Einspruch gegen GDSK-Gebühren - VERALTET

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waldfee

New Member
Frage

Blöde Frage..ich blick da noch nicht so ganz durch :[

Wir haben einen Artikel in China gekauft. Bevor das Paket kam , erreichte uns ein Schreiben von GDSK. Brav haben wir alles ehrlich beantwortet und zurückgeschickt. Einen Tag später bekamen wir aber schon unser Paket *wie schön* :)
Am nächsten Tag kam dann eine rechnung von GDSK , nicht hoch ..lediglich knapp 26 euro . ABER... ALs Auflistung steht in der Rechnung
1. Zoll = 0,00 Euro
2. Einfuhrumsatzsteuer = 0,00 Euro
3. Abwicklungs und ALFA GEbühr = 21,50 plus MwSt.4,09Euro.

Muss ich das jetzt zahlen ????? Das ist doch ein Witz ..wieso soll ich den Kurierdienst bezahlen ???
 

tasypemo

New Member
Das ist nicht der Kurierdienst den du bezahlen sollst, das ist die Zollabwicklung für die die GDSK Geld nimmt.
Warum schickst du nicht einfach den Brief, der hier schon bestimmt 5 mal gepostet wurde hin.
OK für dich noch einmal hier im Anhang. Da du nichts überweisen musst, wandle den Brief etwas ab.
 

Anhänge

GDSK_sag_nein

New Member
Nein, Frankfurt ist nur das Zollamt was die Einfuhr bearbeitet. Sprich auf VUB kontrolliert oder nicht, oder ob es direkt an dich geht oder ans Binnenzollamt. Ist das alles vorbei geht die Ware an das zuständige Binnenzollamt, welche dir dann einen Brief schreiben das du was abzuholen hast. Wo du dann mit der Rechnung hingehst und deine Ware (hoffentlich) richtig bezahlst.

Die GDSK versucht diesen Schritt dir abzunehmen, da sie damit ihr Geld verdienen. Eine Selbstverzollung ist aber immer noch Möglich, denn nicht die GDSK hat das zu entscheiden sondern die jeweilige Person. Die GDSK will ihre 25€ Gebühr aber haben, also bittet sie Ahnungslose personen die Formulare zu unterschreiben. Ohne das haben sie aber nichts zu melden, kein Auftrag --> kein Geld. Die Einfuhrumsatzsteuer muss aber beglichen werden.
Ich wuerde hier gerne mal ansetzen, trotz intensiver Suche habe ich noch keinen Beitrag gefunden, in dem der genaue Ablauf einer Sendung aus China mit EMS/GDSK erlaeutert wird. Also, wenn ich das richtig sehe, wird eine normale Post folgendermassen verschickt.

1.) Versand aus China
2.) Ankunft beim deutschen Zoll in Frankfurt
3.) Durchsicht, ob etwas zu verzollen ist
4.) Wenn nichts zu verzollen ist, Weiterleitung an meine Adresse
5.) Wenn etwas zu verzollen ist, Weiterleitung an das Binnenzollamt welches am naechsten zu meiner Wohnadresse liegt.
6.) Persoenliches Vorbeischauen, Rechnung bezahlen und Ware mitnehmen.

Ist dies soweit korrekt?
Wenn ja, dann habe ich nun folgende Fragen:

An welcher Stelle setzt denn nun die GDSK ein, schon in Frankfurt oder erst beim Binnenzollamt?

Wenn es das Binnenzollamt ist, ist es das Binnenzollamt in der naehe meiner Wohnadresse oder dann ein Binnenzollamt in der Naehe der GDSK Niederlassung?

Wie lange liegt die Ware beim Zollamt und ab wann liegt die Ware bei der GDSK (das kostet ja schliesslich Geld)?

An welcher Stelle und wie muss ich aktiv werden, um eine Eigenverzollung vorzunehmen? Persoenlich in Frankfurt anrufen, wenn ja, wo? Oder abwarten bis ich eine Information bekomme? Wenn ja, von wem (Zollamt in Frankfurt, Binnenzollamt oder GDSK)?

