P168 über ebay verkauft , käufer will einen teil vom geld zurück Bitte lesen

AznPride

New Member
Hallo habe das p168 handy bei ebay verkauft , habe es 2 mal benutzt und dann auch bei ebay geschrieben das ich es 2 mal mit in die schule genommen habe .habe das handy somit als neu verkauft , hab nicht geschrieben das es gebrauchsspuren hat oder sowas , da es ja keine hatte!
Jetzt hat der kufer die ware erhalten und meint das gebrauchsspuren auf dem handy zu sehen sind und das er eine wertminderung haben will ...,und er meinte auch das die kamera keine 2 MP kamera wre sondern eine 1.3 MP , aber auf dem handy steht 2 MP ..
in der auktion konnte er auch den zustand des handys sehen (viele bilder waren in der auktion)
wie soll ich mich jetzt verhalten ,muss ich ihm jetzt geld zurckzahlen,oder wie??danke!
bitte helft mir :( . bin total verzweifelt ...

Hilft mir eventuell dieser Text von ebay (ist auch in der artikelbeschreibung erwhnt) =

**Der Artikel wird, "so wie er ist", von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklren Sie sich ausdrcklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Hier gibt es auch kein Rckgaberecht/Umtausch (Ausnahmen besttigen diese Regel). Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Das Handy ist gebraucht und weit die alterstypischen Gebrauchsspuren auf.Wundern Sie sich bitte nicht ber diesen Disclaimer, aber er wird schon in kurzer Zeit so oder hnlich bei jedem ebay-Angebot stehen. Denn das neue EU-Recht sieht eine einjhrige Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung sind fr einen Hndler angemessen, nicht jedoch fr eine Privatperson. Und sie stehen oftmals in keiner vernnftigen Relation zum erzielten Kaufpreis.**
 

Neusser-Styler

Aushilfsamöve
Schreib Eine Email An Ebay Aber Wenn Du Bilder Gemacht Hast Und es Auch Noch privat ware Ist Glaub ich Nicht das er recht auf wiederspruch hat
Ps die kamera Hat 2 mp
 

l4w

New Member
hmm, fr wie viel hast du es verkauft?

wenn deiner meinung nach keine gebrauchsspuren dran waren, wieso waren bei ihm welche ran? hmm.. naja, den artikel als neu rein zu stellen war nicht richtig,weil er dann nur noch neuWERTIG ist.---- aber glaube nicht, dass du ihm geld nach zahlen msstest, weil es ja ne privatauktion war... aber wenn du sagst, war neu, obwohls doch nicht neu war [was sich bei dir irgendwie auch in der artikelbeschreibung widersprichen hat] kann man da rechtliche schritte einschreiten lassen.. ob es sich aber bei den 20 oder so lohnt.. ist ne andere frage.. hast dun link zur auktion?
 
B

Bello

Guest
Schn dumm was Gebrauchtes als Neu zu Verkaufen!?!
Also der Kufer hat aus meiner Sicht recht, dann haste vl. noch Schlecht verpackt, und wenn du es mal Bentzt hast sind Gebrauchsspuren vorhanden.

Deine Gewhrleistung musst du EInhalten, Gesetzlich gesehen schon und da bringt dein Text auch nichts. Erst es als neu Verkaufen und dann ganz unten schn klein Schreiben das es Gebraucht ist und Gebrauchsspuren hat?!?!?!

Selber Schuld!




Und nochwat, gib mal den Link.
Wieso Verkaufst du es und dann fragste hier bei anderen wieder nach die ihr P168 Verkaufen wollen, meldest INteresse daran.?!?!?!

Also muss doch was mit deinem Alten gewesen sein!!!!
 

GtaBK

Administrator
Teammitglied
Naja, er hat es als neu eingestellt. Jedoch geschrieben dass er es 2Tage lang benutzt hat ! Also es steht ja doch in der Artikelbeschreibung ! Schwere Sache, wie das nun abluft.

Er kann ja das Gert zu dir zurckschicken und du ihm das Geld zurck. ;)

Naja, aber ich muss sagen, dass du da auch einen dummen Kufer erwischt hast. Also normal sind die auch nicht so pingelig. Schon klar dass es von deiner Seite auch nicht 100% richtig war, aber trotzdem
 

Exona

New Member
Es kann auch sein das dein Kufer einer dieser abzocker war, diese kaufen artikel, zahlen den vollen preis, jedoch beanstanden sie anschliessend mngel die garnicht da sind um einen teil ihres Geldes zurck zu bekommen.

