Ja, aber der Händler muss nur garantieren das es den in der europäischen Union geltenden Vorschriften entspricht. Das dies oft nur mit einer Preisangabe passiert, wissen wir doch alle.Händler in DE verpflichtet meinen Kunden in DE eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen.
Das mit dem CE Kennzeichen muss nur ein Händler haben, hatte mich da schon mal tief eingelesen. Wenn die meinen man würde es als "geschäftstatigkeit machen, könnte man auch selber die Konfirmität bestätigen.