
.
. Das Foto beweisst natürlich so nicht sehr viel - eine deutsche Tageszeitung mit aktuellem Datum zum Beispiel wäre Aussagekräftiger. Und das sollte ja wohl kein Problem sein, es muss ja eines vorhanden sein wenn ich es mir anschauen soll
.Ist doch ne at Domain, da reden die so2. Solltest du vor deiner "Shop"-Eröffnung nochmal die AGB auf Rechtschreibfehler überprüfen, denn "getästet" ist schon echt peinlich.