Soweit ich es richtig verstanden habe, wenn ich der GDSK keinen Auftrag erteile, dann werden sie nicht aktiv. Aber wo befindet sich dann die Ware, noch immer beim Zollamt in Frankfurt oder schon beim Binnenzollamt? Wenn die Ware noch immer in Frankfurt ist, besteht da eine Moeglichkeit, diese ans Binnenzollamt weiterleiten zu lassen ohne die GDSK einzuschalten?

Es waere schoen, wenn jemand den oben genannten groben Ablauf durch einige Antworten auf meine Fragen verfeinern koennte. Dies wuerde dann sicherlich eine gute Ausgangsposition fuer eine korrekte Vorgehensweise.

GDSK_sag_nein
 

Breki

New Member
Nein nicht ganz also die GDSK greift direkt ein wenn es was zu verzollen gibt. Das heisst die legen dir den betrag (19%) aus und verzollen es somit für dich. Für diese Dienstleistung wollen sie dann dei gebühr haben. Also weiterhin geht dein paket nicht zum nächsten zollamt sondern bleibt bei denen und die schicken dir dass dann zu. Also bequemer für dich aber teurer.

Zu den letzten beiden kann ich dir nichts sagen. Aber da hoffe ich auf weitere antworten!
lg
 

GDSK_sag_nein

New Member
Nein nicht ganz also die GDSK greift direkt ein wenn es was zu verzollen gibt. Das heisst die legen dir den betrag (19%) aus und verzollen es somit für dich. Für diese Dienstleistung wollen sie dann dei gebühr haben. Also weiterhin geht dein paket nicht zum nächsten zollamt sondern bleibt bei denen und die schicken dir dass dann zu. Also bequemer für dich aber teurer.

Zu den letzten beiden kann ich dir nichts sagen. Aber da hoffe ich auf weitere antworten!
lg

Du sagst also dass die zum Zollamt in Frankfurt gehen, die Zollgebuehr bezahlen und dafuer das Paket vom Zollamt bekommen und es anschliessend an mich senden und fuer diese Arbeit von denen muss ich zahlen. Zu welchem Zeitpunkt gehen die eigentlich zum Zollamt, nachdem oder bevor ich im Tracking "Zollavisierung" sehe.
Ausserdem waere es doch interessant zu wissen, warum die ueberhaupt vom Zollamt in Frankfurt benachrichtigt werden und nicht der eigentliche Empfaenger und ob man das denn nicht unterbinden kann (vielleicht per Anruf beim Zollamt). Schliesslich ist es doch eine Vorderung vom Zollamt an den Empfaenger, da kann man doch erwarten, dass das Zollamt einen auch benachrichtigt, oder sehe ich das falsch?

GDSK_sag_nein
 

tasypemo

New Member
Die GDSK wird nur tätig, wenn die Ware aus China mit EMS verschickt wird. Die Päckchen gehen dann direkt zur GDSK und die bringt die zum Zoll und holt die auch wieder ab, um sie weiter an den Empfänger zu schicken.
GDSK ist Partner in Deutschland von EMS.
 

icer

New Member
Hallo,

ich erlaube mir mal das ganze zusammen zu fassen:

1. Weg 1 - "Wolf im Schafspelz"

- Man wird angeschrieben von GDSK
- Danach fülle man den Wisch aus welcher sich unter http://www.gdsk.de/download/AVISWEB.PDF befindet.
- Danach sende man den Wisch mit z.b. PayPal-Abrechnung an Fax.: 0211/ 580501-22 oder Email: operations@gdsk-dus.de
- Bei allem was man tut, beile man sich, denn ansonsten werden noch Lagerkosten fällig.
- Hat man alles erledigt erreicht einen das Paket und ein bis 2 Tage später eine Rechnung.
- Man bezahle nur die Zoll/Einfuhrsteuer und kürze den Rechnungsbetrag um den Betrag von
25,56€ Bearbeitungsgebühr von GDSK.
- Danach sende man das Schreiben http://www.chinamobiles.org/showpost.php?p=53824&postcount=1 an GDSK und man höre nie wieder etwas.