Mir selbst ist das mal bei einem Notebook passiert, jedoch hab ich recht bekommen und der Kaufer nix zurck!

Du solltest dich am besten an eBay wenden und ihnen die Sache schildern.


Wnsch dir viel glck!
 

AznPride

New Member
bei dem handy war nichts kaputt oder so !
Ich habe es als Neuwertig angeboten da es doch 2 tage lang benutzt wurde !
Ich bin doch nicht *** und verkaufe ein defektes handy als neu oder so ,wenn es defekt gewesen wre , htte ich auch geschrieben das es defekt ist ..

Ich stelle es mir eventuell so vor ..
das dhl ja ihre waren drauen lagern usw und da es ja immoment kalt ist sind die pakete glaube ich ber nacht im auto und da das p168 mit 1 Plastikhlle +1 Luftpolsterhlle verpackt worden ist , vermute ich das das handy irgendwie kalt geworden ist oder so und dadurch fingerabdrcke auf der schutzfolie zu sehen waren wie auch auf der rckseite von dem handy ...

ja toll mhh .. was soll ich denn jetzt machen ...

habe den kufer auch geschrieben das ich das handy so erhalten habe (von ek24)... und wenn man das handy auch testet hinterlsst man ja auch gewisse"gebrauchsspuren" und bei den 2 tagen da kann der kufer sich auch eigentlich denken das das handy "kleine"gebrauchsspuren hat wie zb bisschen staub oder so , aber KEINE KRATZER oder RISSE ...komischer kufer war sofort bei der post gestern , obwohl ich im totalem stress gestern war ...und das ist der dank ...hammer
 

Exona

New Member
Merke : eBay is shit!

Versuch lieber dein zeugs z.b hier im Forum zu verschrbeln, wenn es da probs giebt, sind denke ich alle kooperativ und lassen mit sich redene, nicht so wie bei eBay ! :)


Also, solange er nicht beweisen kann, das der schaden schon am Handy war als er es bekommen hatt (falls berhaupt ein schaden dran ist oder nur am kopf vom kufer ;D) solange kann dir und deinem geldsack nix passieren!

Hast du wenigstens noch paar Fotos von dem ding bevor du es abgeschickt hast ? Diese kannst du ja als beweis verwenden ;)
 
B

Bello

Guest
Original von Exona
Merke : eBay is shit!

Versuch lieber dein zeugs z.b hier im Forum zu verschrbeln, wenn es da probs giebt, sind denke ich alle kooperativ und lassen mit sich redene, nicht so wie bei eBay ! :)


Also, solange er nicht beweisen kann, das der schaden schon am Handy war als er es bekommen hatt (falls berhaupt ein schaden dran ist oder nur am kopf vom kufer ;D) solange kann dir und deinem geldsack nix passieren!

Hast du wenigstens noch paar Fotos von dem ding bevor du es abgeschickt hast ? Diese kannst du ja als beweis verwenden ;)

Ebay ist nicht Shit, wenn man den Artikel als Neu Verkauft und dann ganz unten so eine dummen Text reinsetzt ist man selbst Schuld.
Kannst ja mal Googln was man unter NEU deklariert!!!!

@ Exona

Nur weil bei dir mal ein Abzocker war, muss das es jetzt nicht immer sein.

Wenn ich was Kaufe dann Schau ich auch ob es so ist wie Beschrieben und das war schonmehrfach der Fall das es es nicht war und da habe ich mich auch Beschwert und entweder Geld zurck verlangt ein kl. Teil oder halt den Kauf wieder Rckgnig gemacht!



@AZN.....

Wieso Verkaufst du die Gurke und suchst hier unter Verkaufe wieder nach einem Neuen? Er gibt keinen Sinn?!?!
 
also wenn du beweisen kannst, das das handy nicht beschdigt ist, hast du aufjedenfall bessere chancen. aber du musst so uns so einen betrag zurckzahlen, da du NEU angegeben hast, und das ist nicht richtig. selbst wenn du es nur 2 tage benutzt hast ist es GEBRAUCHT und du darfst es dann nicht als neu weiterverkaufen. httest du das gemacht, dann knnte er dir jetzt nichts antun, da du es als gebraucht und Privat verkauft httest.

das ist das selbe wie bei einem auto. wenn du des 2 wohen "getestet" hast und du es dann wieder verkaufen mchtest, musst du es laut gesetzt als gebraucht verkaufen, da du es bereits benutzt hast.

also lass es dir eine Lehre sein und schreib beim nchsten mal richtiges bei ebay rein^^

mfg, Andy
 

GtaBK

Administrator
Teammitglied
Original von Exona
Merke : eBay is shit!

