Warnung vor Kauf in Hongkong oder China

Larry Brent

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Hallo,
wollte nur mal alle hier warnen, Handys oder Sonstiges in Hongkong oder China zu kaufen.
Zumeist deklarieren die Verkäufer ja die Ware als "Gift" und wenn man Glück hat, dann rutscht es auch durch den Zoll und man ist erstmal happy.
Mir ist nun folgendes passiert, vorgestern bekam ich einen Brief von der Zollbehörde, indem geschrieben wurde, daß ich eine 2GB SD-Karte bei dem Händler "sowieso" in Hongkong gekauft habe und die Ermittlungen hätten ergeben, daß das Teil als Geschenk deklariert war, was aber nicht der Wahrheit entspäche.
Kurzum, wenn ich nicht belegen kann, daß ich damals und das ist eben der Hammer, der Kauf ist über 3 1/2 Jahre her, Zoll bezahlt habe, dann werde ich jetzt Umsatzsteuer + Zoll nachzahlen müssen. :'(
Gnädigerweise wurde von einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung abgesen, heißt es weiterhin im Brief.
So, auf die Rechnung warte ich noch, mal sehen was mich der "Spaß" kostet.
Ich für meinen Teil werde auf jeden Fall absolut nichts mehr aus Hongkong oder China bestellen und kann auch nur jedem davon abraten.

Servus
Larry
 

Schussi

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Teammitglied
Das die "Giftmasche" kein Pfandsiegel für Kostenersparnis ist, darauf wurde hier schon mehrfach verwiesen. Aus diesem Beispiel ist zu sehen das es auf jeden Fall sicherer ist eine Versandart und einen Shop zu wählen, wo solche Problem vermieden werden (z.B. DHL, gibt es in China).

Ich drücke Dir die Daumen das die Kosten nicht so hoch sind und hoffe das Du uns weiterhin über den Fortgang informierst.
 

Cyberdog

User
vertsehe ich nicht, auch vor 3,5 Jahren gab es eine Mindertmenge, welche Zollfrei ist. Eine 2GB SD Karte wird auch damals nicht den Preis erreicht habe, somit finde ich es ein wenig seltsam.
 
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8800fan

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zollfrei heisst nicht gleich steuerfrei...
ausserdem, wie kann jetzt ein brief kommen, wenn du den artikel vor 3 1/2 jahren gekauft hast. ich würde aufjedenfall einspruch einlegen. niemand kann von dir verlangen, dass du irgendetwas nach 3 jahren beweisen musst. ausserdem gibt es eine allgemeine verjährungsfrist von 3 jahren.
 

Segas

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Wie 8800fan schon gesagt hast du hast eine Frist von 3 Jahren.
Also am besten Brief vom Anwalt aufsetzen lassen und Feierabend :)
 

Black-Dahlia

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Ich will ja jetzt nicht für allgemeinen Unruhe sorgen aber dann bitte ich nochmal die an den Tisch die immer sagen "aus China oder so zu bestellen ist absolut kein Problem und wesentlich billiger....."

Nunden ich habe hier schon ein paar Minuten verbracht und zusehen dürfen das es damit wohl des öfteren Probleme gibt!

Meine Freundin ist großer Visual Kei Fan und bestellt regelmäßig Klamotten aus China...

Das ist mit ein Grund warum ich nur Handys kaufe die schon in DE sind... Das mit den Klamotten ist jedesmal ein Drama immer is was mim Zoll ich habe noch nicht eine Bestellung erlebt die ohne Probleme über die Bühne gelaufen ist... Die km und kosten für die Zoll Heinis dafür kann ich mir schon 4 Handy´s kaufen die in DE sind! Und die Klamotten sind keine Plagiate nachgemacht oder sonst was!
 