"Summa Summarum" - dies soll laut dem User: tasypemo
beim dritten mal haben sie mir das Handy per Nachnahme geschickt,...
also nicht ständig sondern nur 2-3 mal funktionieren, denn ab da komme dann das Paket per Nachnahme inkl. der GDSK Gebühr

2. Weg 2 - "Gespräche mit dem Zoll"

- Man wird angeschrieben von GDSK
- Danach rufe man beim Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen +49 69 257829-0 in Frankfurt an und sage "Paket wird selbst verzollt, daher bitte weiterleitung ans Binnenzollamt"
- Laut einer Aussage eines Benutzers hier im Forum habe die GDSK Beine bekommen und dann ausgeliefert.

"Summa Summarum" - Leider hat dieses Verfahren bisher nur ein Benutzer hier probiert, daher kann man keine Aussage treffen ob dies immer bzw. überhaupt funktionieren würde. Aber ein Versuch ist es Wert.


3. Weg 3 - "China - Süss/Sauer"

- Man verzichtet auf EMS als Versender, und versende per "HongKong Post" Airmail [Auch Tracking möglich], hier komme das Paket dann mit DHL an ohne die Horrorgebühren der GDSK, allerdings was Sauer aufstossen dürfte ist der lange Versandweg und die lange Wartezeit bis das Paket dann eintrifft. Natürlich kann man per DHL oder UPS aus China herraus versenden, hier dürften aber auch abermals die Horror-Versandkosten von UPS ziemlich Sauer aufstossen.

Grüsse icer
 
Zuletzt bearbeitet:

Black09

I love China
Guten Morgen..ich weiß nicht ich weiß nicht,habe mir auch schon oft überlegt nicht mehr meine Ware mit EMS schicken zu lassen und so auch nichts mehr mit der G.D.S.k zu tun zu haben ber egal bei welchen Händler ich in China gefragt habe ALLE haben mir gesagt das die Frachtgebühren mit bsw. DHL oder ähnlicher bedeutend höher wären.In meinen Fall hieße das,ich zahle für meine Ware mit lieferung per EMS $55 pro Stück incl. Frachtkosten und wenn ich mich für DHL entscheiden würde müßte ich pro Stück $90 zahlen.(Bei größerer abnahme natürlich geringere Kosten).
Da frage ich mich jetzt ob man mit der G.S.D.K nicht im Endeffekt doch günstiger bei weg kommt.:scratch_one-s_head:

icer ich habe festeren kontakt zu etwa 100 Händler aus China und alle sagten mir das die Lieferung mit DHL bei nur 3 - 5 Tage liegt also nicht so lange wie bei EMS.
 
Zuletzt bearbeitet:
Komische Händler wo du kaufst.Bei Merimobiles FCT oder Dragon zahlst du jedenfals keine 90$ Versand.Eher so die hälfte 45$ oder so.Genau wieviel weiß ich jetzt auch nicht.

Gruß
Snake
 

Black09

I love China
Snakebites ich habe geschrieben das ich $90 incl. Ware dann bezahlen muß statt $55 und nicht das die $90 nur die Versandkosten wären
 

CHAOS2001

New Member
Ich weiß nicht genau, ob diese Frage in diesen Thread gehört, aber ich versuche es einfach mal. ;-)

Ich habe mir per EMS ein Pinphone 3GS von Fastcardtech bestellt. Jetzt kam das berühmte GDSK Schreiben bei mir an. Ich habe mir auf der GDSK Homepage mal den Scan von dem Paket angesehen und musste feststellen das der Absender folgendes eingetragen hat:

Beschreibung:
Pin-4b Kids MP4 Player
Warenwert:
32 $

Jetzt habe ich folgende Möglichkeiten:

1. "Es handelt sich um eine von Privat an Privat Sendung.

Dann müsste ich nur den Inhalt angeben "Kids MP4 Player" in der Hoffnung sie glauben das und öffnen das Paket nicht. So müsste man doch auch um die 19 MwSt kommen oder?

2. Ehrlich zu sein und halt die Wahrheit angeben. "Internetkauf" mit Paypal Rechnung und der Angabe, das es sich um ein Handy handelt. Muss man dann auch den genauen Namen (Pinphone 3GS) angeben oder reicht die Bezeichnung "Handy" auch aus?? Habe ein bisschen die Befürchtung, das sie das Paket öffnen und es als eine Fälschung erkennen und es behalten/vernichten. Kann man in so einem Fall eigentlich bei Paypal sein Geld zurück verlangen?

