Wegen Betrugs nach § 263 StGB macht sich bereits strafbar, wer damit rechnet, dass jemand irrtümlich das Ding für ein Original-Handy hält und dennoch billigend in Kauf nimmt, dass er das Teil kauft.
Im Übrigen steht dem Käufer in jedem Fall eine Anfechtung des Kaufvertrages nach § 119 I BGB wegen eines Inhaltsirrtums offen. Im Regelfall steht als Anfechtungsgrund auch noch eine arglistige Täuschung im Raum.
@Tomm: dich als ebay-Verkäufer würd ich juristisch sowas von durch die Mangel drehen, indem ich dich auf Vertragserfüllung in Anspruch nehme. Dein Gesicht will ich sehen, wenn du mir dein IPhone für 326,- Euro abdrücken musst
Dennoch selbst schuld, wer bei so ner Beschreibung dann trotzdem den leeren Karton kauft. Wenn ich soviel Kohle in der Bucht lasse, dann hab ich den Anzeigentext genau studiert...