes Markenprodukt handelt. Bei Lieferung einer Fälschung hat der Verkäufer ein Rücktrittsrecht.
AG Neu‑Ulm Urteil vom 17.3.2004 ‑ 1 C 0943/03; rechtskräftig

Quelle
Hast du es also ausdrücklich als nicht Original verkauft, kann er net viel anrichten!

Klar hast du dich in dem Fall strafbar gemacht, da du inerhalb der EU mit einem rechtswidrigem Plagiat gehalndelt hast, aber auch der Käufer macht sich strafbar, da er wissentlich ein Plagiat gekauft hat!

(Ist zwar nur meine meinung aber ich würds auf nen rechtsstreit anlegen.)
 
Zuletzt bearbeitet:

MrBingo86

Member
Hast du es also ausdrücklich als nicht Original verkauft, kann er net viel anrichten!

Klar hast du dich in dem Fall strafbar gemacht, da du inerhalb der EU mit einem rechtswidrigem Plagiat gehalndelt hast, aber auch der Käufer macht sich strafbar, da er wissentlich ein Plagiat gekauft hat!

(Ist zwar nur meine meinung aber ich würds auf nen rechtsstreit anlegen.)
Dream G2 das war doch kein Plagiat ?!
 

uniqe

Gesperrt
wenn du es angegeben hast das es kein original ist dann wird dir nicht viel passieren.
lass dich nicht unter druck setzten und warte einfach mal was passiert
 

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