Zuletzt bearbeitet:

Asspony

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zollfrei heisst nicht gleich steuerfrei...
ausserdem, wie kann jetzt ein brief kommen, wenn du den artikel vor 3 1/2 jahren gekauft hast. ich würde aufjedenfall einspruch einlegen. niemand kann von dir verlangen, dass du irgendetwas nach 3 jahren beweisen musst. ausserdem gibt es eine allgemeine verjährungsfrist von 3 jahren.
Ich frage mich, woher du eine juristischen Informationen beziehst?

Gehen wir davon aus, dass es sich im geschilderten Fall um "Steuerhinterziehung" handelt (da ja die Einfuhrumsatzsteuer nicht bezahlt wurde), dann beträgt die Verjährungsfrist im besten Fall 5 Jahre.

Also wenn du dich schon zu einer Information hinreissen lässt, dann sollten diese Infos zumindest schon stimmen.

Es wundert mich aber auch, dass wegen einer, vergleichsweise billigen, Speicherkart vom Zoll so ein Aufstand gemacht wird.

Edit: Die Einfuhrumsatzsteuer wird nochmal speziell behandelt

Wer hingegen steuerbare Einnahmen oder etwa Mehrwertsteuerbeträge vereinnahmt, ohne jemals irgendeine Steuererklärung abzugeben, verwirklicht eine Steuerhinterziehung nicht durch aktives Tun (Begehen), sondern durch Unterlassen.

Nach der insoweit festen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs soll für den Zeitpunkt des Beginns der Verjährung in solchen Fällen darauf abgestellt werden, wann durch dieses Verhalten die Vollendung der Steuerhinterziehung eingetreten ist.
Hierzu sind folgende Grundsätze entwickelt worden:

- Bei Umsatzsteuerhinterziehung durch Unterlassen wird auf die gesetzliche Abgabefrist abgestellt, d.h. hinsichtlich der Jahreserklärung auf den 31.05. des Folgejahres bzw. hinsichtlich der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen auf den 10. des Folgemonats abgestellt.
@ Black-Dahlia

es wird nur zum "Problem" wenn man erwartet keinen Zoll bzw. Einfuhrumsatzsteuer bezahlen zu müssen. Es gibt die dementsprechenden Gesetze und man informiert sich vorher und gut isses.
Wer mit dem Zoll kooperiert, die Unterlagen vorlegt und Einfuhrumsatzsteuer (und Zoll) zahlt, der hat keinerlei Probleme - zumindest nicht mit den deutschen Behörden.

Ich persönlich finde eher den Kontakt und Absprachen mit den chinesischen Händlern "problematisch"...es wird nie so ausgeführt wie man es besprochen hat. Aber das muss man wohl in Kauf nehmen, wenn man sich entschliesst in China zu kaufen. Ich persönlich habe bisher noch keine böse Überraschung erlebt, da ich mich vorher informiert habe, was alles auf mich zukommen könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:

tasypemo

New Member
Mir ist eines nicht ganz klar:
Wenn der Zoll das Päckchen rauszieht, dann verlangt er auch die zu zahlende Steuer oder den Zoll.
Wenn er es durchgehen lässt, dann registriert er das doch gar nicht.

In dem oben geschilderten Fall müsste der Zoll sich die Angaben auf dem Paket mit Adresse und Bemerkungen und allem drum und dran aufgeschrieben haben und jetzt 3,5 Jahre später nachfragen?

Woher weiss der Zoll, dass es kein Geschenk war?
Sorry, aber mir unverständlich.
 

MrBingo86

Member
Mir ist eines nicht ganz klar:
Wenn der Zoll das Päckchen rauszieht, dann verlangt er auch die zu zahlende Steuer oder den Zoll.
Wenn er es durchgehen lässt, dann registriert er das doch gar nicht.

In dem oben geschilderten Fall müsste der Zoll sich die Angaben auf dem Paket mit Adresse und Bemerkungen und allem drum und dran aufgeschrieben haben und jetzt 3,5 Jahre später nachfragen?

