Verkauf von IPhone Clones strafbar?

Schussi

Administrator
Teammitglied
Ich gehe fest davon aus das der Käufer ganz genau gewusst hat das es kein iPhone ist. Der war/ist ganz einfach mit dem i9+++ nicht zufrieden - mehr nicht ;). Und nun kommt die Drohmasche mit der er Erfolg haben kann und Rob viel Ärger bekommen. Ich würde den Kauf rückgängig machen und das i9 hier anbieten.
 

Biosman

New Member
Glaube nicht das es vorboten ist... so viele Phones wie bei Ebay angeboten werden. So viele wie beim Zoll durchgeschaut werden.

Noch nie gab es deswegen probleme.

Maximal hab ich mal was gehört wegen dem Apfel Logo hinten drauf aber sonst
 

Schussi

Administrator
Teammitglied
Bist Du Dir da sicher? Die meisten Angebote sind aus China, da hat man wenig Möglichkeiten. Bei einem Anbieter aus DE sieht das schon ganz anders aus. Hier mal ein Beispiel: Klick! ;)
 

duffy-31

Well-Known Member
Glaube nicht das es vorboten ist... so viele Phones wie bei Ebay angeboten werden. So viele wie beim Zoll durchgeschaut werden.

Noch nie gab es deswegen probleme.

Maximal hab ich mal was gehört wegen dem Apfel Logo hinten drauf aber sonst
Geht doch garnicht darum das es Verboten ist.
Er hat ein SciPhone als CECT angeboten, also Unwahre Behauptungen gemacht.
Dummer Fehler der teuer werden kann.

Hier mal ein Beispiel: Klick! ;)
Da wird nur der Fall beschrieben, und der ist auch anders gelagert, und wie entschieden wurde steht da auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Schussi

Administrator
Teammitglied
Was ist denn falsch daran? Das i9 wird von allen möglichen Händlern mit allen möglichen Bezeichnungen angeboten. Als Sciphone, Cect, Cect Sciphone und was weiß ich nicht alles. Außerdem wirft der Käufer ihm ja vor das Plagiat eines iPhones angeboten zu haben...

Und Duffy das ist ein BEISPIEL. Es ist doch vollkommen Egal wovon das Plagiat ein Plagiat ist. Ein Diebstahl ist auch immer ein Diebstahl ob ich einer Oma die Handtasche klaue oder einen Mann die Brieftasche.
 

moep

Trabifahrer
wie kann es denn sein dass die händler das hier verkaufen können aber eine privatperson nicht? der zoll beanstandet ja auch ncihts, solange ein CE zeichend rauf ist
 

duffy-31

Well-Known Member
Der Unterschied ist, in dem von dir verlinkten Fall hat der Markenrechtsinhaber (Casio) einen vermutlich gewerblichen Verkäufer abgemahnt.
In Rob's Fall droht der Käufer mit Anzeige, der kann aber höchstens auf Irrtum oder Unwahre Behauptungen wegen der Bezeichnung plädieren.
Apple's Markenechte kann er wohl kaum beanspruchen, oder ?
 

Schussi

Administrator
Teammitglied
@ Moep, Naja, schau mal welche Händler aus Deutschland dies tun. ;)

@ Duffy, falls er weiter darauf rumreitet das es ein iPhone-Plagiat ist kann es Rob Probleme machen. Apple unternimmt schon etwas. Vor einem guten Jahr wurden zum Beispiel Dienstleister abgemahnt die iPhone -reparaturen anboten oder freie Phones verkauften und dazu Bilder Pressebilder vom iPhone oder den Namen iPhone verwendeten.
 
Zuletzt bearbeitet:

moep

Trabifahrer
also dürfen chinesische händler das verkaufen und von china nach deutschland schicken und wir nicht?
das lässt der zoll doch sicher nur durch weil er dadran geld verdient :(
 

Schussi

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Teammitglied
Bei einer privaten Einfuhr ist man augenscheinlich toleranter ;). Gewerblich sieht es aber anders aus. Hat hier aber nicht wirklich was damit zu tun.
 

MAC User

Member
Allemal dünnes Eis. Schussi hat Recht. Es empfiehlt sich nicht Ebay als Plattform zu verwenden. Ansonsten lieber Privat halten. Dann unter Zeugen und nichts verschweigen oder Kaufvertrag mit Details. Am besten nur an gute Bekannte.
 

duffy-31

Well-Known Member
@ Duffy, falls er weiter darauf rumreitet das es ein iPhone-Plagiat ist kann es Rob Probleme machen. Apple unternimmt schon etwas. Vor einem guten Jahr wurden zum Beispiel Dienstleister abgemahnt die iPhone -reparaturen anboten oder freie Phones verkauften und dazu Bilder Pressebilder vom iPhone oder den Namen iPhone verwendeten.
Ja, das weiß ich auch alles.
Aber, das I9 wurde ja als solches angeboten und auch gekauft, der Käufer hat also gewußt was er bekommt.
Das er jetzt etwas andere behauptet würde mein Anwalt "Schutzbehauptungen" nennen.
Ich würde gern die Auktion sehen, die Beschreibung und den erzielten Preis.
Der eigentliche Verkauf, um den es hier ja Ursprünglich ging, ist bis auf die Bezeichnung CECT ja wohl soweit in Ordnung.
Markenrechtsverstösse und das Verbot des Verkaufs von Plagiaten mal aussen vor lassend.
Nur die Tatsache das er ein SciPhone als CECT bezeichnet hat ist zwischen ihm und dem Käufer strittig.
 

