Ich bekam gestern einen Anruf von einem UPS-Mitarbeiter. Er wollte sich erkundigen, ob es in Ordnung ist, wenn UPS meine Zollabwicklung für mich macht. Bestellt habe ich 20 Handys, die keinem deutschen Hersteller ähnlich sind, die Handys haben auch keine Schriftzüge, Logos oder Namen von einem deutschen Hersteller drauf. Ich musste dem UPS-Mitarbeiter noch eine Rechnung und eine Proforma Invoice faxen. Das habe ich auch getan, allerdings meinte er noch, dass mein Shipping-Agent vom deutschen Zoll überwacht wird und das nur wiklich sehr wenig Pakete den Empfänger erreichen, da die meisten Pakete wegen Urheberrechtsverletzungen beschlagnahmt werden.
Ich habe noch ein paar Handys hier rumliegen, die ich gestern noch mal sehr umfangreich auf Mängel geprüft habe. Wegen dem Handy selbst wird die Ware garantiert nicht beschlagnahmt. Auch nicht wegen der Verpackung die ist nämlich blank, es ist nichts drauf gedruckt.
Es gibt zwei Probleme, die mir Sorgen machen:
1. Es ist ein BL-5C Akku, der Nokia sehr ähnlich ist, jedoch kein Logo und Namen trägt. [1]
2. Das CE-Kennzeichen ist keine fünf Milimeter hoch. Es ist eher drei Milimeter groß. [2]
3. Zoll findet noch einen anderen Grund
Sollte der Zoll nur wegen dem BL-5C Akku mein Paket nicht rausgeben, dann werde ich Widerspruch einlegen. Akkus sind laut § 3 GeschmMG von dem Geschmacksmusterschutz ausgeschlossen. [3]
Was denkt ihr, ein Widerspruch gegen das zu kleine CE-Kennzeichen würde wenig Sinn machen?
Ich bin bestens vorbereitet und werde vermutlich nächste Woche einen Anruf erhalten.
[1] http://www.eastgear.com/media/catalog/product/cache/1/image/5e06319eda06f020e43594a9c230972d/8/4/840.jpg
[2] http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/c0_schutz_menschl_gesundh/h0_produktsicherheit/a0_ce_kennzeichnung/index.html
[3] http://dejure.org/gesetze/GeschmMG/3.html
Ich habe noch ein paar Handys hier rumliegen, die ich gestern noch mal sehr umfangreich auf Mängel geprüft habe. Wegen dem Handy selbst wird die Ware garantiert nicht beschlagnahmt. Auch nicht wegen der Verpackung die ist nämlich blank, es ist nichts drauf gedruckt.
Es gibt zwei Probleme, die mir Sorgen machen:
1. Es ist ein BL-5C Akku, der Nokia sehr ähnlich ist, jedoch kein Logo und Namen trägt. [1]
2. Das CE-Kennzeichen ist keine fünf Milimeter hoch. Es ist eher drei Milimeter groß. [2]
3. Zoll findet noch einen anderen Grund
Sollte der Zoll nur wegen dem BL-5C Akku mein Paket nicht rausgeben, dann werde ich Widerspruch einlegen. Akkus sind laut § 3 GeschmMG von dem Geschmacksmusterschutz ausgeschlossen. [3]
Das eigentliche Problem ist, das Netzteil und das Handy haben zwar ein CE-Kennzeichen, allerdings kommt es nicht an die Mindestgröße von fünf Milimeter heran.(1) Vom Geschmacksmusterschutz ausgeschlossen sind
1. Erscheinungsmerkmale von Erzeugnissen, die ausschließlich durch deren technische Funktion bedingt sind;
2. Erscheinungsmerkmale von Erzeugnissen, die zwangsläufig in ihrer genauen Form und ihren genauen Abmessungen nachgebildet werden müssen, damit das Erzeugnis, in das das Muster aufgenommen oder bei dem es verwendet wird, mit einem anderen Erzeugnis mechanisch zusammengebaut oder verbunden oder in diesem, an diesem oder um dieses herum angebracht werden kann, so dass beide Erzeugnisse ihre Funktion erfüllen;
Was denkt ihr, ein Widerspruch gegen das zu kleine CE-Kennzeichen würde wenig Sinn machen?
Ich bin bestens vorbereitet und werde vermutlich nächste Woche einen Anruf erhalten.
[1] http://www.eastgear.com/media/catalog/product/cache/1/image/5e06319eda06f020e43594a9c230972d/8/4/840.jpg
[2] http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/c0_schutz_menschl_gesundh/h0_produktsicherheit/a0_ce_kennzeichnung/index.html
[3] http://dejure.org/gesetze/GeschmMG/3.html