Projekt: Allgemeine deutsche Bedienungsanleitung

Hirsch

Active Member
Hi Leute,

nachdem mal wieder das Problem aufgetreten ist, dass eine Sendung vom Zoll gestoppt wurde, obwohl das Gerät und die Kennzeichnungen einwandfrei waren, weil aber keine deutsche Bedienungsanleitung vorhanden war.

Was haltet ihr von der Idee, wenn wir uns selbst eine bauen ?

D.h. wir könnten alle wichtige Informationen zum Start eines Smartphones / Tablet zusammenfassen.
Da alle Android Geräte so gut wie gleich funktionieren, können diese Infos normalerweise doch allgemein gehalten sein.

Man könnte in der Headline evtl. ein Freifeld lassen um das bestellte Modell einzutragen.

Vor oder Nach Aufgabe der Bestellung müsste man nur noch Kontakt mit dem Shop aufnehmen, Ihm die Anleitung zumailen und ihn bitten, diese beizulegen mit dem Hinweis das der Zoll dieses sonst stoppen würde.

So könnte zumindest der Weg der Schneckenpost aber manchmal auf DHL wie ich festgestellt habe, etwas sicherer gemacht werden :)

Man müsste nur noch in Erfahrung bringen, welchen Umfang so eine Anleitung haben muss oder ob ein deutscher Start-Guide reicht.

Was haltet ihr davon ?


Gruß
Dennis
 

Dahmer

Persona non Greta
man könnte die shops doch bitten,den bestellern o.ä. eine englische anleitung zu schicken und diese dann übersetzen (in tabellenform oder wie auch immer),dann zurück schicken und ins paket mit rein,die modelle unterscheiden sich ja manchmal doch recht häufig
 

Tobee

Born to buy from China
Soweit ich es weiss genügt eine Kurzbedienunganleitung in Landessprache. Denke ein DIN A4 Blatt reicht da. Hier Akku rein, hier Kopfhörer, da Ein/Aus,......Am besten auch eine Konformitätserklärung.
 

StardustOne

Well-Known Member
Was passiert wenn gar keine Betriebsanleitung in der Schachtel liegt? Ich meine sorry aber wenn nichts drin ist, kann man doch nicht beanstanden dass das nichts nicht in Deutsch ist?

Ich finde das ja so was von unheimlich, wenn man einem Dummy Device wie einem Android Phone eine Anleitung dazu packen muss. Reicht denn nicht der Verweis auf das Google Online Portal wo eh steht wie man die Programme nutzt?

Zu einem Google Phone gibt es ja auch keine Anleitung da wird auf Online verwiesen.

Da gäb es übrigens ein Buch in PDF Form, das man vom AndroidPit forum bekäme.
 

Hirsch

Active Member
@Dahmer, ja gut, aber ich denke nich das die beim Zoll noch kontrollieren werden ob Schritt 10 wirklich so ist oder vllt. doch einmal mehr auf "Weiter" gedrückt werden muss...

@StardustOne So wie ich das verstanden habe MUSS eine Bedienungsanleitung beiliegen... wenn schon die Englische nicht reicht, dann wird garkeine bestimmt auch nicht reichen :p
 

muegast

Active Member
Wer sagt denn, dass eine bei einer !privaten! Einfuhr aus dem Ausland eine deutsche Bedienungsanleitung vorhanden sein muss/soll.
Wenn ich mir ´nen Fotoapparat o.ä. in den USA kaufe, muss ich die Einfuhr (wenn ich steuerehrliche sein möchte) beim Zoll anmelden aber dass dieser eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache verlangen kann oder können sollte, wäre mir echt neu und auch vollkommen sinnfrei.

Außerdem, ich habe schon einige Geräte vom Navi, über Telefon bis zum Fotozubehör beim Zoll abholen müssen, ein wenig neugierig sind die zwar immer und sie sehen schon gern, was ich da abholen aber:
  1. musste ich noch nie zeigen, was ich da hole (ich zeig´s aber "just for fun" meistens aber doch - Ausnahme ist natürlich Cloneware - aber davon bin ich ohnehin geheilt)
  2. nach einer deutschen Bedienungsanleitung hat noch keiner gefragt.
Also, wo steht geschrieben, dass man bei einer ganz offensichtlichen Privateinfuhr eine deutsche Bedienungsanleitung vorgeschrieben sein soll?
Insofern, halte ich nicht sehr viel von diesem Vorschlag...
 

Hirsch

Active Member
Es ist wahrscheinlich auch reine Willkür, je nach dem wie der Zollbeamte gelaunt ist...

Aber vllt. würde sowas dennoch helfen, eventuell drohendem Ärger von vornherein aus dem Weg zu gehen ;-)

Bei mir bzw. bei einem Freund ist ein Gerät auch schonmal zurück gegangen weil KEINE deutsche Anleitung beilag.
 

muegast

Active Member
Das mindeste wäre dann wohl eine Dienstaufsichtsbeschwerde und (gegebenenfalls) die Forderung nach Schadenersatz...

Wir leben zwar hier in DE mittlerweile in einer Operettendemokratie - ein besserer Ausdruck für die aktuellen Zustände wäre vielleicht (Falsch-)Informationsdiktatur - aber wo man noch mitspielen darf und auch den "Darstellern" mal auf die Finger klopfen kann, würde ich mir den Spaß nicht nehmen lassen.
 

ColonelZap

Administrator
Teammitglied
Wenn ich mir ein iPad Mini aus dem Ausland zuschicken lasse, wird das dann auch nicht rein gelassen? Oder gilt das nicht für alle Marken? ;)

 

Hirsch

Active Member
Keine Ahnung :grin:

Man kann das ja momentan nur aus den Erfahrungen, Berichte anderer und Info´s aus dem Netz bzw. Gesetze beziehen.
 

