http://www.zoll.de/faq/postverkehr/postverkehr/index.html#post2
Viel zu lesen aber Interessant.
Insbesondere dies:
Warum stellen Kurierdienste im Zusammenhang mit Auslandsbestellungen Abfertigungsgebühren in Rechnung?
...die üblicherweise die Zollabfertigung im Namen des Warenempfängers durchführen.
Diese Unternehmen stellen ihre Dienstleistung dem Empfänger, für den sie tätig geworden sind, in Rechnung. Sie haben dafür oft firmeninterne Beschreibungen (z.B. Abfertigungsgebühr), die darauf hinweisen, dass diese Kosten im Zusammenhang mit der Zollabfertigung stehen.
Sobald die Waren in Deutschland angekommen sind, werden diese durch die Deutsche Post AG oder durch einen Kurier-/Expressdienst dem Zoll zur Zollabfertigung vorgeführt.
Wenn die
Deutsche Post AG die Einfuhrabfertigung vornimmt, verauslagt sie die anfallenden Einfuhrabgaben und stellt Ihnen diese bei Auslieferung der Sendung gegen Aushändigung des Zollbescheides in Rechnung. In Fällen, in denen die Deutsche Post AG nicht über alle Angaben verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für Ihre Wohnung zuständige Zollstelle weitergeleitet.
Die Post benachrichtigt Sie entsprechend und fordert Sie auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt vorzunehmen (
Selbstverzollung).
Kurier-/Expressdienste fertigen die Sendungen bei der für ihre Abfertigungsstation zuständigen Zollstelle ab. Eine Weiterleitung der Sendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers wird üblicherweise nicht vorgenommen.
Im Übrigen übersenden einige Kurier-/Expressdienste ihre Rechnung und teilweise auch die Zollpapiere erst nach Auslieferung der Sendung.
Ergo:
Post macht nix, die leitet nur weiter an Zoll oder bearbeitet bei der SOgenannten selbstverzollung die Sendungen für den zoll und leitet diese an den Zoll weiter.