Projekt: Allgemeine deutsche Bedienungsanleitung

G3mob

Well-Known Member
Typisch deutsch,sehe ich auch so. @Hirsch, mit offiziell meinte ich ob das ohne Probleme machbar ist eine kurz BA mit zu schicken

Asusmemopadtatalkt
 

Hirsch

Active Member
Achsoooo :)

@coolicool, was sagst du zu dem Thema ??? Wäre das in eurem Shop machbar ??

Mit den Shops mit denen ich Kontakt habe, quatsche ich morgen auch mal :)
 

kostja30

Member
Hallo,
das ist doch eine sehr gute Idee, ein Ansatz zur eine Lösung eines Prob.
es gibt doch auch eine Ikea Klausel siehe hier, ist auch ein Anfang gewesen, Ich wäre sofort dabei, eine Übersetzung mit zu machen
sogar Geräte spezifisch, wenn dass der Verkäufer mit Unterstützt (nicht Geld sondern Device mäßig, verbessert Qualität nicht Quantität)
auch Lang in Bedienungsanleitung.
So kann auch das Device besser angepasst werden, die Sprachen würden besseres Qualität bitten.
Dazu müssen wir etwas mehr zusammenhalten und ein vielleicht NEUES PROJEKT STARTEN das es Ganzen Ablauf und Vorgehen (Aufgabenteilung integriert)
Funktionieren soll. (jeder kann seine Erfahrung in oder ein deutschen mitteilen, wo und wie)

MfG
 

Hirsch

Active Member
Also du meinst, dass man einen Verkäufer fragt, ob er ein Gerät zu Verfügung stellt, damit wir daraus eine Bedienungsanleitung basteln ?
Vllt. ist es sinnvoller direkt an die Hersteller zu gehen, sofern man diese ausfindig macht....
 

kostja30

Member
Also, ich meine wenn der Hersteller oder Verkäufer die Device uns mitteilen kann,
können wir diese auch besser Anpassen wie irgend ein Übersetzer, (das muss kein Gerät sein)
sondern in der Firmware die Device die die Lang ansteuert

MfG
 

Hirsch

Active Member
Ahhhh ich glaube ich weiß was du meinst...

Kann es sein das du die Übersetzung von der Firmware auf dem Handy selbst meinst ?
 

kostja30

Member
Ja genau,
so kann auch ein Handbuch geschrieben werden, und wir haben Anleitungen für Diverse Geräte
so können wir das System besser Beschreiben und die Anleitung wird Spezifischer zum Gerät sein, vielleicht kann dadurch das Prob. mit dem Zoll Umgehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Hirsch

Active Member
Grundsätzlich keine Idee die schlecht übersetzten Roms ein wenig anzupassen.

Nur für das Handbuch brauchen wir glaube ich nicht eine soooo umfangreiche Anleitung die dem Paket beiliegt.
Das müssten wir erst einmal testen mit einer kleinen Version, vllt. so im A4 Format... wenn das immer noch nix bringt, sollten wir uns deiner Idee vllt. ernsthaft annehmen, das ganze entsprechend noch zu erweitern.
 

kostja30

Member
Hallo,
ich möchte ja nicht in ein Handbuch Übersetzung drin haben, sondern dem Anbieter oder Verkäufer eine Hilfestellung anbieten
das wir diesem Helfen die DE Lang (Perfekt anzupassen) um sein Gerät auf DE Markt zu Etablieren (damit er Geld Verdient)
oder wir selbst so eine Art Chinamobiles Gerät mit Perfektem DE Anbieten können (Forum Spezifisch für Dauer User Angebot oder so)

MfG
 

georgiana

Well-Known Member
Hallo zusammen,

ich hab mal danach gesucht, was unsere Rechtsprechung tatsächlich dazu sagt. Interessant dabei ist der Artikel hier: http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/03/28/verkauf-produkte-deutsche-bedienungsanleitung-irrefuehrung/

Ich weiß natürlich, dass es hierbei um die Einfuhr und den Vertrieb von Artikeln aus dem Ausland geht, die nicht direkt an Endkunden geht, aber ich denke, dass man das entsprechend weiterführen kann. Wie in dem Artikel beschrieben, "kann man als deutscher Endkunde davon ausgehen, eine deutsche Bedienungsanleitung vorzufinden." Und wie erwähnt wird, wenn explizit dazu steht, dass die Bedienungsanleitung NICHT in deutscher Sprache vorliegt, dann kann es der Kunde auch nicht erwarten.

