Hi,
häng mich hier mal dran, die Beiträge vorn sind ja gut und finden sich überall wieder:
Zoll --> Bundesnetzagentur --> Handy weg.
Hat hier überhaupt irgendwer mal ein Handy von dort wieder bekommen?
Das mit der Betriebsanleitung: Wenn eine in Englisch dabei ist sollte das nicht auch genügen?
Immerhin kann ich in Frankreich kaufen was ich will und spaziere ohne deutsche Betriebsanleitung
über die Grenze. Notfalls übersetze ich mir die Anleitung selbst, nutze es ja privat. Völlig unverständlich das deswegen ein Gerät gleich verschrottet werden soll ohne die Chance auf Behebung des Mangels.
Beruflich kenne ich das Konformitätsverfahren ein wenig für Maschinen. Für EU muss die Dokumentation zu der auch die Betriebsanleitung gehört in Landessprache des Aufstellungsortes einer Maschine sein. Wenn nicht die Mikroschalter wären hat ein Handy keine beweglichen Teile also keine Maschine, also keine Maschinenrichtlinie. Ob die Niederspannungsrichtlinie in Frage kommt glaube ich auch nicht, da es hier ab 50Volt losgeht, was ja auch Sinn macht bezüglich einer Gefährdung durch elektrischen Schlag. Bleiben noch die EMV-Richtlinie und das Produktsicherheitsgesetz, unabhängig deren Einhaltung bei Chinamobiles, wäre es interessant mal die Sprache der Betriebsanleitung zu wissen (habe die Gesetztestexte leider nicht, werd aber mal suchen).
Gruß Sinix