MAC User

Member
Ja, das weiß ich auch alles.
Aber, das I9 wurde ja als solches angeboten und auch gekauft, der Käufer hat also gewußt was er bekommt.
Das er jetzt etwas andere behauptet würde mein Anwalt "Schutzbehauptungen" nennen.
Ich würde gern die Auktion sehen, die Beschreibung und den erzielten Preis.
Der eigentliche Verkauf, um den es hier ja Ursprünglich ging, ist bis auf die Bezeichnung CECT ja wohl soweit in Ordnung.
Markenrechtsverstösse und das Verbot des Verkaufs von Plagiaten mal aussen vor lassend.
Nur die Tatsache das er ein SciPhone als CECT bezeichnet hat ist zwischen ihm und dem Käufer strittig.
Aber jegliche Argumentation spielt sich im rechtsfreien Raum ab. Da es um den Handel mit Plagiaten dreht. Handel mit Plagiaten ist verboten.

Deshalb ist es wie der Handel mit Drogen. Wo sich der Junkie per Anwalt beschwert, daß er anstelle Heroin Backpulver bekommen hat. Ist ein vielleicht sehr krasses Beispiel, aber der gleiche Vorgang.
 

Schussi

Administrator
Teammitglied
... und Namen sind bei diesen Dingern eh Schall und Rauch - also absolut nicht Ernst zu nehmen. Google mal nach CECT Sciphone i9, da findest Du tatsächlich genau solche Phones mit genau dieser Bezeichnung beim "Händler".
 

duffy-31

Well-Known Member
Auch das ist mir klar, aber irgendwo in diesem Thread ging es doch darum das der Käufer eines Clones mit Anzeige wegen Markenrechtsverletzung droht, und eben das kann er ja nicht tun, also Anzeigen schon, aber nicht wegen Markenschutz.
Ohne die Auktion gesehen zu haben sage ich : Strittig ist höchstens die Bezeichnung.
Aber wahrscheinlich hat der Käufer nur die Bilder gesehen, angefangern zu sabern und 400€ gezahlt.
 

rob99

New Member
Natürlich habe ich das Angebot als Privatverkauf gekennzeichnet und Rücknahme und Gewährleistungsansprüche im Auktionstext ausgeschlossen.

Eines der Auktionsfotos zeigt die geöffnete Rückseite, wo eindeutig die Bezeichnung SciPhone zu erkennen ist. Aber der Käufer beschwert sich ja auch gar nicht, dass er statt eines CECT ein SciPhone bekommen hat, sondern dass es sich um ein Apple Plagiat handelt. Ich gehe auch davon aus, dass im das Handy einfach nicht gefällt, und er mit seinen Drohungen eine Rücknahme erpressen will.

Auch wenn keine Logos und Markennamen auf dem Gerät stehen, so ist es vom Design her auf jeden Fall ein Plagiat. Deswegen mache ich mir Gedanken, ich weiß ja nicht, zu was der Typ fähig ist. Andererseits verstehe ich nicht, dass wenn der Zoll bei der Einfuhr nichts beanstandet hat und einige Händler das Gerät in Deutschland kommerziell vertreiben, das Gerät nicht legal sein soll.

Rob
 

duffy-31

Well-Known Member
Das Problem ist zum einen das der Zoll bei Privateinfuhren, und nichts anderes sind Käufe aus China-Online-Shop's ja, nichts unternimmt.
Und der Verkauf von Plagiaten ja sogar bei ebay, zumindest offiziell, nicht erlaubt ist.
Hast du mal einen Link zu deiner Auktion ?
War der Preis Astronomisch hoch und er ist deshalb sauer ? ?
 

MAC User

Member
Nein, ich denke der versucht sein Geld wieder zu kriegen, weil er sich mehr vom Phone versprochen hat. Das gefällt ihm nicht. Er bereut den Kauf und will ihn rückgängig machen.
Ich denke vor Gericht ginge es nur um die Frage, ob dem Käufer ein Iphone vorgeschwindelt wurde. Wenn das so ist, ist der Käufer im Recht. Falls er wissentlich ein Plagiat gekauft hat, sitzt er mit im Boot. Der Handel mit Plagiaten ist verboten. Das betrifft sowohl Verkäufer, als auch Käufer.

Mit einem Screenshot vom laufenden Angebot, wäre der Beweis erbracht. Falls das Angebot noch sichtbar ist, würde ich schnell einen machen.
Genau diesen Sachvehalt würde ich ihm genau so schildern. Sein Vater vom Zoll wird ihm helfen, daß er den Sachverhalt versteht . Auf Grund dessen wird er dann die Klappe halten.
So würde ich vorgehen.
 

Schussi

Administrator
Teammitglied
Ich sehe das ganz genauso wie Mac User, habe ich hier auch schon mehrfach geschrieben ;). Ob die Sache mit dem Zoll und mit dem Vater stimmt steht auf einem anderen Blatt. Bringt Rob aber auch nicht wirklich weiter...
 

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