Versuch lieber dein zeugs z.b hier im Forum zu verschrbeln, wenn es da probs giebt, sind denke ich alle kooperativ und lassen mit sich redene, nicht so wie bei eBay ! :)


Also, solange er nicht beweisen kann, das der schaden schon am Handy war als er es bekommen hatt (falls berhaupt ein schaden dran ist oder nur am kopf vom kufer ;D) solange kann dir und deinem geldsack nix passieren!

Hast du wenigstens noch paar Fotos von dem ding bevor du es abgeschickt hast ? Diese kannst du ja als beweis verwenden ;)
Nunja, ebay ist eig kein Shit. Ich hatte mit ebay noch nie ein Problem. Ausser damals bei meiner X360, die nur halb verschickt wurde und dann auch noch als Pcken und dann verloren ging, ich aber fr versicherten Versand gezahlt hab. Hat also wieder erneut verschickt. Ich glaub ich hab ihm garkeine Bewertung gegeben. Nja, kann alles mal passieren denke ich mir. Und ich nehme die Artikel auch nicht so unter die Lupe um dem Verkufer vllt zu sagen, nein da ist was dran. Etwas das man mal grade mit dem Microscop sieht. Also man sollte auch nicht so pingelig sein. So Leute hasse ich.

Zudem bekommt man in ebay wohl mehr fr die Gerte als hier. Denn hier sind sie schon von billigen Shops verwhnt, usw.

Naja aber jedem das Seine. Ich hoffe auf jeden Fall dem "aznPride" viel Glck !
 

AznPride

New Member
@Bello:weil ich die p168 weiterverkaufe und ich entweder die p168 durch ek24 bekomme , oder halt alternative hier dieses forum ist !

@Gtabk:ja da hast du recht bei ebay bekommt man mehr fr das handy , da du schon sagtest hier im forum "fast"jeder seinen verkufer bzw. shop fr sein handy hat ..

der kufer meint ja nicht das die ware defekt sei , sondern das man gebrauchsspuren sieht , obwohl man garkeine gesehen hat ! vllt auf der folie einbisschen staub , aber mehr nicht keine macken oder kratzer wie ich oben gesagt habe ...

hat das handy eigentlich 2 MP oder weniger MP ?weil auf dem handy steht ja 2 MP drauf und der kufer meinte das es keine 2 MP wren sondern 1.3 MP ..

und als beweise htte ich 1 video bei youtube womit ich die funktionen des handys zeige und ber 20 bilder ca !
und danke GtaBk ,glck kann ich gut gebrauchen ...
 

immerneu2007

New Member
hallo, erstmal hallo an alle user bin ein neues mitglied!!!!!!!!

super forum endlich wieder mal eine marktlcke erkannt


Also ich hatte auch schon mal mit einem kufer so ein problem und habe erfahrungen daraus mitgebracht!

erstens keine sorge du hast recht!
es ist so es gibt so eine art von kufern die probieren immer wieder im nachhinein sich so einen preisnachlass zu erschwindeln, das problem ist die geben sich nicht mit ein bisschen zufrieden sondern wollen gleich sehr viel nachlass

weiters staub unter der folie oder gebrauchspuren ist wirklcih ein streitfall wer kann beweisen das es wirklich schon so war. weiters hast du ja fotos wo du beweisen kannst das es nicht so war.

ich habs damals so gemacht, ihm angeboten er soll mir das handy zurrck schicken wenn alles passt bekommt er den vollen preis zurrck und wenn nur bissi gebrauchsspuren sind usw. behalte ich mir die wertminderung und er muss es auf seine kosten dann versenden. weiters verlange fotos von den Gebrauchspuren usw. usw. ich denke er wird dann schon aufgeben wenn nicht poste hier einfach und ich bin mir sicher einige von den usern und ich haben noch weitere tipps fr dich!!!

so leute ich wei einige sind nicht meiner meinung und ich wei meine rechtschreibung ist nicht die beste, also bitte nix fr ungut!!!

schnen abend noch
 

Tutanchamun

New Member
Spät, aber nötig:

hallo, erstmal hallo an alle user bin ein neues mitglied!!!!!!!!

super forum endlich wieder mal eine marktl�cke erkannt


Also ich hatte auch schon mal mit einem k�ufer so ein problem und habe erfahrungen daraus mitgebracht!

erstens keine sorge du hast recht!
Nö, hat er nicht. Eine Ware, die in Gebrauch war, darf man NICHT als NEU verkaufen, auch wenn das nur zwei Tage waren. "Neuwertig" wäre was anderes, aber nicht neu.

