ZOLL in Köln - Beschlagnahme

Jrkff

New Member
Ich bekam gestern einen Anruf von einem UPS-Mitarbeiter. Er wollte sich erkundigen, ob es in Ordnung ist, wenn UPS meine Zollabwicklung für mich macht. Bestellt habe ich 20 Handys, die keinem deutschen Hersteller ähnlich sind, die Handys haben auch keine Schriftzüge, Logos oder Namen von einem deutschen Hersteller drauf. Ich musste dem UPS-Mitarbeiter noch eine Rechnung und eine Proforma Invoice faxen. Das habe ich auch getan, allerdings meinte er noch, dass mein Shipping-Agent vom deutschen Zoll überwacht wird und das nur wiklich sehr wenig Pakete den Empfänger erreichen, da die meisten Pakete wegen Urheberrechtsverletzungen beschlagnahmt werden.

Ich habe noch ein paar Handys hier rumliegen, die ich gestern noch mal sehr umfangreich auf Mängel geprüft habe. Wegen dem Handy selbst wird die Ware garantiert nicht beschlagnahmt. Auch nicht wegen der Verpackung die ist nämlich blank, es ist nichts drauf gedruckt.

Es gibt zwei Probleme, die mir Sorgen machen:

1. Es ist ein BL-5C Akku, der Nokia sehr ähnlich ist, jedoch kein Logo und Namen trägt. [1]
2. Das CE-Kennzeichen ist keine fünf Milimeter hoch. Es ist eher drei Milimeter groß. [2]
3. Zoll findet noch einen anderen Grund

Sollte der Zoll nur wegen dem BL-5C Akku mein Paket nicht rausgeben, dann werde ich Widerspruch einlegen. Akkus sind laut § 3 GeschmMG von dem Geschmacksmusterschutz ausgeschlossen. [3]

(1) Vom Geschmacksmusterschutz ausgeschlossen sind

1. Erscheinungsmerkmale von Erzeugnissen, die ausschließlich durch deren technische Funktion bedingt sind;
2. Erscheinungsmerkmale von Erzeugnissen, die zwangsläufig in ihrer genauen Form und ihren genauen Abmessungen nachgebildet werden müssen, damit das Erzeugnis, in das das Muster aufgenommen oder bei dem es verwendet wird, mit einem anderen Erzeugnis mechanisch zusammengebaut oder verbunden oder in diesem, an diesem oder um dieses herum angebracht werden kann, so dass beide Erzeugnisse ihre Funktion erfüllen;
Das eigentliche Problem ist, das Netzteil und das Handy haben zwar ein CE-Kennzeichen, allerdings kommt es nicht an die Mindestgröße von fünf Milimeter heran.

Was denkt ihr, ein Widerspruch gegen das zu kleine CE-Kennzeichen würde wenig Sinn machen?

Ich bin bestens vorbereitet und werde vermutlich nächste Woche einen Anruf erhalten.

[1] http://www.eastgear.com/media/catalog/product/cache/1/image/5e06319eda06f020e43594a9c230972d/8/4/840.jpg
[2] http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/c0_schutz_menschl_gesundh/h0_produktsicherheit/a0_ce_kennzeichnung/index.html
[3] http://dejure.org/gesetze/GeschmMG/3.html
 

antoine

#####
Bei mir ist das CE-Zeichen auch eher 3mm hoch, allerdings wird mit Sicherheit zwischen privat- und gewerblichem Erwerb unterschieden. Bei dem Akku würde ich mir keine Sorgen machen, solange keine geschützten Marken aufgedruckt sind.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Handys einbehalten werden weil sie in irgendeiner Form nicht den EU-Standarts entsprechen. Das CE-Zeichen kann ja jeder aufdrucken, das ist ja nicht wie beim TÜV.
 

Rumpelstilzchen

Well-Known Member
allerdings meinte er noch, dass mein Shipping-Agent vom deutschen Zoll überwacht wird und das nur wiklich sehr wenig Pakete den Empfänger erreichen, da die meisten Pakete wegen Urheberrechtsverletzungen beschlagnahmt werden.
Und das halt ich für deutlich übertrieben.
Klar gibt es ab und an Probleme.
Aber die Regel ist das bei weitem nicht.

Ich habe bisher die Erfahrung gemacht dass das sehr viel mit der Tagesform des zuständigen Zollbeamten zu tun hat.
Und wenn der nicht will wird dir auch dein ganzes Rüstzeug wenig helfen.
Das ist wie David gegen Goliath.

Grüße
 

Jrkff

New Member
Danke für die Antworten. Es ist gewerblich, darum bestelle ich auch keine clones, die auch nur in irgendeiner Form einem deutschen Hersteller ähnlich sein könnten.
 

Sander

New Member
Muß es einem DEUTSCHEN Hersteller ähnlich sehen oder genügt schon wenn irgendeinem anderen Handy ähnlich sieht? Ich mein viele Handyhersteller sitzen im Ausland und dennoch werden derartige Handys als Plagiate einbehalten. Glaub ich mal gelesen zu haben...
 

Jrkff

New Member
Muß es einem DEUTSCHEN Hersteller ähnlich sehen oder genügt schon wenn irgendeinem anderen Handy ähnlich sieht? Ich mein viele Handyhersteller sitzen im Ausland und dennoch werden derartige Handys als Plagiate einbehalten. Glaub ich mal gelesen zu haben...
Das halte ich für unwahrscheinlich, die Marke muss hier im Land schon im vollen Umfang eingetragen sein. Außerdem muss der Rechteinhaber einen gültigen Antrag auf Tätigwerden beim Zoll gestellt haben.

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