NEC-Tec G7-C MID 7 Zoll Tablet PC wLan Android 2.1 Cam

Hallo zusammen,

nachdem ich mit meinem Chinahandy Star 5000c doch recht zufrieden bin habe ich mich
an das o.g. Gerät getraut!

Nun folgende Probleme:

Zu einem habe ich "nur" eine englische Bedienungsanleitung, mit der ich mangels Sprachkentnisse nicht
wirklich zurecht komme.

Zum anderen war in der Auktion von einem Hochleistungsakku 3400mAh (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=140643062061)
die Rede und in der Bedienungsanleitung steht jetzt was von 1620mAh.

Weis jemand woher vielleicht eine deutsche Anleitung zu bekommen ist und wie ich den Akku prüfen kann?

Gruß

Markus
 

Dahmer

Persona non Greta
du brauchst doch keine bedienungsanleitung dafür,das gerät selber ist deutsch fähig und erklärt sich daher von selbst,notfalls gibt es hier das forum oder google,allerdings ist auf dem teil nur android 2.1 drauf,d.h. es ist ne ältere firmware wo noch kein flash läuft und ob es da mal ein update oder ne custom rom mit mind. 2.2 für gibt wage ich zu bezweifeln
 
die bekommst Du vom Verkäufer.
Laut Geräte-und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) §5 hat jeder Verkäufer in Deutschland die Pflicht dem verkauften Produkt eine deutschsprachige Anleitung beizulegen.
Nö,
scheint meiner Meinung nach nicht so ganz richtig!

Der Verkäufer muß verschiedenes machen, aber keine Bedienungsanleitung!

android 2.1 ist mir schon klar, aber für den Preis und um mal so´n Gerät zu testen,
habe ich das in kauf genommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

dorschdns

ClonePhone Facharzt
Nö,
scheint meiner Meinung nach nicht so ganz richtig!

Der Verkäufer muß verschiedenes machen, aber keine Bedienungsanleitung!
Dann lies selbst KLICK

Ich wollte Dir damit eigentlich nur helfen, eventuell hättest du Anspruch auf einen kleinen Preisnachlass wegen einer fehlenden deutschen Anleitung.
Diese Pflicht erlicht auch nicht wenn der Verkäufer im Angebot auf die Lieferung einer anderssprachigen Anleitung hinweist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin kein Anwalt, könnte aber reine Auslegungssache eines Anwaltes sein!

Wenn ich mir da Wikipedia mal so durchlese geht es bei diesem Gesetz (Geräte-und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) §5)
nur um die Kennzeichnungspflicht für die Geräte- und Produktsicherheit.

Und bevor der Händler vom kauf zurücktritt und das Gerät zurücknehmen will, .....!

Aber gibts nun irgendwo in dem Gerät die Möglichkeit, die Akkuleistung auszulesen?
 
Zuletzt bearbeitet:

dorschdns

ClonePhone Facharzt
Wenn ich mir da Wikipedia mal so durchlese geht es bei diesem Gesetz (Geräte-und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) §5)
nur um die Kennzeichnungspflicht für die Geräte- und Produktsicherheit.
Das ist keine Auslegungssache, darüber existieren eindeutige Urteile von verschiedenen Landesgerichten, diese besagen eben diese Pflicht des deutschen Händlers zum beilegen einer deutschen Bedienungsanleitung.
 

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