Und der Käufer ist auch nicht dumm, wie jemand anderes hier meinte, er pocht einfach auf sein gutes Recht.

Ad 3: Auch ein Privatverkäufer ist gewährleistungspflichtig, wenn er gewisse Dinge verschweigt. Und eine Ware als neu zu deklarieren, die in Gebrauch war, fällt darunter.
 

Burhan

BILDmobil-Talker
Der Fragesteller/Verkäufer hätte gerne auch mal den Link zur Auktion schreiben können (90 Tage möglich). Dann hätte man sehen können, was er wirklich geschrieben hat.

Aber mal ehrlich, manche Verkäufer (auch hier im Forum) leben etwas neben der Realität. Die kaufen ein Handy für z.B. 190 Euro, nutzen es etwas, gefällt dann doch nicht so und dann bieten die das für 10 Euro weniger an, wärend in dem Zeitraum bei Ebay die Preise schon von 190 auf 159 gesunken sind.
Wenn hier einer etwas anbietet recherchiere ich gleich was das Teil neu kostet, ohne Gebrauchsspuren, wo noch keiner dran rum gesabbert hat.
 

spinelli

Krankenschwester
Wieso sagt er denn erst er verkauft das Privat weil es im doch nicht gefallen hat, und sagt dann aufeinmal das er die immer günstig einkauft und bei ebay weiterverkauft?
Kommt mir alles etwas strange vor ehrlichgesagt...
 

iceman30

Member
Ich finde viel schlimmer das User
Eure Gutmütigkeit ausnutzen und Handys ankaufen um
sie weiter bei EBay zu verklingeln

Ich dachte ja Man verkauft etwas im Forum um vielleicht
einem anderen User sagen wir mal einen Gefallen zu tun
und ich meine nicht das er sich geld machen kann!!!

Zudem Zaehlt die Artikelbeschreibung nicht die Ueberschrift
wenn da 2 Tage gebraucht steht is das so
und dieser Satz darunter zählt auch nicht

ob der steht oder nicht
Gesetz ist gesetz
Sonnst kann ja jeder nen Schild an eine Vodka Flasche kleben
wo drauf steht Diese Flasche ist von Privat isch schließe das Jugendschutzgesetz
ausfuehrlich aus. Hierdurch kann jedes Kind bei mir als Privatperson
Alkohol kaufen.

Klingt doof ist aber so...

Erinnert euch mal an die Verpackung von dieser Digicam die fuer nen Tausi weg ist
Jetzt gibts ja ein neues Fernabsatzgesetz nach dem kann ich immer 10 Tage zurueckschicken! Egal was in der Beschreibung steht BGB und HGB ziehen nun mal
es sei den euer Vertragspartner hat AGBs was ich bei Privatpersonen schon ma ausschließe...

So jetzte aber ma weiter arbeiten :grin:
 

cectuser097

New Member
............
Jetzt gibts ja ein neues Fernabsatzgesetz nach dem kann ich immer 10 Tage zurueckschicken! Egal was in der Beschreibung steht BGB und HGB ziehen nun mal
es sei den euer Vertragspartner hat AGBs was ich bei Privatpersonen schon ma ausschließe...
Vorsicht, Deine Aussage stimmt nicht mit dem Gesetz überein.:eek: Bei Privatverkäufen kann der Umtausch und die Rücknahme wirksam ausgeschlossen werden - solange die Artikelbeschreibung der Wahrheit entspricht. Es ist besser - nicht nur bei Ebay - sich auf seinen gesunden Menschenverstand zu verlassen als auf schwer umsetzbare Umtausch- und Garantierechte

Das Gesetz ist übrigens nicht so neu und seit der "BGB-Reform" 2002 dann im zivilen "Standartgesetzeswerk" eingegliedert worden:

§ 312b BGB Fernabsatzverträge

(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Finanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.


Im übrigen können AGBs niemals einen Gesetzestext brechen und besonders Verbraucher unterliegen einem gesetzlichen Schutz vor der eigentlichen "Vertragsfreiheit bei Vollkaufleuten".
 
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