Cyberdog
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Endlich ist es soweit:
"Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasste sich mit der Vorratsdatenspeicherung und erklärte diese für verfassungswidrig.
Die Bundesregierung hatte die Provider zur Speicherung von Daten zur Strafverfolgung aufgefordert.
Nach einer Kernaussage des Urteils ist die Speicherung der Daten nicht mit dem Fernmeldegeheimnis vereinbar. 34.900 Kläger hatten gegen die Speicherung geklagt.
(Quelle Stern Shortnews: http://www.shortnews.de/id/818603/Bundesverfassungsgericht-Vorratsdatenspeicherung-ist-verfassungswidrig)"
"Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasste sich mit der Vorratsdatenspeicherung und erklärte diese für verfassungswidrig.
Die Bundesregierung hatte die Provider zur Speicherung von Daten zur Strafverfolgung aufgefordert.
Nach einer Kernaussage des Urteils ist die Speicherung der Daten nicht mit dem Fernmeldegeheimnis vereinbar. 34.900 Kläger hatten gegen die Speicherung geklagt.
(Quelle Stern Shortnews: http://www.shortnews.de/id/818603/Bundesverfassungsgericht-Vorratsdatenspeicherung-ist-verfassungswidrig)"