Ich würde deshalb einen schriftlichen Einspruch an an das Zollamt formulieren, dem ich einen Screenshot der Webseite (in englisch!) beilege, wo eindeutig dann nur dasteht: 1 x User Manual. Und dann darauf hinweisen, dass mir völlig klar war, wenn ich auf einem englisch-sprachigen Shop bestelle und da auch nur von "User Manual" die Rede ist, dass ich nur eine englischsprachige Anleitung bekomme und diese auch verstehe.

Ich denke auch, dass es hier reine Willkür ist. Deshalb sollte man auch entsprechend dagegen vorgehen, und ich würde keinesfalls zögern, zuerst einen Widerspruch gegen die Beschlagnahmung des Gerätes zu senden und wenn das nichts nützt, eine Beschwerde gegen das Zollamt führen. Ich mag es zwar nicht soderlich, mich mit Ämtern rumzuzanken, habe aber bisher immer meine Interessen auf diesem Weg durchsetzen können. Ein hübsch formulierter Brief kann dabei viel bewirken.

Gruß georgiana
 

Hirsch

Active Member
:grin: :grin:

Die von Mixe können es garnicht glaube, das wir Deutschen so ein "Problem haben :grin:

@georgiana Sehr cool :) Aber sich immer mit den Behörden rumzuschlagen ?? Ich weiß nich... :grin: haben wir nicht schon genug davon ?? ^^
*auf steuerbescheid gespannt bin*[DOUBLEPOST=1395736324,1395735923][/DOUBLEPOST]Mixe prüft es ob die das machen können.
Malleshop machts.
 

squeenix

Member
Ich bin kein Jurist, aber nach der Lektüre dieses Threads habe ich mir mal die Mühe gemacht ins Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zu gucken. Übrigens lautet der volle Name des Produktsicherheitsgesetzes "Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt". Das lässt mich ja schonmal aufhorchen, denn eine Privatperson, die für den Eigenbedarf importiert, stellt nach meiner Ansicht dem Markt gar nichts zur Verfügung. Also das Gesetz scheint an Gewerbetreibende gerichtet zu sein, bzw. eventuell noch an den chinesischen Verkäufer - den es nicht interessieren muss.

In §3, Absatz 4 steht:
Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind.
Wie gesagt, einerseits klingt das für mich so, als müsse es Privatleute nicht interessieren.
Andererseits klingt es aber auch so, als seien alle denkbaren Produkte betroffen. Denn gibt es irgendein Produkt, für das "bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung" keine "bestimmte Regeln zu beachten" sind "um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten"? - Das trifft doch theoretisch auf alles zu, wenn man es so auslegen will!

Im Kern bleibt die Frage aber einfach: Was ist mit "Bereitstellung auf dem Markt" gemeint? Falls da jemand was definitives zu sagen kann, können wir das Gesetz vermutlich richtig deuten.
 

prossen

Active Member
Der Verkäufer bringt es auf den Markt und hat somit..... (s. Gesetzestext) vorzulegen.

Das Gesetz besteht zum Schutz des Verbrauchers und richtet sich daher an den Hersteller.

Wenn dann etwas fehlt (Manual, usw.), dann ist das Gerät nicht marktfähig und wird nicht für den Markt zugelassen. Also wird es zurück geschickt oder vernichtet.

Gesendet v. meinem Jiayu G3S
 
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