steck dir "deinen fakt" sonst wohin.
dein getue nervt nicht nur mich, auch andere sind von deiner art angepisst.
mach dir mal echt gedanken drüber.
die nähmlichkeits bescheinigung ist für ausfuhr zwecks wiedereinfuhr (O.Ä.), so wie ich inzwischen nachgelesen habe, ok, das kann man auch in ruhe und wertungsfrei erklären.
ich habe mich geirt, und gut ist.
das dazu etwas anderes nötig ist, ein einspruch, hätte völlig gereicht anstatt nur sinnlos irgendwelche teste aus dem internet zu kopieren. das können wir auch und bedarf keiner großen inteligenz.
wenige worte tuns auch, anstatt andauernd zu belehren.
ot ende
... dass man bis zu 12 Monate lang die Steuer zurückbekommen kann, wenn man die Rückgabe glaubhaft machen kann. Und das kann ich ja...
viel glück, das mindert zumindest ein teil der kosten

schadensbegrenzung