Woher weiss der Zoll, dass es kein Geschenk war?
Sorry, aber mir unverständlich.
Genau, dass dachte ich mir auch...!!! In dem Fall ist der Zoll selbst schuld...

Also, mir kommt da ebenfalls irgendwas "Spanisch vor".. :nono:

Also Anwalt oder selbst einen Wiederspruch schreiben und gut ist die Sache..
 

Asspony

New Member
Genau, dass dachte ich mir auch...!!! In dem Fall ist der Zoll selbst schuld...

Also, mir kommt da ebenfalls irgendwas "Spanisch vor".. :nono:

Also Anwalt oder selbst einen Wiederspruch schreiben und gut ist die Sache..
Obacht! Wie kommst du darauf, dass der Zoll selbst schuld ist?

Wenn du am Flughafen durch den grünen Eingang "nichts zu verzollen" gehst und hast den Koffer voller zollpflichter Waren, ist dann auch der Zoll schuld, wenn er nicht kontrolliert?

Nee, es ist deine Plicht die zollplichtigen Waren anzumelden. Tust du das nicht und wirst dann erwischt, dann musst du mit den Konsequenzen leben.

Und ähnlich ist es mit den Päckchen aus China. Wenn auf dem Paket "Gift" steht und es stellt sich dann heraus, dass es doch kein Geschenk war dann ist es nicht die Schuld vom Zoll.
Da wurden, zum Zwecke der Steuerhinterziehung" falsche Angaben gemacht und der Zoll ist nicht darauf herein gefallen.

Die Sache dürfte wohl einen zu geringen Wert haben als das sich dafür ein Anwalt lohnen würde.

Ich persönlich finde es aber wirklcih erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit manche Menschen der Meinung sind, dass sie ihre Steuern und Zoll nicht bezahlen müssen und dann auch noch locker flockig Widerspruch einlegen wollen.
 

Schussi

Administrator
Teammitglied
Vor 3,5 Jahren waren Speicherkarte etwas teuerer ;). Die Berechnungsgrundlage wird ja auch aus dem Gesamtpreis ermittelt, also zzgl. Versandkosten. Außerdem darf und kann der Zoll schätzen was die importierte Ware gekostet hat wenn keine Rechnung etc. vorliegt.
Es geht nun einmal um Steuern und es ist leider so das man beweisen muss, das alles rechtens ist und es ein Geschenk von einem Händler beispielsweise aus China war... .
 

Megalampe

Active Member
Und ähnlich ist es mit den Päckchen aus China. Wenn auf dem Paket "Gift" steht und es stellt sich dann heraus, dass es doch kein Geschenk war dann ist es nicht die Schuld vom Zoll.
Da wurden, zum Zwecke der Steuerhinterziehung" falsche Angaben gemacht und der Zoll ist nicht darauf herein gefallen.
Das ist falsch, die Angaben schreibt der Versender drauf und nicht der Empfänger. Es ist allerdings Steuerhinterziehung, wenn der Empfänger dem Absender den gewünschten [falschen] Warenwert draufschreiben lässt (wenn der Zoll das mitbekommt). Für einen selber wird es erst kritisch, wenn man zum Zoll geht und gefälschte Rechnungen vorliegt die niedriger sind. Wie man hier auch in einem aktuellen Thread nachlesen kann.

Ich warne nur davor, Plagiate und sonstige VUB Sachen (illegale Teile) zu importieren.

Edit zu Schuppis Beitrag: Die 22€ Freigrenze gilt für den Warenwert, erst bei der Berechnung ab 22€ Warenwert hatte man vor dem 01.11.08 die Zollgebühren und die Einfuhrumsatzsteuer abdrücken müssen.
Ja Speicherkarten wahren teurer, weiß noch als ich für 1GB über 50€ bezahlen müsste. Aber so ist das immer so :)
 
Zuletzt bearbeitet:

sodala

Member
Und ähnlich ist es mit den Päckchen aus China. Wenn auf dem Paket "Gift" steht und es stellt sich dann heraus, dass es doch kein Geschenk war dann ist es nicht die Schuld vom Zoll.
Nur eins dazu, was die Packerl angeht. Auf jedem Packerl, bei welchem ich weder Zoll noch EUSt. zahlen musste, war ein Aufkleber vom Zollamt Wien, dass die Ware zollfrei abgefertigt wurde.