Hirsch

Active Member
Naja meine Idee war einfach nur, die Einfuhr per Schneckenpost, die denke ich dennoch sehr gern im Rahmen des Freeshippings genutzt wird, zu erleichtern und dem Zoll eine Angriffsfläche weniger zu bieten.

Wer dann im Endeffekt dieses Werkzeug nutzt, ist ja jedem selbst überlassen, aber ich denke ein Versuch sollte es wert sein, für alle, die Schneckenpost nutzen oder wieder nutzen wollen, auf Grund des möglichen Kostenvorteils.
 
Außerdem, ich habe schon einige Geräte vom Navi, über Telefon bis zum Fotozubehör beim Zoll abholen müssen, ein wenig neugierig sind die zwar immer und sie sehen schon gern, was ich da abholen aber:
  1. musste ich noch nie zeigen, was ich da hole (ich zeig´s aber "just for fun" meistens aber doch - Ausnahme ist natürlich Cloneware - aber davon bin ich ohnehin geheilt)
  2. nach einer deutschen Bedienungsanleitung hat noch keiner gefragt.
Also, wo steht geschrieben, dass man bei einer ganz offensichtlichen Privateinfuhr eine deutsche Bedienungsanleitung vorgeschrieben sein soll?
Insofern, halte ich nicht sehr viel von diesem Vorschlag...
Na dann Glückwunsch, das du solche Zollbeamten hast. Auch wenn es nirgends geschrieben steht, das eine deutsche Bed.-Anleitung vorgeschrieben ist, hat mir die "gute Frau" vom Zoll das Handy trotzdem nicht ausgehändigt. Ich nehme gerne Ratschläge an, um die Beamtin davon zu überzeugen, das sie mir das Handy "geben muß" !!

Gruß
Dirk
 

wydan

Well-Known Member
was ich da noch sehe, ist, ob der shop auch mit macht, weil das ist ja wieder außerhalb der tour ist und da wird's schon wieder kompliziert .
ich finds gut, ein DIN A5 sollte reichen, ich würd noch was mit akku/abfallbeseitigung rein machen
 

Hirsch

Active Member
Das müsste dann auf jedenfall jeder im Einzelfall mit dem Shop klären... Aber wenn er mitmacht hat man direkt die Vorlage parat.

Ob es natürlich im Endeffekt ein Garant dafür sein wird, dass der Zoll das akzeptiert kann man nicht sagen, aber ein Versuch wäre es wert.

Ja, das mit dem Müll und Akku finde ich gut =)


Hat vllt. jemand ein User Manual auf dem PC ?
Hab meins entweder weggeworfen oder sonst wohin verlegt :grin:

Dann hätte man schonmal anfangen können =)
 

wydan

Well-Known Member
was ich noch interessant fände, den shop zu bitten, das er das zum downloaden bereit stellt, weil dann kann man auf den link verweißen, wen das vergessen wurde
 

muegast

Active Member
Na dann Glückwunsch, das du solche Zollbeamten hast. Auch wenn es nirgends geschrieben steht, das eine deutsche Bed.-Anleitung vorgeschrieben ist, hat mir die "gute Frau" vom Zoll das Handy trotzdem nicht ausgehändigt. Ich nehme gerne Ratschläge an, um die Beamtin davon zu überzeugen, das sie mir das Handy "geben muß" !!

Gruß
Dirk
Hast Du die mal gefragt auf welcher Grundlage sie das macht (machen will)?
Bei Privatkäufen im Ausland besteht keine Pflicht zu einer deutschen Bedienungsanleitung!

So was kann man auch ganze, ganz nett zu rüberbringen, angreifen musst da niemanden und wie gesagt - öffnen muss man das Paket auch erst dann, wenn der/die Beamte einen begründeten Verdacht anmeldet, dass es sich um ein Plakiat handelt oder die angemeldete Ware (am besten geht es natürlich, wenn Du Dir die Rechnung bzw. den paypal-Auszug dierket vom Kauf ausdruckst) nicht mit den vermuteten Inhalt überein stimmt. Wenn nötig würde ich bei totaler "Hartleibigkeit" dann direkt den unmittelbaren Vorgesetzten verlangen.
 

muegast

Active Member
Wo steht geschrieben, dass eine deutsche Bedienungsanleitung erforderlich sein soll, wenn ich was im Ausland für meine private Zwecke kaufe? Wenn ich mir Zigaretten in der Tschechei oder Polen kaufe steht der Warnhinweis (quasi die Gebrauchsanleitung) auch nicht in Deutsch d´rauf...

Juristisch erfolgte der Kauf in China, es gilt daher chinesisches Recht. Bitte doch einfach mal "Deinen" Beamten Dir den Abschnitt in (wenn´s denn so was gibt) chinesischen Verkaufsrecht zu zeigen, wo drin steht, dass die Chinesen Dir ein deutsche Bedienungsanleitung beileigen müssen...:spiteful:

Wenn Du als Händler hier in DE so ein Produkt verkaufen willst, sieht die Sache natürlich etwas anders aus ...

btw.: Die deutsche Bedienungsanleitung geht den Zoll ohnehin nichts an, da sich die Pflicht zu einer solchen nur aus dem privaten Vertragsrecht ergeben und nicht aus Einfuhrbestimmungen.
Wenn ich als Händler Handys einführe, bin ich als Händler in DE verpflichtet meinen Kunden in DE eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen.
 
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