Edit: Oder ich mache Vorschlag Nr.2 mit der Option es als MP4 Player mit der Paypal Rechnung anzugeben.

Was würdet Ihr mir empfehlen?? Für eure schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar, da ich Morgen die ganzen Sachen faxen will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry Black09 das habe ich überlesen.

@Chaos2001
Bei mir war es genau das Selbe.Hatte bei FCT bestellt.
Schicke einfach Paypalrechnung und als Inhaltsangabe Handy hin
,daß reicht.Pinphone mußt du nicht mit angeben und würde ich auch nicht machen.

Gruß
Snake
 
Zuletzt bearbeitet:

Ambassador29

New Member
Ich muss mich hier auch mal kurz zum Thema GSDK einklinken.

Ich habe letzten Monat eine Markenuhr gekauft, die mit EMS verschickt wurde. Soweit ist alles gut gelaufen. Die GDSK hat mir auch die Papiere zwecks Gebühr und Einfuhrumsatzsteuer geschickt. Es kam und kam aber kein Paket, deswegen rief ich bei der GSDK an und man sagte mir, es konnte keine Auslieferung stattfinden, da mein Paket offen/leer sei. Natürlich war ich sauer, aber der Herr erklärte mir am Telefon, dass dies dann über die Versicherung der GDSK laufen würde, ich solle lediglich eine Schadensmeldung und die nötigen Papiere faxen.

Dann begann die Odyssee, ich habe ungefähr 15 Faxversuche und 20 Emails über mehrere Tage gestartet, bis von denen überhaupt einer was bekommen hat. Jedes mal habe ich angerufen und nachgehakt!
Dann hatte ich einen Mitarbeiter am Telefon, der mir sagte, dass der Verlust doch nicht versichert wäre, da es sich um eine Uhr bzw. Schmuck handelt und sowas sei nun mal nicht versichert. Ich habe so diese Nase voll von dem Laden. Nie wieder GDSK!

Momentan ist der Fall in Bearbeitung, aber ich soll mir keine Hoffnung auf Erstattung machen! Ist das denn normal, das ist doch nicht meine Schuld!

Habt ihr ähnliche Erfahrungen bzw. Tipps?
 
Zuletzt bearbeitet:

Black09

I love China
Hmmm..Ambassador..gut das die von sich aus sich nicht mal rühren was nun los ist fände ich auch nicht gut aber es kann ja sein das der Händler wo du sie gekauft hast vorsätzlich nur nen leeres Päckchen abgeschickt hat um es hinterher wenn du es erfährst auf andere zu schieben mit der behauptung das es nicht stimmen würde,ich meine wenn es wirklich so eine teure Uhr war dann hat der Händler es nun ausgenutzt..ich meine könnte ja sein:)
Und ob Schmuck nicht versichert sei das wird doch irgendwo nachzulesen sein denke ich mal,über sowas sollte man sich auch vorher drüber schlau machern.Ich würde jetzt nicht die ganze schuld nur bei der G.D.S.K suchen.
Aber eines frage ich mich immer wieder,ich denke der Zoll darf nur Pakete im beisein des Käufers öffnen oder wie ist das nun eigentlich???..und wenn es so ist woher wußten sie das das Päcken leer ist?????..seltsam...

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:

Ambassador29

New Member
Also dem Händler vetraue ich in diesem Fall, der hatte zig tausend positive Bewertungen und auf der EMS Quittung stand auch das Paketgewicht.

Zudem wurde meine Uhr in Deutschland vom Zoll beschaut, was ja auch ein Indiz ist, dass die Uhr versendet wurde (laut Online-Sendungsverfolgung).

Die Uhr schien verloren gegangen zu sein, als die zur GDSK kam.

Habe zum 1.Mal was aus dem asiatischen Raum bestellt, und von der Existenz der GDSK habe ich auch noch nie was gehört. Daher kann ich als Laie auch nichts von deren AGB wissen.
 
B

bommelie

Guest
gefahrenübergang

da ich mich,in deutung ,von §,sehr gut auskenne,da ich,mich fachlich,sehr,sehr gut mit dem SGBII...

möchte ich euch mal einen "denkanstoss" geben !

