Mir ging es darum, zu wissen, ob du eventuell Gewährleistungsrechte geltend machen kannst. Allerdings handelte es sich augenscheinlich um einen Privatverkauf, bei dem auch die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
Hier wäre dem Verkäufer nur beizukommen, wenn er von dem Mangel gewusst und ihn arglistig verschwiegen hätte. Auf Arglist hindeuten könnte, dass der Verkäufer das Handy selbst erst kurz zuvor bei ebay gekauft, dann aber kurze Zeit später wieder weiterverkauft hat. Allerdings ist das allenfalls ein schwaches Indiz, mit dem man ihm sicher nicht an den Karren fahren kann.
Rechtlich könnte man dem Verkäufer allerdings unter Umständen einen Strick aus der Tatsache drehen, dass er in der Auktion angab, das Handy habe eine 2 MP-Kamera und ein deutsches Menü. Beides dürfte wohl nicht zugetroffen haben (tatsächlich hat das Gerät wohl eine mikrige 0.3 MP-Kamera und ein Menü in schlechtestem Deutsch). Sofern man in diesen Angaben eine Zusicherung sieht, könnte sich der Verkäufer auch nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen.
Das war zumindest mal die rechtliche Seite. Zum praktischen Teil kann ich auch noch etwas beisteuern: mein Anycool D66+ hatte angfangs das gleiche Problem mit der Simkarte. Das lag tatsächlich daran, dass die SIM-Karte einen winzigen Millimeter Spielraum im Slot hatte. Ich musste beim Einlegen dann einfach darauf achten, dass sie ganz bis zum Anschlag reingeschoben wurde. Schon war das Problem behoben.