Zollgebühren (Deuschland-Schweden)

Carre_80

Active Member
Hallo! Ich habe mir das Elephone P8 mit Versand aus Deutschland aus vom fox bestellt. Ich wohne in Schweden und kurz nach der Bestellung fiel mir nun ein das ich ja nun warscheinlich nochmal Zoll in Schweden zahlen muss. Oder ist das weil es EU ist nicht mehr nötig? Wenn doch dann würde es natürlich besser sein wenn ich direkt aus china bestelle.
 
O

Ora

Guest
@guesa: Du bist sonst immer sehr korrekt, im Fall dieser Antwort aber ergänze ich mal, Handy sind auch beim Einführen aus nicht EU Ländern zollfrei. Zu entrichten ist dann aber die entsprechende Einfuhrumsatzsteuer. In Deutschland sind das 19% vom Beschaffungswert. :)

Tapa talked
 
O

Ora

Guest
@dorschdns: Danke für das Kompliment:)
Du solltest Dir aber keine Sorgen machen und mal über den Begriff Beschaffungskosten nachdenken:(
Natürlich sind darin auch eventuell erforderlich Versandgebühren inbegriffen. Und vielleicht zur Ergänzung, man ist gut beraten, diese sich explizit in der Rechnung ausweisen zu lassen. Sonst werden diese bei der Veranschlagung geschätzt. Aber ich denke, das wurde schon oft in einigen anderen Threads gut beschrieben.:p

Tapa talked
 
H

Herr Doctor Phone

Guest
warscheinlich nochmal Zoll in Schweden zahlen muss. Oder ist das weil es EU ist nicht mehr nötig?
@Carre_80

wie sich das in schweden verhält mit eust, da mußt du selber nachfragen bei den zuständigen behörden (anruf genügt), den hier beschränken sich die meisten nur mit den erfahrungen aus deutschland

teile uns deine Erkenntnis mit :)

vg

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Cykless

Well-Known Member
So ist es auch @Carre_80 ich hatte es gehabt und habe es nun wieder verkauft. Zudem lief das System nicht wirklich gut also ich war schon enttäuscht

Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk
 

guesa

Well-Known Member
wie sich das in schweden verhält mit eust
ist völlig unerheblich, da er von Deutschland nach Schweden liefern lässt und auch wenn mancher es nicht weiß: Schweden ist ein vollwertiges Mitglieder der europäischen Union und da gilt:

"im nichtkommerziellen Warenverkehr, z.B. im EG-Reiseverkehr, wurde weitgehend auf den umsatzsteuerlichen Grenzausgleich, nämlich die Entlastung von der Umsatzsteuer bei der Ausfuhr und die entsprechende Belastung bei der Einfuhr (Bestimmungslandprinzip), verzichtet. Diese Waren bleiben mit der Umsatzsteuer des Ausfuhr-Mitgliedstaates belastet (Ursprungslandprinzip)"

Quelle: www.zoll.de
 
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Herr Doctor Phone

Guest
@guesa


für geldsgott, vielen dank für deine offenheit und statement.
zur Kenntnis genommen.

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