Das heißt für mich, die Sache ist erledigt.
 

tasypemo

New Member
Und ähnlich ist es mit den Päckchen aus China. Wenn auf dem Paket "Gift" steht und es stellt sich dann heraus, dass es doch kein Geschenk war dann ist es nicht die Schuld vom Zoll.
Da wurden, zum Zwecke der Steuerhinterziehung" falsche Angaben gemacht und der Zoll ist nicht darauf herein gefallen.
Genau und der Zoll velangt dann die Rechnung und lässt sich dann die Einfuhrumsatzsteuer (bei Handys) bezahlen, aber der liefert das Teil nicht aus und sagt dann 3.5 Jahre später "Hey das war damals alles gelogen".

@Larry Brent

Kannst du das Schreiben nicht mal dem Forum zur Verfügung stellen?
 

Handy_Tom

Member
Genau und der Zoll velangt dann die Rechnung und lässt sich dann die Einfuhrumsatzsteuer (bei Handys) bezahlen, aber der liefert das Teil nicht aus und sagt dann 3.5 Jahre später "Hey das war damals alles gelogen".

@Larry Brent

Kannst du das Schreiben nicht mal dem Forum zur Verfügung stellen?
Doch kann die Zollbehörde machen. Mal angenommen der Händler ist auffällig geworden und es findet ein Ermittlungsverfahren statt, können/werden rückliegende Einfuhren zoll-und steuerrechtlich geprüft werden. Da hier mindestens eine Steuerverkürzung (falsche Angaben bei der Einfuhr) vorliegt, greift hier eine Verfjährungsfrist von 5 Jahren, beginnend mit Ablauf des Kalenderjahres in dem die Einfuhr erfolgte. Bei Steuerhinterziehung sind es dann 10 Jahre. Die damalige Freigrenze für Einfuhren im Postverkehr, dürfte wohl aufgrund der Falschangaben (mind. leichtfertige Steuerverkürzung) entfallen sein und somit würde auch eine Ware unterhalb der Freigrenze verzollt- und versteuert werden.
Berechnung des Zolls und der Steuer wie folgt :

Warenwert + Transportkosten = Zollwert
Hiervon der Zoll (wenn es ihn den gegeben hat)
Warenwert + Transportkosten + Zollgebühren =Steuerwert
Hiervon 19 %

Gesamtabgaben : Zoll + Einfuhrumsatzsteuer

Masgebend ist der Zeitpunkt der Einfuhr
 

Handy_Tom

Member
Ist von auszugehen, sonst würde da niemals mehr jemand rumstochern ....
Ich oute mich mal: Ich bin bei Zoll, genauer gesagt der dortigen Fahndung ....
 

8800fan

New Member
@Asspony:
es handelt sich hierbei nicht um steuerhinterziehung..
und keine sorge, ich schreibe nur comments, wenn ich etwas zu diesem thema weiss...

steuerhinterziehung ist es erst dann, wenn er angezeigt und verurteilt wurde. dafür muss es erstmal ein gerichtsverfahren gegeben haben.
 

tasypemo

New Member
Das würde bedeuten, dass alle Päckchen die eingeführt werden, sprich in Frankfurt vom Ausland ankommen, registriert werden, auch wenn gar kein Verdacht besteht, also wenn sie ohne Zollformalitäten einfach weitergeschickt werden.
Ich habe mal gehört, dass das so 1000 am Tag sind, die da ankommen - nicht schlecht die alle zu bearbeiten und zu registrieren inkl. den Aufklebern, Sender und Absender und Inhalt.
Tut mir leid Leute, ich glaube es nicht.
 

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