Vorschrift § 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

heisst im umkehrschluss,das der versender,die kosten zu tragen hat,die bei der g-dingens anfallen.nur weil die g-dingens einen vertrag mit der EMS hat,berechtigt es "diese" NICHT,die kosten auf euch abzuwälzen.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

das habt ihr ja nicht und ich denke- d ihr,EMS -NICHT beauftragt HABT,euren versand an die g-dingens-weiter zu leiten,oder?eine faktische begründung von der EMS,das die einen "vertrag" mit der g-dingens haben,ist nicht euer ding.folglich darf G-dingens da,auch keine "gebühren" verlangen.

grob ausgedrück ,heisst es..die g-dingens schaltet sich freiwillig ein,iA.quasi,dadurch das ihr aber keine "einschaltung" bewilligt habt,handelt die g-dingens auf eigene gefahr!

rein rechtlich darf die,g-dingens da,keine gebühr,verlangen...


nun kommen wir zu DHL,fedex..etc...sicherlich "verlangen" die-gebühren...das ja auch kein thema,aber "nur" weil der "versender-durch unser "einverständniss" beim kauf,den kurier-lieferer,eingeschalten haben!

aber?wer weiss das schon..setzt es in euren "widerspruch" mit rein.

punkt 1 sagt eindeutig aus: hat der kunde eine lieferadresse angegeben (und das wird in der regel seine eigene sein), dann darf der versender/lieferant NICHT davon abweichen. tut er das, bleibt die verantwortung beim versender. der Kunde MÜSSTE EXPLIZIT die adresse seines mit "zwischenstop" bei der g-dingens ,zwecks "abwicklung" angeben, damit die verantwortung auf IHN (also den kunden)- übergeht.


LG

EDIT: das landgericht berlin hat:

in seiner Entscheidung vom 06.02.2008 (97 O. 240/07) hierzu die Wirksamkeit folgender Regelungen dem Grunde nach festgestellt: „§ 9 Kundenschutzklausel - 1. Für die Dauer des Vertragsverhältnisses verpflichten sich die Vertragsparteien wechselseitig, keine Kunden der jeweils anderen Partei auf eigene Rechnung zu bedienen. Einen Verstoß ge¬gen diese Bestimmung stellt es auch dar, wenn die Vertragsparteien durch Einschaltung eines Dritten, sei es, daß sie diesen beauftragen oder daß sie sich von diesem beauftragen lassen, Kunden im Sinne des Satzes 1 bedienen. Der Frachtführer ist berechtigt, seine Kunden derart einzubringen, daß sie ihre Aufträge über den Auftraggeber erteilen und auch demgemäß, einschließlich der Vergütung für den Auftraggeber gem. § 4 (des Vertrages), abgerechnet werden. Für den Begriff des Kunden im Sinne dieser Bestimmung gelten Abs. 23 3 a) und b) (dort definiert).


EDIT2 :

die ausrede,das man sich über das "kurier-unternehmen" dann kundig gemacht haben soll,zieht in diesem falle NICHT,es steht zwar das die g-dingens,mitmacht,ABER NICHT DAS ZUSÄTZLICHE GEBÜHREN,anfallen können.

EDIT3:

VERLANGT von der g-dingens "explizit" einen,vertragsabschluss,zwischen-euch und der g-dingens da. ein verweiss auf eine "beauftragung" von der EMS,das wäre "ihr"argument,denk ma,wird zum eigentor ! durch "beauftragung der EMS"-habt ihr jedoch NICHT eine ,einschaltung von "dritten" zugestimmt !
"sowas-muss "explizit" erwähnt werden.

hinweise,seitens der EMS HP habe ich KEINE gefunden.

somit,trägt,der "versender" -diese-kosten und nicht ihr.

hätte EMS an euch "geliefert" ,dann "könnten" die "geld" verlangen.

punkt-aus
 
Moderiert:

Schussi

Administrator
Teammitglied
Für die Weiterleitung der Sendung verlangt die GDSK auch keine Gebühren, sondern nur für die Verauslagungen beim Zoll. Zumindest war das bei mir so ;).
 
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